Die Gemeinde Freisen ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8 und § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.70 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr wie folgt geregelt:
Gemeindestraße: Vollsperrung der Brückenstraße sowie der Verbindungstraße zwischen Hindenburg- und Bismarckstraße
Regelplan: BI/17 Vollsperrung
Grund der Sperrung: Hausanschlusse für die WVW
Verantwortlicher: Monti GmbH Herr Rennella Tel.: 01709977139
Dauer der Sperrung: Vom 27.03.2023 bis 31.03.2023
Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe August 2021) abzusichern.
Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes.