Pressemitteilung der Ordnungsbehörde der Stadt Solms
Die zunehmende Nutzung von E-Scootern in unserer Stadt hat zu einer erhöhten Aufmerksamkeit hinsichtlich der Verkehrssicherheit geführt. Insbesondere die Nutzung durch Minderjährige ohne geeignete Schutzkleidung und die oft fehlenden Kenntnisse im Straßenverkehr stellen eine Herausforderung dar. Die Ordnungsbehörde der Stadt Solms möchte daher einen Appell an die Eltern und Erziehungsberechtigten richten, ihre Kinder entsprechend zu informieren und zu sensibilisieren.
Nach der geltenden Rechtslage dürfen E-Scooter nur von Personen ab 14 Jahren gefahren werden. Für Minderjährige gilt außerdem eine besondere Verantwortung der Erziehungsberechtigten, diese auf die Gefahren und die richtige Nutzung hinzuweisen. Zwar besteht keine Helmpflicht für E-Scooter, doch wird dringend der Gebrauch von Schutzkleidung wie Helm, Ellenbogen- und Knieschützern empfohlen, um die Unfallgefahr und Verletzungen zu minimieren.
Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, ihre Kinder umfassend über die geltenden Vorschriften zu informieren und das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu vermitteln. Dazu gehört insbesondere:
Die Ordnungsbehörde der Stadt Solms bittet alle Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern, insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die rechtlichen Grundlagen einzuhalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass E-Scooter auch weiterhin eine umweltfreundliche und sichere Mobilitätsform in unserer Stadt bleiben.
Für Rückfragen steht die Ordnungsbehörde der Stadt Solms gern zur Verfügung.
Solms, 03.08.2026