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Solmser Stadtnachrichten
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Genehmigung Haushaltssatzung 2023

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142),

zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915),

hat die Stadtverordnetenversammlung am 29.11.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  29.755.435 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  29.563.675 EUR

mit einem Saldo von  —  191.760 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  100 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  100 EUR

mit einem Überschuss von  —  191.860 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  — 1.363.568 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.273.739 EUR,

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  6.956.198 EUR,

mit einem Saldo von  —  5.682.459 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  5.682.459 EUR,

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.335.800 EUR,

mit einem Saldo von  —  4.346.659 EUR

mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des

Haushaltsjahres von  —  27.768 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.682.459 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 170.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (Grundsteuer A) auf

340 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 29.11.2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Im Rahmen der Anwendung dieser Haushaltssatzung werden folgende Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft festgelegt:

1.)

Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen oder Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3 HGO wird auf 10% des veranschlagten Gesamtbetrages der Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. 15% der Auszahlungen (Finanzhaushalt) festgesetzt.

Als erhebliche Fehlbeträge im Ergebnishaushalt gem. § 98 Abs. 1 Nr. 1 HGO (Ertragsausfälle) werden Beträge ab 1 Mio. Euro angesehen; erhebliche Fehlbeträge im Finanzhaushalt (Einzahlungen) im Sinne des § 98 Abs. 1 Nr. 2 HGO stellen Beträge ab 500.000 € dar.

2.)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO gelten bis zu einem Betrag von 200.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.

3.)

Investitionen gemäß § 12 GemHVO gelten bis zu einem Betrag von 200.000 € als Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung.

Solms, den 29.11.2022

Der Magistrat
………………………….
(Inderthal, Bürgermeister)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Solms wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 09. Dezember 2022 des Landrates des Lahn-Dill-Kreises erteilt und hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Inderthal,

gemäß den §§ 97a,102,103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell gültigen Fassung erteile ich dem Magistrat der Stadt Solms die

I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2023

a.

der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. § 103 HGO bis zu einem Gesamtbetrag von

5.682.459 € (i.W.: fünf Millionen sechshundertzweiundachtzigtausendvierhundertneunundfünfzig Euro)

b.

des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen gem. § 102 HGO bis zu einem Betrag von 170.000 € (i.W.: einhundertsiebzigtausend Euro)

c.

des Höchstbetrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zu 3.000.000 € (i.W.: drei Millionen Euro).

Die Haushaltssatzung beinhaltet ansonsten keine weiteren genehmigungsbedürftigen Bestandteile. Die Genehmigung ist gemäß §§ 92 Abs. 5, 102,103 und 105 HGO mit folgenden Auflagen verbunden.

  1. Diese Genehmigung inkl. Haushaltsbegleitverfügung bitte ich der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 50 Abs.3 HGO in geeigneter Form bekannt zu machen. Den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung i.S.v. § 97 Abs.4 HGO bitte ich bis zum 17. Januar 2023 zu übersenden.
  2. An Ihrem Berichtswesen i.S.v. § 28 GemHVO möchte ich teilhaben und bitte darum, mir die Berichte im Sinne Ihrer Konzeption des Berichtswesens innerhalb von vier Wochen nach dem Stichtag ebenfalls zu übersenden.
Im Auftrag
(Siegel)
Strack-Schmalor
Verwaltungsdirektor

Der Haushaltsplan liegt vom 02. Januar 2023 bis einschließlich 13. Januar 2023 in der Stadtverwaltung Solms, Oberndorfer Str. 20, während der gültigen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr;

Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

sowie

Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Solms, 22. Dezember 2022

Der Magistrat der Stadt Solms
gez.
Inderthal, Bürgermeister