Am Sonntag, 21.06.2026, wird das Gelände des Industrie- und Heimatmuseums Solms erneut zum Treffpunkt für alle, die alte Fahrzeuge lieben und Freude an historischen Maschinen haben.
Von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr können Besucherinnen und Besucher historische Fahrzeuge aus nächster Nähe erleben: vom glänzenden PKW über knatternde Zweiräder bis hin zu robusten Traktoren, die schon aus der Ferne verraten, dass sie einiges erlebt haben.
Wer mit seinem Fahrzeug teilnehmen möchte, kann sich ab sofort kurz per E-Mail anmelden. Und keine Sorge: Auch wer spontan vorbeikommt, ist am Veranstaltungstag herzlich willkommen.
Anmeldung an: industrie-und-heimatmuseum-solms@gmx.de
Besonderheit 2026: Motorräder aus der Sammlung Kurt Schupp
Eine kleine, aber besondere Fahrzeugschau widmet sich ausgewählten Motorrädern aus dem Nachlass von Kurt Schupp.
Schupp war einer der bekanntesten deutschen Sammler historischer britischer Motorräder - besonders der Marke Vincent.
Er lebte in Schöffengrund-Niederwetz bei Wetzlar und baute dort über Jahrzehnte eine außergewöhnliche Privatsammlung auf, die in der Szene bis heute legendär ist.
Weder Besucherinnen und Besucher noch Teilnehmende zahlen Eintritt oder Standgeld - einfach kommen, genießen und dabei sein. Für das leibliche Wohl sorgt das Museumsteam mit Essen und Getränken. Die Veranstaltung ist familienfreundlich und lädt zum entspannten Bummeln und Staunen ein.
Zusätzlich öffnen an diesem Tag sowohl die Sonderausstellung Bürogeschichte(n) im Haupthaus als auch die Industriehalle - ein echter Geheimtipp für Technikfans, denn dort warten alte Maschinen aus heimischen Industriebetrieben, eine historische Mühle und viele weitere Schätze, die man sonst selten so nah zu sehen bekommt.
Mit dem Befahren und/oder der Zurschaustellung des/der Fahrzeuge(s) auf dem Gelände des Industrie- und Heimatmuseums Solms bestätigt der/die Fahrer/in bzw. Eigentümer/in, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Der/die Fahrer/in bzw. Eigentümer/in trägt die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm/ihr verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Veranstalter übernimmt gegenüber Teilnehmenden (Fahrern, Eigentümern, Beifahrern) keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters vorliegt.