| Sitzungstermin: | Donnerstag, 05.12.2024 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:20 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Anwesend
Vorsitz
Karl-Josef Scheer
Mitglieder
Ralf Alles
Jannik Bettinger
Annette Euler
Claudia Hornig
Jörg Janes
David Kebrich
Bernd-Jürgen Kreutz
Anton Lehnert
Gerald Linn
Thorsten Schmidt
Alexander Becker
Joachim Bonenberger
Isolde Born
Wilhelm Ernst
Christian Lange
Rica Schmitt
Matthias Bottelberger
Oliver Kastel
Alois Pongratz
Jochen Schmitt
Ruben Schwan
Philipp Wagner
Gerd Peter Werle
Karsten Haßdenteufel
Eugen Schander
Abwesend
Mitglieder
| Matthias Sauer fehlt | entschuldigt |
| Thomas Haßdenteufel | fehlt entschuldigt |
Verwaltung
Andrea Greif-Bausch
Timo Fleisch
Ramona Struck
Schriftführung
Isabell Schnur
| Öffentlicher Teil | |||
| 1 | Eröffnung der Sitzung | ||
| 2 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 31.10.2024 |
| |
| 3 | 1. | Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Gemeinde Freisen zum 31.12.2020 und des Jahresergebnisses | FB2-045/24 |
| 2. | Verwendung des Jahresergebnisses |
|
| 3. | Entlastung des Werkleiters |
|
| 4 | Beratung und Beschlussfassung über | FB2-044/24 | |
| a) | die Feststellung des Jahresabschlusses und des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2020, |
|
| b) | die Entlastung des Bürgermeisters und der ehrenamtlichen Beigeordneten für das Jahr 2020. |
|
| 5 | Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Gemeinde Freisen für das Jahr 2025 FB2-042/24 |
| |
| 6 | Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren für das Jahr 2025 (Abwassergebührenhöhensatzung) | FB2-043/24 | |
| 7 | Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung über die | FB2-046/24 | |
| Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 in der Gemeinde Freisen |
| |
| 8 | Beteiligungsbericht 2024 der Gemeinde Freisen gemäß § 115 (2) des KSVG | FB2-047/24 | |
| 9 | Information über den Wirtschaftsplan 2025 des EVS und Beschlussfassung | FB1-158/24 | |
| über das Abstimmverhalten des Bürgermeisters | FB1-160/24 | |
| 10 | Gebührenbefreiung für Vereine, Verbände und Organisationen: Kostenlose Nutzung der gemeindeeigenen Gebäude (Antrag der CDU- und SPD-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG) |
| |
| 11 | Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Freisen zum | FB1-161/24 | |
| 01.01.2025, hier: § 27 - Ersatz barer Auslagen nach § 51 KSVG (Antrag der CDU- und SPD-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG) |
| |
Öffentlicher Teil
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
| 2 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 31.10.2024 |
Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
| 3 | 1. | Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Gemeinde Freisen zum 31.12.2020 und des Jahresergebnisses |
|
| 2. | Verwendung des Jahresergebnisses | FB2-045/24 |
| 3. | Entlastung des Werkleiters |
|
Sachverhalt:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.01.2019 wurde dem Wirtschaftsprüfungsbüro Markus Hafner der Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Gemeinde Freisen für das Jahr 2020 erteilt.
Durch das Büro Hafner wurde der Jahresabschluss des Abwasserwerkes, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung - und des Lageberichtes des Abwasserwerkes der Gemeinde Freisen für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 geprüft.
Wie dem Bestätigungsvermerk zu entnehmen ist, entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden, handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.
Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes, steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Betrieb hatte im Jahr 2020 einen Verlust in Höhe von 5.550,00 € geplant. Demgegenüber steht ein Jahresüberschuss gemäß dem geprüften Jahresabschluss in Höhe von 43.259,13 €. Details zum Jahresabschluss sind dem beigefügten Bericht über die Prüfung zu entnehmen.
