Wir möchten Sie darüber informieren, dass die bisherige Verschonung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen im Abrechnungsgebiet 4, Oberbiel im Bereich „Am Küppel“ zum 31. Dezember 2025 geendet ist.
Für die betreffenden Grundstücke wurde vor 25 Jahren ein Erschließungsbeitrag zur erstmaligen Herstellung der Straße „Am Küppel“ erhoben. Für diesen Zeitraum blieben diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Straßenbeitrages verschont.
Ab 2026 wird der wiederkehrende Straßenbeitrag in diesem Bereich erhoben.
Die Beiträge dienen der Erhaltung und Verbesserung unserer Straßeninfrastruktur im Abrechnungsgebiet Oberbiel.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.