Gemäß § 11 der Satzungen der Jagdgenossenschaften Solms I, II und III können die Niederschriften der Versammlungen vom
| 25.03.2022 | (Burgsolms/Oberndorf) |
| 01.04.2022 | (Oberbiel/Albshausen) |
| 08.04.2022 | (Niederbiel) |
ab der 30. KW für zwei Wochen im Geschäftszimmer des Jagdvorstehers im Rathaus der Stadt Solms, Oberndorfer Str. 20 während der regulären Öffnungszeiten von den Genossinnen und Genossen oder ihrer mit Vollmacht versehenen Beauftragten eingesehen werden.