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist für den Unterpunkt 3 (Entlastung des Werkleiters) ein besonderer Vorsitzender zu bestellen. Bei der Abnahme des Beschlusses für das Jahr 2019 wurde dieser von der SPD-Fraktion (SPD-Fraktionsmitglied Jörg Janes) gestellt.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Zu Teil 3 des Beschlusses übernimmt das Ratsmitglied Jo achim Bonenberger den Vorsitz. Dieser erörtert den Sachverhalt. Die anschließende Abstimmung er folgt bei Enthaltung der Beigeordneten zu Teil 3).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt wie folgt:
| 1. | Gem. § 24 (4) EigVO wird der Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Gemeinde Freisen bei Erträgen von 2.041.600,72 € und Aufwendungen von 1.998.341,59 € mit einem Überschuss von 43.259,13 € festgestellt, wobei sich die Bilanzsumme auf 24.624.736,40 € beläuft. |
| 2. | Der Jahresüberschuss in Höhe von 43.259,13 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| 3. | Dem Bürgermeister als Werkleiter des Abwasserwerkes wird für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung erteilt. |
1) Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
2) Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
3) Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 2 |
4 Beratung und Beschlussfassung über
| a) | die Feststellung des Jahresabschlusses und des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2020, | FB2-044/24 |
| b) | die Entlastung des Bürgermeisters und der ehrenamtlichen Beigeordneten für das Jahr 2020. |
|
Sachverhalt:
Dem Gemeinderat wird gem. § 101 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) der Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2020 vorgelegt.
Gem. § 101 in Verbindung mit § 124 KSVG hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 11.03.2021 das Wirtschaftsprüfungsbüro Markus Hafner mit der Prüfung der Jahresrechnung beauftragt. Das Büro Hafner hat die Jahresabschlussprüfung vorgenommen. Der entsprechende Prüfbericht ist beigefügt.
Der Jahresabschluss ist nach den gesetzlichen Vorschriften nun in nicht öffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG zu prüfen.
Gem. § 101 Abs. 2 KSVG stellt dann der Gemeinderat den geprüften Jahresabschluss sowie den Jahresfehlbetrag fest. Zugleich entscheidet er in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.
Nach § 42 Abs. 3 KSVG ist für diesen Tagesordnungspunkt ein besonderer Vorsitzender zu bestellen, der nicht mitwirkender Beigeordneter sein darf. Bei der Abnahme der Jahresrechnung 2019 wurde der Vorsitzende im Rechnungsprüfungsausschuss und im Gemeinderat von der SPD-Fraktion gestellt.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Zu Teil b) des Beschlusses, übergibt der Vorsitzende das Wort an das Ratsmitglied Joachim Bonenberger. Dieser verliest den Beschluss.
Die anschließende Abstimmung erfolgt bei Enthaltung der Beigeordneten zu Teil b) des Beschlusses.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat
| a) | die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses gem. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG zum 31.12.2020 und des Jahresüberschusses in Höhe von 5.140.585,78 €, |
| b) | die Entlastung des Bürgermeisters und der ehrenamtlichen Beigeordneten für das Rechnungsjahr 2020 gem. § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG. |
| a) | Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
| b) | Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 2 |
5 Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Gemeinde Freisen für das Jahr 2025 FB2-042/24
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Gemeinde Freisen für das Jahr 2025 liegt zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Der Wirtschaftsplan soll gemäß § 12 ff. EigVO wie folgt festgesetzt werden:
| Erfolgsplan (§ 13 EigVO) | ||
| in den Erträgen auf | 2.326.457,40 € |
| in den Aufwendungen auf | 2.383.340,00 € |
| Vermögensplan (§ 14 EigVO) | ||
| in den Einnahmen auf | 2.695.543,00 € |
| in den Ausgaben auf | 2.695.543,00 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.034.375,60 €.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 500.000,00 €.
Eine Stellenübersicht ist nicht erforderlich, da kein eigenes Personal beschäftigt wird.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert ausführlich den Sachverhalt. Da keine Fragen der Ratsmitglieder vorliegen, ergeht folgender
Beschluss:
Aufgrund der §§ 12 ff. der EigVO und der Abwassergebührensatzung vom 29.08.2002 beschließt der Gemeinderat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2025 für das Abwasserwerk der Gemeinde Freisen wie folgt:
| Der Erfolgsplan (§ 13 EigVO) wird festgesetzt | ||
| in den Erträgen auf | 2.326.457,40 € |
| in den Aufwendungen auf | 2.383.340,00 € |
| Der Vermögensplan (§ 14 EigVO) wird festgesetzt | ||
| in den Einnahmen auf | 2.695.543,00 € |
| in den Ausgaben auf | 2.695.543,00 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.034.375,60 €.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 500.000,00 €.
Eine Stellenübersicht ist nicht erforderlich, da kein eigenes Personal beschäftigt wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
6 Festsetzung der Höhe der Abwassergebühren für das Jahr 2025 (Abwassergebührenhöhensatzung) — FB2-043/24
Sachverhalt:
Die im vergangenen Jahr festgesetzten Abwassergebührensätze gelten bis zum 31.12.2024.
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation ist eine Anpassung erforderlich.
Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes
eine Erhöhung der Gebührensätze ab 01.01.2025 wie folgt vor:
| 1. | Die Schmutzwassergebühr wird auf 4,48 € je m3 eingeleiteter Schmutzwassermenge festgesetzt. |
| 2. | Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,72 € je m2 versiegelte Fläche festgesetzt. |
| 3. | Die Gebühr für die Umlegung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter wird bei 1,00 € je m3 eingeleiteter Schmutzwassermenge belassen. |
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden dargestellt. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Abwassergebührensätze ab dem 01.01.2025 wie folgt:
| 1. | Die Schmutzwassergebühr wird auf 4,48 € je m3 eingeleiteter Schmutzwassermenge festgesetzt. |
| 2. | Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,72 € je m2 versiegelte Fläche festgesetzt. |
| 3. | Die Gebühr für die Umlegung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter wird bei 1,00 € je m3 eingeleiteter Schmutzwassermenge belassen. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
7 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer neuen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 in der Gemeinde Freisen FB2-046/24
Sachverhalt:
Die derzeit geltenden Realsteuerhebesätze in der Gemeinde Freisen sind gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 05.12.2019 wie folgt festgesetzt:
| für die Grundsteuer A | 300 vom Hundert, |
| für die Grundsteuer B | 390 vom Hundert, |
| für die Gewerbesteuer | 425 vom Hundert. |
Aufgrund der Grundsteuerreform ist ein neuer Hebesatzbeschluss notwendig.
Nach § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) ist der Hebesatz für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge festzusetzen. Nach § 36 GrStG findet auf den 01.01.2025 eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt. Die in dieser Hauptveranlagung festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 16 Abs. 2 GrStG vorbehaltlich der §§ 17 bis 20 mit Wirkung von dem am 01.01.2025 beginnenden Kalenderjahr an. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptveranlagungszeitraum. Insofern gilt für die Geltung des jetzt anstehenden Hauptveranlagungszeitraums die bisherige Zeitverzögerung von zwei Jahren nicht.
Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum zum 31.12.2024 endet und damit auch die Geltungsdauer der bisherigen Hebesätze. Damit die Grundsteuerpflichtigen im Jahr 2025 zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden können, ist daher ein neuer Hebesatzbeschluss erforderlich.
Bisher sind noch nicht alle vom Finanzamt notwendigen Datenlieferungen bei der Gemeinde eingegangen. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt der Bearbeitungsstand bei der Grundsteuer A rund 60 % und bei der Grundsteuer B rund 85 %. Gemäß den Hochrechnungen aufgrund den momentan vorliegenden Daten wird vorgeschlagen, den Hebesatz bei der Grundsteuer A unverändert zu lassen und den Hebesatz bei der Grundsteuer B um 20 Punkte zu senken. Bei dieser Anpassung bewegen sich die Gesamteinnahmen in etwa auf dem Vorjahresniveau.
Dahingehend ergeht folgender Vorschlag der Verwaltung zur Festsetzung für das Jahr 2025:
| für die Grundsteuer A | 300 vom Hundert, |
| für die Grundsteuer B | 370 vom Hundert, |
| für die Gewerbesteuer | 425 vom Hundert. |
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt ausführlich dar und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder. Die Fraktionsvorsitzenden der SPD, CDU und FWG geben eine kurze Erklärung ab und stimmen dem Beschluss zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem Jahr 2025 in der Gemeinde Freisen zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
8 Beteiligungsbericht 2024 der Gemeinde Freisen gemäß § 115 (2) des KSVG — FB2-047/24
Sachverhalt:
Gemäß § 115 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.
In dem beigefügten Beteiligungsbericht 2024 werden die kommunalrechtlichen Voraussetzungen einer Beteiligung, die Unternehmensbegriffe, die Rechtsgrundlagen der kommunalwirtschaftlichen Betätigung sowie alle Beteiligungen der Gemeinde dargestellt. Die Angaben über Bilanzsummen basieren auf den zur Zeit vorliegenden Abschlussberichten.
Über die Berichtspflicht des § 115 KSVG hinaus sind der Vollständigkeit halber auch alle Zweckverbände aufgeführt, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende gibt kurze Informationen zum Sachverhalt. Es liegen keine Fragen zum Beteiligungsbericht vor.
