Zu einer Genossenschaftsversammlung nach § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Solms I (Gemarkung Burgsolms/Oberndorf) wird hiermit vom Jagdvorsteher Herrn Frank Inderthal für
Freitag, 7. März 2025 um 20:00 Uhr
in den Gewölbekeller der Taunushalle,
Oberndorfer Straße 20, ST Burgsolms
| TOP 1 a) | Bericht des Jagdvorstehers |
| TOP 1 b) | Bericht der Pächter |
| TOP 2 | Beschluss über die Verwendung des Jagdertrages |
| TOP 3 | Verschiedenes |
Die Genossenschaftsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 12 stimmberechtigte Genossen anwesend oder vertreten sind.
Bei Beschlussunfähigkeit ist unverzüglich eine erneute Versammlung mit gleicher Tagesordnung und Ladungsfrist von zwei Wochen einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen oder vertretenen Genossen beschlussfähig ist.