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Freisener Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift Nr. 6/2023

Über die öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates von Freisen

Sitzungstermin: 29.11.2023

Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr

Sitzungsende: 19.45 Uhr

Ort, Raum: Kolpinghaus Freisen

Anwesend sind die Mitglieder:

Matthias Bottelberger, Vorsitzender

Ruben Schwan, Schriftführer

Christian Lange

Rica Schmitt

Thorsten Schmidt

Bernhard Werle

Christoph Loch

Peter Müller

Entschuldigt fehlen die Mitglieder:

Alexander Becker

Claudia Hornig

Karin Keller

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Tagesordnung:

A) öffentliche Sitzung

  1. Abnahme Sitzungsniederschrift -öffentlicher Teil- vom 26.10.2023
  2. Beratung und Beschlussfassung über den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Saarland 2030
  3. Antrag des Ortsvorstehers - Fahnen
  4. Informationen über den Antrag der Jugendfeuerwehr
  5. Beratung und Beschlussfassung über die neue Beschilderung im Ortsteil Freisen
  6. Mitteilungen und Anfrage

Öffentlicher Teil

TOP 1: Abnahme der Sitzungsniederschrift - öffentlicher Teil - vom 26.10.2023

Beschluss:

Der Ortsrat beschließt die Abnahme der Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Niederschrift Nr. 5 / 2023 vom 26.10.2023.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Saarland 2030

Der Ortsvorsteher stellt den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Saarland 2030 vor und dabei stellt sich folgender Sachverhalt dar:

Der Saarländische Landesentwicklungsplan ist ein Raumordnungsplan für das Landesgebiet des Saarlandes. Es ist ein landesweiter Raumordnungsplan, der zugleich die Entwicklungsaufgabe eines Regionalplans wahrnimmt, der in großflächigen Bundesländern zur Konkretisierung der für das Landesgebiet zu treffenden Festlegungen aufzustellen ist. Die Aufgabe der Raumordnungspläne für die Raumordnung in den Ländern besteht darin, die nachhaltige Raumordnung des Gesamtraums der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen und dazu das Landesgebiet entsprechend nachhaltig zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Dazu erfüllt die Raumordnungsplanung neben ihren Steuerungsfunktionen in Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung zugleich Integrations-, Koordinierungs- und Korrekturfunktionen in Bezug auf verschiedene räumliche Nutzungsansprüche. Zum planinhaltlichen Festlegungsprogramm des Landesentwicklungsplans gehören daher sowohl Festlegungen bezüglich der Siedlungsstruktur, bezüglich der Standorte und Trassen für raumbeanspruchende Infrastruktur und den angestrebten siedlungs- und verkehrsstrukturellen, räumlichen Entwicklungen sowie Festlegungen zur Gewährleistung einer nachhaltigen Freiraumstruktur, insbesondere Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung großräumig übergreifender Freiräume und des Freiraumschutzes, zur Ermöglichung notwendiger Nutzungen im Freiraum, wie die Festlegung von Standorten für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung standortgebundener Rohstoffe, die Sanierung und Entwicklung von Raumfunktionen im Freiraum, die Freiräume zur Gewährleistung des vorbeugenden Hochwasserschutzes (§ 13 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 ROG). Wachsende Herausforderungen ergeben sich für die nachhaltige Raumentwicklung aufgrund der landesweiten Raumordnungspläne durch gewandelte Rahmenbedingungen, welche einerseits klimawandelbedingt und andererseits wegen zunehmender Ressourcenknappheit zu Nutzungskonkurrenzen in Bezug auf knapper werdende Ressourcen führen. Diesbezüglich muss der landesweite Raumordnungsplan Koordinierungs- und Konfliktausgleichsfunktionen erfüllen. Schließlich müssen unionsrechtliche, räumliche Planungsanforderungen, soweit diese sich auf die überörtliche, gesamträumliche Entwicklung beziehen, für den Bereich der Raumordnung in den Ländern mittels des landesweiten Raumordnungsplans, den Landesentwicklungsplan für das Saarland, umgesetzt werden, soweit ein räumliches Transformationserfordernis besteht.

Der Ortsvorsteher gibt folgende Stellungnahme zum vorgelegten Entwicklungsplan ab:

Sehr geehrte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger,

uns wurde der Landesentwicklungsplan Saarland 2030 vorgelegt. Hierzu möchte ich eine Stellungnahme zur Niederschrift geben. Das 153 Seiten umfassende Dokument enthält viele Informationen. Nicht alle Informationen sind für unseren Ortsteil relevant.