Beschluss:
Der Bericht dient der Information des Gemeinderates. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
9 Information über den Wirtschaftsplan 2025 des EVS und Beschlussfassung über das Abstimmverhalten des Bürgermeisters — FB1-158/24
Sachverhalt:
Wie bereits in den EVS Regional-Foren am 29. und 30.10.2024 den Gemeinderatsmitgliedern vorgestellt und erläutert, wird in der Verbandsversammlung des EVS am 10.12.2024 entschieden über:
| 1. | den Wirtschaftsplan 2025 des EVS, |
| 2. | die Festlegung der Abfallgebühren 2025 und 2026 innerhalb des zweijährigen Kalkulationszeitraums und den damit verbundenen Änderungen der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts- und Verwaltungsgebührensatzungen sowie |
| 3. | die Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags und des einjährigen Kalkulationszeitraums. |
Begründung:
zu 1:
EVS-Abfallwirtschaft
Die Umsatzerlöse steigen gegenüber dem Wirtschaftsplan 2024 um rd. 13,2 Mio. EUR auf 84,6 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus einer moderaten Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren – unter Berücksichtigung der zum 1.1.2025 rückübertragenen Kommunen Mettlach und Wadgassen – und dem gestiegenen überörtlichen Beitrag der ausgeschiedenen Kommunen resultiert.
Das von dem EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 52,1 Mio. EUR liegt um 15,6 Mio. EUR über dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2024. Entscheidend hierfür sind die gestiegenen Materialaufwendungen der ABW, insbesondere das darin enthaltene Entsorgungsentgelt, welches von der ABW an die AVA Velsen zu zahlen ist, steigt. Hier wirkt sich besonders die in 2024 erstmalig zu leistende CO2-Abgabe auf die thermische Verwertung gem. BEHG mit rd. 6,3 Mio. EUR aus.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 12 Mio. EUR nahezu auf dem Planniveau des Vorjahres.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2025 - unter Berücksichtigung der angepassten Gebührensätze - einen Jahresfehlbetrag von 7,5 Mio. EUR.
Die 5-jährige Finanzplanung der Sparte Abfallwirtschaft zeigt bis zum Jahr 2028 trotz moderater Gebührenerhöhungen in allen dargestellten Jahren konstant negative Jahresergebnisse. Diese können durch bestehende Gebührenüberdeckungen in Höhe von rd. 25 Mio. EUR (Stand Ende 2023) in voller Höhe ausgeglichen werden.
Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2025 weist Investitionen in Höhe von rd. 3,9 Mio. EUR brutto aus.
EVS-Abwasserwirtschaft
Die für den Wirtschaftsplan 2025 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2023) sinkt um 0,87 %. Um den Rückgang der Frischwassermenge zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden finanziellen Risiken wird der Einheitliche Verbandsbeitrag um 6,8 % von bisher 3,360 EUR pro cbm auf 3,588 EUR pro cbm Frischwasserverbrauch erhöht. Dies hat zur Folge, dass der Einheitliche Ver- bandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 152,3 Mio. EUR auf 161,1 Mio. EUR steigt.
Der Materialaufwand sinkt um 3,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Grund hierfür ist im Wesentlichen der um rd. 3,0 Mio. EUR gesunkene Stromaufwand, der jedoch noch immer auf einem historisch hohen Niveau verbleibt.
Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand um 1,4 Mio. EUR oder 4,49 % auf 31,8 Mio. EUR.
Der Zinsaufwand steigt infolge des deutlichen Anstiegs des Zinsniveaus um 1,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.
Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von rd. 6,0 Mio.EUR.
Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt die stufenweise Erhöhung des Einheitlichen Verbandsbeitrags – jedoch gegenüber dem Vorjahr in einem abgemilderten Szenario.
Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2025 weist der EVS Barmittel für Investitionen von rd. 103,4 Mio. Euro aus. Von diesen entfallen rd. 80,1 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie 13,0 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 3,7 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 6,5 Mio. setzen sich aus den aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für Entlastungsanlagen zusammen.
Weitere Eckpunkte und Details des vorliegenden Wirtschaftsplanes 2025 sind im Vorbericht erläutert.
zu 2:
Die Abfallgebühren des EVS müssen für den Kalkulationszeitraum 2025 / 2026 erhöht werden.
Wieso steigen die Abfallgebühren 2025 erstmals wieder?
