Titel Logo
Solmser Stadtnachrichten
Ausgabe 30/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Faelligkeiten von Steuern

Wir möchten Sie an die Fälligkeit der Grundsteuer (Jahreszahler) und Hundesteuer

Am 01.07.2023 wurden fällig:
  • Hundesteuer für das Jahr 2023
  • Grundsteuer (Jahreszahler)

Zur Vermeidung von gebührenpflichtigen Mahnungen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, um Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten:

Konten der Stadt Solms:

Sparkasse Wetzlar

IBAN:

DE58 5155 0035 0026 0008 10

BIC:

HELADEF1WET

Volksbank Mittelhessen

IBAN:

DE24 5139 0000 0073 8275 07

BIC:

VBMHDE5F