Gemäß §§ 33 und 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBI. I S.197), zuletzt geändert durch Artikel 1 das Gesetztes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S 915), gebe ich bekannt:
Das die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms, Herrn Giacinto Di Leonardo und Herrn Jörg Mathes, gewählt über den Wahlvorschlag der FDP, schriftlich auf ihr Mandat verzichtet haben und somit aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden sind.
Als nächste noch nicht berücksichtigte Bewerber aus dem Wahlborschlag der FDP rücken Herr Tobias Krug und Herr Florian Kern in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms nach.
Gegen meine Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 25 KWG.
Es ist anzugeben, gegen welche der o.g. Feststellungen der Einspruch gerichtet ist.
Solms, 06.09.2022