| • | durch den Anstieg des an die AVA Velsen zu leistenden Entsorgungsentgelts | |
| o | insbesondere infolge der CO2-Bepreisung gem. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) |
| o | bedingt durch den Rückgang der durch die AVA Velsen erzielten Stromerlöse im Vergleich zu historisch hohen Erlösen in den Jahren 2023 und 2024 |
| • | durch Mehraufwendungen im Bereich „Einsammeln und Befördern“ infolge neuer Verträge (v.a. bedingt durch CO2-Besteuerung und Clean-Vehicle-Directive). | |
| • | höhere Aufwendungen für Wertstoff-Zentren und Stoffströme | |
| • | durch den deutlichen Anstieg der Zinsen (insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Investitionen). | |
| • | durch Mehraufwendungen aufgrund Preissteigerungen in fast allen Bereichen Wie sehen die für die 2-jährige Kalkulationsperiode 2025 / 2026 errechneten Gebührensätze aus? | |
| Behälter | Gebühr 2024 | Gebühr 2025 | Gebühr 2026 | |||
| Rest-abfall | 2-rädrige Behälter | Grundgebühr | 120 l | 55,00 € / Jahr | 57,75 € / Jahr | 60,64 € / Jahr |
| 240 l | 62,44 € / Jahr | 65,56 € / Jahr | 68,84 € / Jahr | |||
| Leerungs- zahlgebühr | 120 l | 6,70 € / Leerung | 6,81 € / Leerung | 6,92 € / Leerung | ||
| 240 l | 13,41 € / Leerung | 13,63 € / Leerung | 13,84 € / Leerung | |||
| Verwiegegebühr | 120 l / 240 l | 0,39 € / kg | 0,42 € / kg | 0,44 € / kg | ||
| 4-rädrige Behälter | 770 l / wöchentlich | 1.922,04 € / Jahr | 2.115,60 € / Jahr | 2.229,60 € / Jahr | ||
| 770 l / 2-wöchentlich | 960,96 € / Jahr | 1.057,80 € / Jahr | 1.114,80 € / Jahr | |||
| 1.100 l / wöchentlich | 2.745,84 € / Jahr | 3.022,44 € / Jahr | 3.185,16 € / Jahr | |||
| 1.100 l / 2-wöchentlich | 1.372,92 € / Jahr | 1.511,16 € / Jahr | 1.592,52 € / Jahr | |||
| Bioabfall | 2-rädrige Behälter | 120 l | 58,00 € / Jahr | 62,00 € / Jahr | 66,00 € / Jahr | |
Was bedeutet die Erhöhung der Gebührensätze für einen an durchschnittlichen Leerungen bzw. durchschnittlichen Mengen orientierten Musterhaushalt?
Bei einem 120L-Gefäß im Leerungszählsystem (mit 10 Leerungen p.a.) ergibt sich für 2025 eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von 3,85 EUR (+ 3,2%) / p.a. oder 0,32 EUR / Monat. Bei einem 120L-Gefäß im Verwiegesystem (mit 166 KG p.a.) ergibt sich für 2025 eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von 7,82 EUR (+ 6,5%) / p.a. oder 0,65 EUR / Monat.
Die vorstehend aufgeführten Gebührensätze wurden rechtssicher in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schüllermann & Partner sowie dem Beratungsunternehmen INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH ermittelt.
Die Anpassung der Gebührensätze erfordert eine Änderung der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts- und Verwaltungsgebührensatzungen.
Nähere Einzelheiten zu den jeweiligen Gebührensätzen können bei Bedarf der als Anlage beigefügten Sitzungsvorlage des EVS für die Verbandsversammlung am 10.12.24 sowie den Änderungssatzungen selbst entnommen werden.
zu 3:
Der Einheitliche Verbandsbeitrag (Gebühr für die Abwasserreinigung in den EVS- Anlagen) steigt zum 01.01.2025 um 6,8 Prozent - von 3,360 Euro um 22,8 Cent auf 3,588 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 45 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr bedeutet das eine Mehrbelastung von 0,855 Euro pro Bürger(in) und Monat. Bereits im vergangenen Jahr war eine Steigerung um 6,8 % und zuvor von 3,0 % zur Deckung der Kostensteigerungen erforderlich, nachdem der Einheitliche Verbandsbeitrag seit 2012 mehr als eine Dekade konstant gehalten werden konnte.
| Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil? | |
| • | Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war. |
| • | Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war. |
| • | Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte. |
| • | Weil die Anzahl der MitarbeiterInnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb. |
| • | Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten. |
| Warum muss der Einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2025 steigen? | |
| • | Weil der erneute Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss. |
| • | Weil Aufwandssteigerungen und Inflation - insbesondere in den Bereichen Strombezug, Personal und Zinsen - zu einem deutlichen Ergebnisrückgang führen. |
| • | Weil die Liquidität des EVS gesichert werden muss. |
Wortprotokoll:
Der Sachstand wird vom Vorsitzenden ausführlich dargestellt. Er dankt Frau Ramona Struck vom Fachbereich 2 für die gute Arbeit. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt
| 1. | dem Wirtschaftsplan 2025 des EVS, |
| 2. | der Festlegung der Abfallgebühren 2025 und 2026 innerhalb des zweijährigen Kalkulationszeitraums und den damit verbundenen Änderungen der Abfallgebühren-, Abfallwirtschafts- und Verwaltungsgebührensatzungen sowie |
| 3. | der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums |
in der Verbandsversammlung des EVS am 10.12.2024 zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
10 Gebührenbefreiung für Vereine, Verbände und Organisationen: Kostenlose Nutzung der gemeindeeigenen Gebäude (Antrag der CDU- und SPD-Fraktion gemäß § FB1-160/24 41 Abs. 1 KSVG)
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.10.2024 beantragen die CDU- und SPD-Fraktion im Gemeinderat gemäß § 41 Abs. 1 KSVG die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende informiert zum Sachverhalt und stellt diesen ausführlich dar. Es folgt ein kurzer Meinungsaustausch und die Stellungnahmen der Fraktionen.
