Gemäß den § 97a i. V. m. den §§ 92 V, 92a, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetzes zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) und der §§ 15 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121) hat die Stadtverordnetenversammlung am 28. November 2023 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt festgesetzt: | |||
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| a) | Betriebszweig „Wasserversorgung“
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| im Erfolgsplan | in den Erträgen auf | 2.160.065 € |
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| in den Aufwendungen auf | 2.157.900 € |
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| Ergebnis | 2.165 € |
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| im Vermögensplan | in den Einnahmen auf | 1.684.500 € |
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| in den Ausgaben auf |
| 1.684.500 € |
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| b) | Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“ | ||
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| im Erfolgsplan | in den Erträgen auf | 2.743.540 € |
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| in den Aufwendungen auf | 2.942.832 € |
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| Ergebnis | -199.292€ |
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| im Vermögensplan | in den Einnahmen auf | 2.139.000 € |
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| in den Ausgaben auf | 2.139.000 € |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2024 zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich ist, wird wie folgt angesetzt: | |||
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| Betriebszweig „Wasserversorgung“
| 1.021.335 € | |
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| Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“
| 839.000 € | |
| 3. | Für den Bereich Wasserversorgung werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. | |||
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| Für den Bereich Abwasserbeseitigung und -reinigung werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.000.000 € festgesetzt. | |||
| 4. | Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000 € festgesetzt. | |||
| 5. | Die Erheblichkeitsgrenze für Investitionsmaßnahmen gemäß § 17, Abs. 5 EigBGes wird auf 200.000 € festgesetzt. | |||
| 6. | Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan im Sinne des § 98 HGO wird erforderlich, wenn im Ergebnis- oder im Finanzhaushalt ein Fehlbetrag oberhalb der Erheblichkeitsgrenze zu erwarten ist und nur durch die Änderung des Wirtschaftsplanes ein Haushaltsausgleich erreicht werden kann. | |||
| 7. | Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO bedürfen oberhalb der Erheblichkeitsgrenze eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. | |||
| 8. | Es gilt die von der Stadtverordnetenversammlung am 28.11.2023 beschlossene Stellenübersicht. | |||
Solms, den 28.11.2023
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Solms für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 04. Dezember 2023 des Landrats des Lahn-Dill-Kreises erteilt und hat folgenden Wortlaut:
Basierend auf den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 28. November 2023 erteile ich gemäß der §§ 1 und 15ff des Eigenbetriebsgesetzes i.V.m. den §§ 97a,102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung in der jeweils aktuellen Fassung, der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Stadtwerke Solms die
| I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2024 |
| a. | des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen gem. § 102 HGO bis zu einem Betrag von 1.000.000 € (i.W.: eine Million Euro) |
| b. | der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 103 HGO bis zu einem Gesamtbetrag von 1.860.335 € (i.W.: eine Million achthundertsechzigtausenddreihundertfünfunddreißig Euro) |
| c. | des Höchstbetrags der Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 105 HGO bis zur Höhe von 200.000 € (i.W.: zweihunderttausend Euro) |
| Auflagen |
| 1. | Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung incl. Begleitverfügung sind zeitnah der Stadtverordnetenversammlung sowie der Betriebskommission in geeigneter Form bekannt zu machen. Einen Beleg und den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung bitte ich bis zum 15. Januar 2024 zu übersenden. |
| 2. | An Ihrem Berichtswesen im Sinne des § 21 EigBGes möchte ich teilhaben und bitte darum, die Berichte zeitnah nach dem Stichtag zu übersenden. |
| Im Auftrag | |
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| (Siegel) |
| Strack-Schmalor, Verwaltungsoberrat | |
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02. Januar 2024 bis einschließlich 13. Januar 2024 bei den Stadtwerken Solms, Oberndorfer Straße 20, Zimmer 102 öffentlich aus.
Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (06442 910-45) möglich.
Solms, 21.12.2022
gez.
Inderthal, Bürgermeister