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Solmser Stadtnachrichten
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung Flächennutzungsplan

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Solms

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB

(1)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Solms hat in ihrer Sitzung am 26.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Gesamtgemarkung der Stadt Solms beschlossen. Mit der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Stadt Solms die geplante städtebauliche Entwicklung und die sich daraus ergebene Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Insbesondere ergibt sich aus dem Flächennutzungsplan Lage und Umfang der vorhandenen Bebauung, Nutzungsart und beabsichtigten Siedlungsentwicklung für das gesamte Gebiet der Stadt Solms.

(2)

Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Stadt Solms und der Stadtteile einschl. der Gemarkungen.

(3)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(4)

Die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die dann im Umweltbericht dokumentiert und zum Entwurf öffentlich ausgelegt wird.

(5)

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planvorentwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom

06.02.2023 - 24.03.2023 einschließlich

in der Stadtverwaltung Solms, Oberndorfer Straße 20, 35606 Solms, Bauamt, Zimmer 4, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung, aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen.

(6)

Die Planunterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Solms unter www.solms.de unter der Rubrik Wohnen in Solms / Bauen und Wohnen eingesehen und heruntergeladen werden. Das Aufsuchen der Verwaltung und das Einsehen der Unterlagen dort kann somit vermieden werden. Die Stellungnahmen können auch per E-Mail (fischer@fischer-plan.de) beim Planungsbüro abgegeben werden.

(7)

Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.