Wie dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Solms am 30.05.2023 von einem Bürger angezeigt worden ist, sind von einer Grabstätte auf dem Friedhof in Solms-Oberbiel Grabutensilien beschädigt bzw. gestohlen worden.
Die Stadt Solms weist darauf hin, dass das Entfernen von Grabschmuck, sowie das beschädigen der Grabstätte, auf den städtischen Friedhöfen keinesfalls als „Kavaliersdelikt“ zu betrachten ist, sondern vielmehr den Straftatbestand des Diebstahls nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) und der Sachbeschädigung nach
§ 303 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt und umgehend zur Anzeige gebracht wird. Aber auch die Störung der Totenruhe ist ein Straftatbestand (§ 168 StGB) welche zu ahnden ist.
Sollten Besucher des Friedhofes in Solms-Oberbiel oder auf den anderen Friedhöfen der Stadt Solms Beobachtungen zu Sachbeschädigungen oder Diebstählen gemacht haben, bitten wir um Mitteilung an den
Magistrat der Stadt Solms
Fachbereich Bürger- und Ordnungsamt
Oberndorfer Str.20, 35606 Solms, (Tel.: 06442-910-20,23,24,25)
Aber auch für die Zukunft bitten wir um besondere Aufmerksamkeit auf allen städtischen Friedhöfen, damit sich Vorkommnisse, wie Diebstahl von Grabschmuck oder auch Beschädigungen an Gräbern, nicht mehr wiederholen.
Vielen Dank, für Ihre Unterstützung!