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Solmser Stadtnachrichten
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Winterdienst - das sollten Sie wissen!

Für freie Fahrbahnen sorgt unser städtischer Bauhof, auf Landesstraßen ist Hessen Mobil zuständig.

Gehwege

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Aufgabe der Grundstückseigentümer

Bei Schnee und Eis müssen Gehwege vor dem Grundstück geräumt und gestreut werden - egal ob bebaut oder unbebaut.

Streumittel:
  • Bitte Sand, Splitt oder ähnliches verwenden
  • Salz nur sparsam und nur bei festgetretenem Eis
So wird geräumt:
  • Gehweg sicher begehbar machen
  • Schnee auf dem eigenen Grundstück oder am Gehwegrand lagern
  • Nicht auf der Fahrbahn
  • Gullys und Rinnen bei Tauwetter freihalten
Zeiten:
  • Täglich von 7-20 Uhr, bei erneutem Schneefall auch mehrfach
Wichtig:
  • Auch wenn Mieter oder ein Dienstleister beauftragt sind - die Verantwortung bleibt beim Eigentümer
Einseitiger Gehweg:
  • Gerade Jahre: Gehwegseite räumt
  • Ungerade Jahre: gegenüberliegende Seite räumt
Bitte achten Sie auf das Parken:
  • -Unsere Räumfahrzeuge brauchen mind. 3,05 m Durchfahrtsbreite. Bitte halten Sie in der Winterzeit die Straßen möglichst frei von seitlich parkenden Autos. Nutzen Sie, wenn möglich, Parkplätze auf Ihrem Grundstück und vermeiden Sie besonders enge Stellen wie Wendehammer. So können Räum- und Streufahrzeuge sicher und problemlos durchfahren.

Danke für Ihre Unterstützung & kommen Sie gut durch den Winter!