Wir möchten Sie an die Fälligkeit der Grundsteuer (Jahreszahler) und Hundesteuer erinnern.
Am 01.07.2025 wurden fällig:
Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten:
Sparkasse Wetzlar
IBAN: DE58 5155 0035 0026 0008 10 BIC: HELADEF1WET
Volksbank Mittelhessen
IBAN: DE24 5139 0000 0073 8275 07 BIC: VBMHDE5F