Titel Logo
Solmser Stadtnachrichten
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Geflügelpest: Neue Schutzmaßnahmen im Lahn-Dill-Kreis

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat der Lahn-Dill-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort gilt. Kernstück der Anordnung ist die Stallpflicht ab dem 1. November 2025: Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel müssen dann dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter engmaschigen Schutzvorrichtungen gehalten werden. So soll jeder Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen ausgeschlossen werden.

Außerdem sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen im gesamten Kreisgebiet bis auf Weiteres untersagt. Wer im Reisegewerbe mit Geflügel handelt, darf Tiere nur noch abgeben, wenn sie höchstens vier Tage vor dem Verkauf eindeutig frei von Geflügelpest befunden wurden. Für Hühner, Puten und Wachteln reicht eine klinische Untersuchung durch den Tierarzt; Enten und Gänse benötigen einen zusätzlichen Labortest.

Das Veterinäramt ruft die Bevölkerung dazu auf, tote Wildvögel - etwa Schwäne, Enten, Gänse, Kraniche oder Greifvögel - umgehend zu melden und keinesfalls zu berühren. Hinweise nimmt das Amt über den Online-Meldebogen unter www.lahn-dill-kreis.de/vogelmeldung, telefonisch unter 06441 407-7611 oder per E-Mail an Tiergesundheit@lahn-dill-kreis.de entgegen.

Schließlich müssen alle Geflügelhaltungen, gleich ob landwirtschaftlicher Betrieb oder Hobbybestand, beim Veterinäramt registriert sein. Formulare und weitere Informationen stehen unter www.lahn-dill-kreis.de/tiergesundheit bereit. Wer die neuen Vorgaben missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 30 000 Euro.

Mehr Informationen sowie die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage der Stadt Solms: