Die Gemeinde Freisen erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8, § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr auf folgender Gemeindestraße zum Teil voll gesperrt.
Rembrandtstraße, Dreieckstraße, Brühlstraße (siehe Anlage).
Anlieger frei bis Baustelle.
Regelplan Nr.: BI/17 Vollsperrung Gemeindestraßen
Grund der Sperrung: Kanal- und Asphaltier Arbeiten
Verantwortlicher: Neunkircher Bau Gesellschaft
Dauer der Sperrung: 08.01.2018 bis 30.04.2018
Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe Juli 1995) abzusichern.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Die VRA ist mitzuführen und auf Verlangen den mit der Überwachung des Verkehrs beauftragten Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetzes.
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer