Wie auf diesem Bild soll ein Rasengrab NICHT aussehen. Die Ablage von Blumenschalen, Töpfen, Vasen oder sonstigen Dekorationsgegenständen auf Rasen- und Baumgrabstätten sowie vor der Urnenwand sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind die Mitarbeiter angewiesen die Dekorationen auf die vorgesehenen Ablageflächen zu legen oder auch zu entsorgen. Geduldet werden der Blumenschmuck nach der Trauerfeier/Beisetzung (bis vier Wochen nach Termin) und Dekorationen nach Allerseelen oder Totensonntag. Diese können bis zum Beginn der neuen Mähsaison an der Grabstätte verbleiben.
Leider ist aufgefallen, dass vermehrt Plastikmüll in den Grüncontainern entsorgt wird. Damit die Entsorgung der Abfälle auf den 5 Solmser Friedhöfen nicht zu teuer wird, stellt die Stadtverwaltung ein Trennsystem für Friedhofabfälle bereit. Dabei sollen organische Abfälle und Restabfälle strikt getrennt werden.
In allen Ortsteilen wurden dazu neben den bekannten Großcontainern Mülltonnen aufgestellt und mit einem Hinweisschild versehen. Dabei ist das Trennen ganz einfach: Pflanzliche bzw. kompostierbare Abfälle gehören in die grünen 5,5 m³ Container mit der Aufschrift „Pflanzenabfälle“, der Restmüll (Plastiktöpfe und Paletten, Glas, Keramik, Metall, sonstige Dekorationen) in die großen Mülleimer, die etwa 1100 Liter fassen. Was alles genau in diesen Tonnen entsorgt werden kann, ist der Aufschrift zu entnehmen. Sollten Restmüllcontainer nicht am Platz stehen, bitte den Restmüll neben dem Grüncontainer ablegen. Sobald die Tonnen von der Müllabfuhr gelehrt sind, werden diese von den Mitarbeitern an den vorgesehenen Platz zurückgestellt.
Ebenfalls streng untersagt ist das Mitführen von Haustieren, insbesondere Hunden auf dem Friedhofgelände (ausgenommen Blindenhunde). Hier haben uns wiederholt Beschwerden der Friedhofnutzer erreicht, welche die tierischen Hinterlassenschaften auf ihren Gräbern vorgefunden haben. Wobei nicht auszuschließen ist, dass auch eine Katze ihr Geschäftchen verrichtet hat.
Zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass Erdreihengräber NICHT komplett mit einer Platte abgedeckt werden dürfen. Zumindest 30% der Fläche müssen frei bleiben, damit genügend Wasser das Grab durchdringen kann. Die Feuchtigkeit ist für einen vollständigen Verwesungsprozess notwendig. Alternativ zu einer Bepflanzung kann die offene Grabfläche mit Kies abgedeckt werden. Wichtig ist, dass die Wasserdurchlässigkeit erhalten bleibt.
Wir bitten die Mitbürgerinnen und Mitbürger, künftig noch besser auf die Einhaltung der Friedhofordnung zu achten, um unsere Friedhöfe auch weiterhin in würdiger Form erhalten zu können.