Im Abschnitt 1.05 Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung

in Deutschland wird von ÖPNV (vgl. S. 9) gesprochen. Hier möchte man durch neue ÖPNV-Lösungen die Erreichbarkeit der zentralen Orte hervorheben.

Kommentar: Der Ortsteil Freisen ist relativ gut verzweigt. Circa alle 45-60 Minuten fährt ein Bus vom ZOB Freisen zum ZOB St. Wendel und ca. dreimal am Tag fährt ein Bus direkt zum Bahnhof Kusel. Nach Birkenfeld und Baumholder sind die Verbindungen nicht gut ausgebaut. (vgl. Internetrecherche). Wünschenswert wäre es, wenn die „neue ÖPNV-Lösung“ auch zeitlich spätere Busverbindungen nach St. Wendel berücksichtigen würde. Ebenso sollte die „neue ÖPNV-Lösung“ auch beinhalten, dass ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger Busse innerhalb des Ortes nutzen können um z.B. zum Seniorenheim, Rathaus oder Einkaufszentren zu gelangen.

Im Abschnitt 1.07 Raumstrukturelle Ausgangslagen und aktuelle Herausforderungen wird von überdurchschnittlichen Leerständen (vgl. S. 19) gesprochen.

Kommentar: Der Ortsteil Freisen weist sehr wenig Leerstände auf. Wenn Häuser zum Verkauf stehen, dann haben diese in der Regel nach wenigen Tagen schon einen neuen Eigentümer.

Auf Seite 47 wird formuliert: „Bandartige Entwicklungen in den Außenbereichen stehen einer angestrebten Verdichtung entgegen, laufen der Zielsetzung einer Verkehrsreduzierung zuwider und sind daher zu vermeiden“.

Kommentar: Bei aller ökologischen Betrachtungsweise sollte die Gemeinde Freisen die Möglichkeit haben weitere Wohnflächen zu erschließen. Der Bedarf ist vorhanden. Viele jungen Menschen in unserem Ort möchten in Freisen bleiben und ein Haus bauen. Ebenso ist auf den beiliegenden Karten nicht ersichtlich, inwieweit Abrundungen der Bebauungsgrenzen im Außenbereich gemacht wurden (z.B. Verlängerung Rohrbacher Straße, Finkenweg, Drosselweg, Schlagbaumstraße …). Es wäre sinnvoll solche Abrundungen durchzuführen. Es würden in kurzer Zeit ein paar Bauplätze entstehen.

In Abschnitt 3.02 Freiraumstruktur wird in den Unterpunkten, (e) Vorbeugender Hochwasserschutz, (f) Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz VH und (g) Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz VBH (vgl. S. 83-88) von Hochwasserschutz gesprochen.

Kommentar: Man kann online auf der inaktiven Karte des Landesentwicklungsplanes Saarland 2030 sehen, dass die Freisbach mit den Bereichen „In der Langwiese zum Rückkopf“, „In der Langwiese“, „Rückkopf“, „Im Bannen“ und „Ober der Wendelsmühl“ berücksichtigt wurden. Der Hufbach mit seinen Bereichen „Unterm Langenacker“, „Kohlwies“ und „Auf der Hufwies“ wurden nicht bedacht. Bei Starkregenereignissen kann hier festgestellt werden, dass dieser Bachlauf über die Ufer tritt. Hier grenzen Häuser der Rückweilerstraße an. Hier bitte ich um Aufnahme und Prüfung der entsprechenden Behörde.

Der Ortsvorsteher verteilt eine Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zum 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes.

Beschluss:

Der Ortsrat nimmt den 1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Saarland 2030 zustimmend zur Kenntnis und bittet die Gemeindeverwaltung die Stellungnahme zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

TOP 3: Antrag des Ortsvorstehers - Fahnen

Der Ortsvorsteher stellt seinen Antrag auf Beschaffung neuer Fahnen für den Ortsteil Freisen vor. Da beim letzten Sommersturm die beiden Fahnen (Wappen Gemeinde Freisen und Ortsteil Freisen) stark zerstört wurden, möchte er diese jetzt ersetzen.

Für die neuen Fahnen liegt folgendes Angebot der Firma Kössinger vor:

• 2 Fahnen je 71,07 EUR inkl. MwSt.