Erklärung von Herrn Gerald Linn, SPD-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,
seit vielen Jahren wird über eine mögliche Gebührenbefreiung unserer ortsansässigen Vereine, Verbände und Organisationen bei der Nutzung der gemeindeeigenen Gebäude gesprochen. Jetzt können wir hier ran gehen, da eine Kompensierung der im Haushalt der Gemeinde Freisen wegfallenden Einnahmen möglich ist.
Vor dem Hintergrund der ab 2025 zu erwartenden Mehreinnahmen aus den Erlösen gem. § 6 EEG in Höhe von 0,2 Ct/kWh der eingespeisten Strommenge kann die Gebührenbefreiung erfolgen, auch die Rückzahlung der bisher bezahlten Nutzungsgebühren (analog den Corona- und Nach-Corona-Regelungen der letzten Jahre), damit es hier keinen Bruch gibt.
Die Initiative der SPD- und CDU-Fraktion im Freisener Gemeinderat sieht vor, dass Sport-, Kultur-, Obst- und Gartenbau-, Verkehrs- und Heimat- sowie Freizeitvereine künftig alle kommunalen Gebäude kostenfrei nutzen dürfen. Auch entfällt in der Freisener Bruchwaldhalle die Umsatzbeteiligung sowie die Beteiligung für die Tischgebühren.
Damit soll die wichtige ehrenamtliche Arbeit der Vereine in der Gemeinde gestärkt und unterstützt werden. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vereine zu entlasten und ihnen neue Möglichkeiten für ihre Angebote zu eröffnen. Insbesondere in Zeiten knapper Kassen und wachsender Herausforderungen für ehrenamtlich Tätige ist die finanzielle Unterstützung durch den Wegfall der Mietgebühren ein wichtiger Beitrag, um das Vereinsleben zu fördern und zu stabilisieren.
Unsere Vereine leisten wertvolle Arbeit für den Zusammenhalt und die Lebensqualität in Freisen. Mit dieser Unterstützung zeigen wir unsere Wertschätzung und fördern eine lebendige Gemeinschaft.
Mit diesem Beschluss setzt die Gemeinde Freisen ein deutliches Zeichen für die Stärkung des Ehrenamts und des sozialen Zusammenhalts in unserer Gemeinde. Die Vereine können so ihre erstklassige Arbeit weiterhin ungehindert und erfolgreich ausführen sowie ein vielfältiges Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Freisen gewährleisten.
Vielen Dank an Bürgermeister Karl-Josef Scheer und seine Verwaltung sowie die CDU-Fraktion für diesen Meilenstein für die Vereine in unserer Gemeinde.
Erklärung von Herrn Gerd-Peter Werle, Fraktion der FWG:
Sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder!
Wir freuen uns sehr, dass eine langjährige Forderung von uns, nun endlich umgesetzt werden kann!
Die überwiegend ehrenamtlich tätigen Vereine, Verbände und Clubs werden sich freuen, wenn eine unnötige finanzielle Belastung wegfällt.
Wir sind vor allem für diejenigen froh, bei denen das finanzielle Damoklesschwert nun endlich verschwindet.
Wir unterstützen den vorliegenden Antrag in vollem Umfang!
Erklärung von Herrrn Alexander Becker, CDU-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat,
heute steht ein Thema auf der Tagesordnung, das weit über eine finanzielle Entscheidung hinausgeht. Es geht um die Wertschätzung und Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit, die in unserer Gemeinde geleistet wird. Der vorliegende Antrag unserer Fraktionen, die Nutzung der Räumlichkeiten und Gebäude der Gemeinde Freisen für unsere Vereine künftig gebührenfrei zu gestalten, ist ein starkes Signal des Respekts und der Unterstützung für die tragenden Säulen unserer Gemeinschaft.
Dies möchte ich wie folgt auch unterstreichen!
1. Ehrenamt als Fundament der Gesellschaft
Die Vereine, Verbände und Institutionen in der Gemeinde Freisen leisten unschätzbare Arbeit. Ob im kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich – sie bringen Menschen zusammen, fördern den Zusammenhalt und machen unser Zusammenleben lebenswerter. Ohne den unermüdlichen Einsatz der Ehrenamtlichen wären viele Veranstaltungen, Projekte und Initiativen nicht möglich. Diese Arbeit geschieht aus Engagement und Überzeugung – sie verdient es, von uns unterstützt zu werden, nicht durch finanzielle Hürden gebremst.
