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Freisener Nachrichten
Ausgabe 11/2026
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „agri-pv Wendalinushof, Reitscheid“ in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Reitscheid

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit Gem. § 3 Abs. 2 Baugb

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 die Veröffentlichung des Bebauungs- planes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Gemeinde beabsichtigt mit der vorliegenden Planungsmaßnahme die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage.

Agri-Photovoltaik (Agri-PV) kombiniert Landwirtschaft und Stromproduktion auf derselben Fläche, wobei der landwirtschaftliche Nutzflächenverlust minimal ist. Ein Großteil des Gebietes wird weiterhin primär für die Landwirtschaft genutzt, gleichzeitig soll jedoch die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen als Nebennutzung ermöglicht werden. Diese Anlagen sollen bodennah und vertikal aufgeständert sein, um die landwirtschaftliche Nutzbarkeit zu gewährleisten, wobei ein Modulreihenabstand von mindestens 8 m, entsprechend der Lichtverfügbarkeit und -homogenität, für optimale techno-ökologische Synergieeffekte angestrebt wird. Der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist gering, ebenso wie der Ertragsverlust. Zur Sicherstellung dieser Annahmen ist eine Einhaltung der DIN SPEC 91434 für Agri-PV vorgesehen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 11,7 ha.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit noch eine Fläche für die Landwirtschaft, eine Waldfläche und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Sinne des § 18 BNatSchG, überlagert mit einer Entwicklungskonzeption im Landschaftsplan.

Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:

  • der Geltungsbereich wurde verkleinert und Wald- und Grünflächen ausgespart
  • die bauliche Nutzbarkeit der Baubeschränkungszone entlang der Landesstraßen wird auf Einfriedungen und untergeordnete Einfriedungen reduziert
  • eine Teilfläche wurde als interne Ausgleichsfläche festgesetzt
  • die Baubeschränkungszone der L310 wurde um 5m, entsprechend der LfS-Stellungnahme verringert
  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.freisen.de unter folgendem Pfad: Bauen, Wohnen, Umwelt -{{gt}} Bauleitpläne, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schulstraße 60, Zimmer Nr. 9, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: Montag bis Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie dienstags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse lucille.keller@freisen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Freisen, Datum, Siegel

Der Bürgermeister