• 1 Stück PVC-Tüllen 45 cm lang 2,98 EUR inkl. MwSt.

Damit würde sich Beschaffung der neuen Fahnen auf 145,12 EUR inkl. MwSt. belaufen.

Der Kauf könnte über die Gelder aus den Spendenboxen getätigt werden.

Beschluss:

Der Ortsrat stimmt dem Kauf der Fahnen und der PVC-Tüllen aus Mitteln der Spendenboxen zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

TOP 4: Informationen über den Antrag der Jugendfeuerwehr

Der Ortsvorsteher berichtet, dass er am 10.11.2023 einen Antrag der Jugendfeuerwehr Freisen entgegengenommen hat.

Die Jugendfeuerwehr stellt den Antrag, dass der bisherige Kommandowagen 1/10 der Jugendfeuerwehr zur Nutzung überlassen wird.

Er hat dem Mitglied des Jugendbetreuerteams, Christian Lange, bereits erläutert, dass der Ortsrat darüber keinen Beschluss fassen kann. Daher informiert er die Ortsratsmitglieder, dass ein solcher Antrag vorliegt. Dieser Antrag wurde auch dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat durch die Jugendfeuerwehr übermittelt.

Der Bürgermeister und der Gemeinderat entscheiden über den Fuhrpark der Gemeinde Freisen.

Der Ortsvorsteher gibt das Wort an Christian Lange und dieser stellt die Hintergründe und Beweggründe des Antrags aus Sicht der Jugendfeuerwehr vor.

Beschluss:

Der Ortsrat bittet den Bürgermeister um eine positive Beschlussfassung zugunsten der Jugendfeuerwehr.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

TOP 5: Beratung und Beschlussfassung über die neue Beschilderung im Ortsteil Freisen

Der Ortsvorsteher berichtet, dass in der Ortsvorsteherdienstbesprechung besprochen wurde, dass nach und nach in den Orten die Beschilderung (wenn möglich identisch) erneuert werden soll. Die Gemeindeverwaltung bittet um Vorschläge zur Beschilderung.

Folgende Vorschläge werden vom Ortsrat gemacht:

Wassertretanlage (beidseitig Einfahrt Fa. Peiffer)

Friedhof (beidseitig Einfahrt Keltenring)

Mutziger Platz, Feuerwehr, Altenhilfezentrum (beidseitig Einfahrt gegenüber ZOB)

Naturwildpark, Mariengrotte (beidseitig Einfahrt untere Remigiusstraße)

Kinderkrippe Sonnenschein (Einfahrt Heidestraße)

Dorfgemeinschaftshaus, Pfarrkirche St. Remigius (beidseitig Einfahrt obere Remigiusstraße)

Achat-Weg (größeres Schild) (beidseitig Einfahrt Birgelstraße)

Rathaus, Bauhof, Kindertagesstätte, Bruchwaldhalle, Fritz-Wunderlich-Weg, Sportstätten, Bahnradweg Sankt Wendeler Land, Alois-Stock-Platz, Freizeitplatz, Höllodrom, Museen (beidseitig Einfahrt Schulstraße)

Grüngutsammelstelle, THW-Unterkunft, Achat-Weg (beidseitig Einfahrt Birgelstraße und Stäbelstraße)

Beschluss:

Der Ortsrat stimmt den Vorschlägen zur neuen Beschilderung im Ortsteil Freisen zu

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

TOP 6: Mitteilungen und Anfragen

a) Zelt Jugendfeuerwehr

Christian Lange bedankt sich, dass die Anschaffung des Zelts für die Jugendfeuerwehr funktioniert hat. Allerdings bedauert er, dass das Geld aus Mitteln des Feuerwehrhaushalts genommen wurde.

Thorsten Schmidt erklärt, dass die Gelder für das Jahr schon im Haushalt festgelegt waren und die Anschaffung von der Kostenstelle abgebucht wird, die am ehesten zu der Anschaffung passt und nicht einfach umverteilt werden kann.

b) Termin nächste Ortsratssitzung

Der Ortsvorsteher erinnert an die nächste Sitzung am 13.12.2023 und setzt sie nach Rücksprache mit den anderen Ortsratsmitgliedern auf 18:30 Uhr an.

Matthias Bottelberger, Vorsitzender Ruben Schwan, Schriftführer