2. Gebührenfreiheit als Ausdruck der Wertschätzung
Mit diesem Antrag geben wir ein klares Zeichen: Wir als CDU- & SPD-Fraktion sehen, was unsere Vereine leisten. Wir wissen, dass diese Arbeit nicht selbstverständlich ist und oft mit erheblichem zeitli- chem und finanziellem Aufwand verbunden ist. Die Gebührenfreiheit ist eine Geste der Anerkennung und ein Weg, Danke zu sagen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten möchten wir sicherstellen, dass unsere Vereine weiterhin aktiv bleiben können, ohne finanzielle Belastungen durch die Gemeinde.
3. Investition in die Zukunft unserer Gemeinde
Die Gebührenfreiheit ist keine bloße Entlastung – sie ist eine Investition in die Zukunft. Unsere Vereine fördern junge Talente, stärken den sozialen Zusammenhalt und tragen dazu bei, dass unsere Gemeinde attraktiv und lebendig bleibt. Jeder Euro, den ein Verein spart, kann wieder in Projekte, Veranstaltungen oder Nachwuchsförderung fließen. Davon profitieren letztlich alle Bürgerinnen und Bürger.
4. Ein symbolisches Weihnachtsgeschenk
Dieser Antrag ist mehr als nur eine formale Entscheidung. Gerade jetzt, zur Weihnachtszeit, möchten wir ein Zeichen setzen – ein Zeichen der Gemeinschaft, des Miteinanders und der Dankbarkeit. Mit der Gebührenfreiheit schenken wir den Vereinen nicht nur finanzielle Erleichterung, sondern auch die Gewissheit, dass ihre Arbeit gesehen und geschätzt wird. Es ist ein Weihnachtsgeschenk, das von Herzen kommt und nachhaltig wirkt.
5. Ein Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts
Das Ehrenamt steht vor großen Herausforderungen: Nachwuchsprobleme, steigende Anforderungen und finanzielle Belastungen erschweren die Arbeit vieler Vereine. Mit der Gebührenfreiheit nehmen wir eine dieser Belastungen weg und zeigen: Wir stehen hinter unseren Ehrenamtlichen. Dieses Signal könnte auch anderen Gemeinden als Vorbild dienen und das Ehrenamt insgesamt stärken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es liegt an uns, heute eine Entscheidung für unsere Gemeinschaft zu treffen. Die Gebührenfreiheit für die Nutzung der Räumlichkeiten und Gebäude der Gemeinde Freisen ist nicht nur eine finanzielle Erleichterung, sondern vor allem eine Wertschätzung für die unermüdliche Arbeit unserer Vereine.
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen – im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger und für eine starke, lebendige Gemeinde Freisen.
Wichtig ist uns an dieser Stelle der Verwaltung und Bürgermeister Karl-Josef Scheer Danke zu sagen für die Unterstützung des Antrages in Punkte Finanzierbarkeit und Realisierung. Ohne das Verhand- lungsgeschick des Bürgermeisters im Bezug auf die 0,2ct Einspeisevergütung wäre die Finanzierung unseres Antrages nur deutlich schwerer möglich gewesen. Danke seitens der CDU-Fraktion im Gemeinderat.
Auch wollen wir in einem nächsten Schritt im Jahr 2025 die weitere Entlastung von Vereinen, Verbänden, Parteien und Institutionen auf den Weg bringen. Hierzu waren wir uns mit der SPD-Fraktion einig, dass wir den nächsten Schritt bei der ehrenamtlichen Unterstützung und Entlastung dann gehen, wenn wir eine klare Finanzmasse und Finanzvolumen einerseits aus der 0,2 CT Einspeisevergütung und andererseits nach Jahresabschluss der Gemeinde, wenn wir das Finanzvolumen bspw. der weiteren Gebühren und Belastungen von Sportvereinen u.a. einschätzen können. Der erste Schritt ist bekanntlich der wichtigste und diesen wollen wir gemeinsam im Gemeinderat heute gehen.
Ich bitte Sie und Euch daher, diesem Antrag zuzustimmen und ein klares Signal für das Ehrenamt in unserer Gemeinde zu setzen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Die Gemeinde wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Antrages der CDU- und SPD-Fraktion zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Gebührenbefreiung für die Vereine, Verbände und Organisationen: Kostenlose Nutzung der gemeindeeigenen Gebäude, ab dem Jahr 2025 in Kraft tritt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
11 Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Freisen zum 01.01.2025, hier: § 27 - Ersatz barer Auslagen nach § 51 KSVG (Antrag der CDU-und SPD-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG) — FB1-161/24
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 31.10.2024 beantragen die CDU- und SPD-Fraktion im Gemeinderat gemäß § 41 Abs. 1 KSVG die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Es folgen die Erklärungen der Fraktionen.
