Am Dienstag, dem 25.03.2025, findet um 19:30 Uhr im Vereinshaus des MV Harmonie in Oberkirchen eine Sitzung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Oberkirchen statt.
Zu dieser Jagdgenossenschaftsversammlung sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Oberkirchen gehören, eingeladen. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Vollmacht zur Vertretung eines Jagdgenossen bedarf der Schriftform, wobei das Stimmrecht nur auf eine Person übertragen werden kann, die der Jagdgenossenschaft angehört.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Bericht des Jagdvorstehers zu dem Rechnungsjahr 2024 |
| 3. | Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Jagdvorstandes |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdpachterlöses sowie Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft |
| 6. | Bericht des Jagdvorstehers über den Zustand des Reviers, die Entwicklung des Wildbestandes sowie weitere die Jagdgenossenschaft betreffende Themen |
| 7. | Verschiedenes |
Das Grundflächenverzeichnis des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Oberkirchen sowie die Niederschrift der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung liegen in der Zeit vom 10.03.2025 bis zum 24.03.2025 beim Jagdvorsteher öffentlich aus.
Während dieser Zeit können alle Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, oder die mit Vollmacht versehenen Beauftragten Einsicht nehmen sowie eventuelle Berichtigungen bzw. Einwände gegen das Grundflächenverzeichnis vorbringen.