Es wird gebeten, zur Anmeldung oder Abmeldung von Hunden die bereitgestellten Formulare zu verwenden und diese vollständig auszufüllen, um eine reibungslose Bearbeitung sicherzustellen.
Hundesteuer-Anmeldung: Zur Anmeldung eines Hundes bei der Stadt Solms ist dieses Formular zu nutzen. Die Hundesteuer ist jährlich jeweils zum 01.07. fällig.
Hundesteuer-Abmeldung: Bei Tod, Verkauf oder Umzug des Hundes ist dieses Formular zur Abmeldung zu verwenden. Eine Nachweisbescheinigung (z. B. vom Tierarzt) ist gegebenenfalls beizufügen.
Die Formulare sind auch bei der Stadtkasse Solms, Oberndorfer Straße 20, erhältlich.
Bitte nutzen Sie diese Formulare, um Ihre Angelegenheiten rund um die Hundesteuer korrekt und fristgerecht zu regeln.