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"Blättchen" für Lollar und Staufenberg
Ausgabe 12/2025
Vereine und Verbände
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Treiser Lauf- und Walkingtreff 2007 e.V. - 5. Xtrem Marsch Feldberg Walk über 30km

Am Weltfrauentag, den 08.03.2025 fand der Charitylauf statt.

Der Start befand sich in Oberursel an der Endstation U3. Pünktlich um 9 Uhr bei strahlendem Sonnenschein wanderten ca. 450 Naturbegeisterte Richtung Feldberg.

Es ging steil bergauf. Ab km 7 sahen wir den ersten Schnee. Je näher wir der Bergspitze kamen, zogen sich die Schneefelder in den Weg, was das Bergauflaufen erschwerte.

Nach 10km hatte man die Spitze des Feldberg erreicht, hier befand sich die erste Verpflegungsstation und später noch eine zweite bei km 20 (Saalburg). Vielen Dank an das Orgateam. Von belegten Brötchen über Obst, Müsliriegel, Tomatensuppe und Nüssen so wie heiße und kalte Getränke wurden gute Laune und flotte Sprüche verteilt.

Vom Feldberg aus ging es über eine kleine Schnee- Eisplatte stetig bergab Richtung Saalburg. Jetzt kamen uns vermehrt Wanderer, Spaziergänger und unzählige Biker entgegen.

Die Strecke führte überwiegend durch Waldstücke. Diese Region wurde von Kahlschlag nicht verschont und genau dadurch wurden wir mit sensationellen Weitblicken ins Tal beschenkt.

Rosi Hausner querte als Erste vom Lauf und Walkingtreff-Treis die Ziellinie. Sie blieb unter fünf Stunden. Michael Römer, Hans Hausner und Konstanze Fleck erhielten ihre Medaillen ca. 20 Minuten später.

Bei Kaffee und Kuchen ließen wir einen gelungenen Wandertag ausklingen und freuen uns auf die nächste gemeinsame Weitwandertrainingseinheit, zu der jeder herzlich eingeladen ist.

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

des Treiser Lauf- und Walkingtreff 2007 e.V.

 — Staufenberg, den 02.03.2025

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

gemäß § 13 unserer Satzung lädt der Vorstand Sie/Euch sehr herzlich zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Diese findet statt am

Freitag, dem 28.03.2025 Beginn: 19:00 Uhr

im evangelischen Gemeindesaal in Staufenberg -Treis.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung der Versammlung und Begrüßung durch den Vorstand

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntgabe der Tagesordnung

4.

Erläuterungen zur geplanten Satzungsänderung

5.

Diskussion zu den geplanten personellen Änderungen/Strukturänderungen im Vorstand

6.

Beschlussfassung zur geplanten Satzungsänderung

7.

Anfragen und Mitteilungen

Gemäß § 13 unserer Satzung sind Anträge zur Tagesordnung spätestens 7 Tage vor Beginn der Versammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen.

Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme an der Mitgliederversammlung.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Im folgenden sind die zu ändernden §§ der Satzung aufgeführt. Die zu ändernden Passagen sind jeweils fettgedruckt. Die aktuelle Satzung kann unter www.laufundwalkingtreff-treis.de und dort unter den Downloads eingesehen werden

§ 5 Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s. Stimmberechtigt sind Mitglieder in Versammlungen grundsätzlich ab Volljährigkeit. Abweichend davon sind jugendliche Mitglieder im Alter von 14 - 18 Jahren in der Mitgliederversammlung ebenfalls stimmberechtigt.

Über einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller/der Antragstellerin die Gründe mitzuteilen.

Personen, die sich um den Zweck des Vereins oder um den Verein selbst große Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen.

§ 9 Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei gleichberechtigten Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.

Der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstand) besteht aus:

a)

dem Vorstand,

b)

dem Kassenwart/der Kassenwartin,

c)

dem Schriftführer/der Schriftführerin,

d)

dem Lauftreffleiter/der Lauftreffleiterin,

e)

dem Gruppenleiter/der Gruppenleiterin Walking/Nordic-Walking

f)

dem Medienbeauftragten/der Medienbeauftragten

h)

dem Jugendwart/der Jugendwartin (wird gestrichen)

i)

sowie aus bis zu 3 Beisitzern/Beisitzerinnen.

§ 12 Vorstandssitzungen (Gesamtvorstand)

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die von einem der Vorsitzenden einberufen werden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist vorgeschrieben.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit; jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme.

Auf Antrag eines Mitgliedes des Vorstandes kann die Beschlussfassung in den Sitzungen des Vorstandes auf geheimer Basis durchgeführt werden.

§ 13 Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes stimmberechtigte Mitglied - auch ein Ehrenmitglied - eine Stimme. Die Übertragung der Ausübung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.

Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

1.

Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands.

2.

Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Vereinsauflösung.

3.

Beschlussfassung zur Einrichtung einzelner Abteilungen.

4.

weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben.

Mindestens einmal im Jahr, möglichst im 1. Halbjahr, hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden. Der Termin der Mitgliederversammlung wird den Vereinsmitgliedern unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt von Staufenberg bekanntgegeben. Auswärtige Mitglieder werden per email oder schriftlich per Brief benachrichtigt. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene email-Adresse bzw. Postanschrift versandt wurde.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich verlangt und begründet. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der Vereinsvorstand einberufen.

Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn 1 /3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit ¼ der anwesenden Mitglieder dies beantragt.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

Satzungsänderungen bedürfen einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an. Für die Änderung des,Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.

§ 14 Protokollierung

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von einem vertretungsberechtigten Vorstand und dem Protokollführer/der Protokollführerin zu unterzeichnen ist.

§ 15 Kassenwart(in)/Kassenprüfer(in)

Der Kassenwart/Die Kassenwartin ist verantwortlich für die Kassengeschäfte. Er/Sie hat dem Vorstand über die Kassenlage nach Aufforderung, mindestens vierteljährlich zu berichten.

Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen. Die zuerst gewählte Person ist zwei Jahre im Amt, die als zweite gewählte ein Jahr. In den Folgejahren ist immer ein Kassenprüfer/eine Kassenprüferin für die Dauer von 2 Jahren zu wählen.

Die Kassenprüfung erstreckt sich auf sachliche, wirtschaftliche und rechnerische Kontrolle wie:

-

die Bestandskontrolle des Bargeldes und der Bankguthaben

-

eine Summenkontrolle sämtlicher Einnahmen und Ausgaben

-

Vergleich des vorhandenen Bargeldes mit dem Kassenbuch

Die Ordnungsmäßigkeit wird durch Unterschrift im Kassenbuch bescheinigt. In der Mitgliederversammlung ist über das Prüfungsergebnis zu berichten.

Kassenprüfer/innen haben das Recht, die Kasse und alle dazu gehörenden Unterlagen jederzeit zu überprüfen. Dem Vorstand ist ein schriftlicher Bericht über das Ergebnis der Prüfung zu geben.

Für den Fall des Ausfalls eines Kassenprüfers/einer Kassenprüferin wählt die Mitgliederversammlung zusätzlich einen Ersatzkassenprüfer/eine Ersatzkassenprüferin. Diese/r wird turnusmäßig aller zwei Jahre neu gewählt.

§ 16 Vereinsordnungen

Der Vorstand wird ermächtigt, Vereinsordnungen zu beschließen. Alle Vereinsordnungen müssen den Mitgliedern durch gesonderte Mitteilung per email oder Post und durch Bekanntmachung auf der vereinseigenen Internetseite bekannt gemacht werden. Dies gilt auch für Änderungen und Aufhebungen bereits bestehender Vereinsordnungen.

Die Vereinsordnungen sind kein Bestandteil der Vereinssatzung. Sie werden damit nicht an das Vereinsregister zur Eintragung gemeldet.

§ 17 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit 4/5 Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Staufenberg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Stadtteil Treis zu verwenden hat.

(Satzung des Treiser Lauf- und Walkingtreff 2007 e.V. in der Fassung vom 28.03.2025)