Das gegen den ehemaligen Wassermeister der Stadtwerke Solms eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Limburg – Zweigstelle Wetzlar – am 13. Mai 2025 eingestellt. Vor diesem Hintergrund haben sich die Parteien wegen der von der Stadt Solms ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung in dem vor dem Arbeitsgericht Gießen geführten Verfahren zur Vermeidung einer langwierigen und kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses verständigt.