Erklärung von Herrn Alexander Becker, CDU-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir stehen heute vor der Frage, ob die Sitzungsgelder für unsere kommunalpolitischen Mandatsträger nach 15 Jahren erstmals angehoben werden sollen. Diese Entscheidung ist nicht nur eine Frage der Finanzen, sondern auch der Wertschätzung und der Sicherstellung einer nachhaltigen und engagierten kommunalpolitischen Arbeit. Wir als CDU-Fraktion sind uns der Notwendigkeit der Anpassung der baren Auslagen bewusst. Lassen Sie mich einige wesentliche Argumente darlegen, warum eine Anhebung notwendig und gerechtfertigt ist.
1. Steigende Kosten und Inflation
Seit der letzten Anpassung der Sitzungsgelder vor 15 Jahren hat sich die Lebensrealität grundlegend verändert. Die allgemeine Teuerungsrate, gestiegene Lebenshaltungskosten und die Inflation haben dazu geführt, dass die Kaufkraft des ursprünglichen Sitzungsgeldes erheblich gesunken ist. Was damals ein angemessener Ausgleich für den Aufwand war, reicht heute nicht mehr aus, um die mit dem Ehrenamt verbundenen Ausgaben zu decken. Wenngleich jegliches Engagement im ehrenamtlichen Bereich mit Geld nicht zu bezahlen ist.
2. Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit
Unsere Orts- und Gemeinderatsmitglieder investieren neben ihrer beruflichen Tätigkeit und familiären Verpflichtungen viel Zeit und Energie in die Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Gemeinde. Sie bereiten sich auf Sitzungen vor, nehmen an Veranstaltungen teil und stehen im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Diese Arbeit verdient Anerkennung – und eine angemessene Entschädigung ist ein Zeichen der Wertschätzung für dieses Engagement.
3. Attraktivität des Ehrenamts
Ein kommunalpolitisches Mandat zu übernehmen, bedeutet Verantwortung und Verpflichtung. Viele potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten schrecken jedoch vor den zusätzlichen Belastungen zurück. Eine Anhebung der Sitzungsgelder könnte dazu beitragen, mehr Menschen für dieses wichtige Ehrenamt zu gewinnen, insbesondere jüngere Generationen, die oft stärker finanziell eingebunden sind.
4. Deckung der tatsächlichen Kosten
Ehrenamtliche Arbeit ist nicht kostenlos. Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien, digitale Infrastruktur oder auch der Verdienstausfall durch Termine müssen oft aus eigener Tasche gedeckt werden oder durch Zeitausgleich kompensiert werden. Das aktuelle Sitzungsgeld reicht kaum aus, um diese Aufwendungen zu kompensieren. Eine Anhebung wäre ein Schritt, um den Mandatsträgern zumindest einen fairen Ausgleich zu ermöglichen.
5. Investition in die Demokratie
Die kommunale Selbstverwaltung ist das Fundament unserer Demokratie. Um dieses Fundament zu stärken, müssen wir sicherstellen, dass diejenigen, die unsere Gemeinde vertreten, sich unter fairen Bedingungen engagieren können. Die Anpassung der Sitzungsgelder ist keine Belohnung, sondern eine Investition in die Zukunftsfähigkeit und Stabilität unserer demokratischen Strukturen.
6. Vergleich mit anderen Gemeinden
Ein Blick in benachbarte Kommunen zeigt, dass viele bereits ihre Sitzungsgelder angepasst haben, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Wenn wir als Gemeinde Freisen hier nicht nachziehen, riskieren wir, den Anschluss zu verlieren und das Engagement unserer Mandatsträger zu untergraben. Bereits heute ist die Gemeinde Freisen mit der Erstattung der baren Auslagen im hintersten Bereich der Kreiskommunen im Landkreis St. Wendel.
Fazit:
Eine Anhebung der Sitzungsgelder nach 15 Jahren ist keine Maßnahme des Luxus, sondern der Notwendigkeit. Sie sichert die finanzielle Basis für das Ehrenamt, zeigt Wertschätzung und macht die kommunalpolitische Arbeit zukunftsfähig. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen und denjenigen, die sich für unsere Gemeinde einsetzen, die Unterstützung geben, die sie verdienen.
Wir bitten daher dem Antrag von CDU und SPD-Fraktion Zustimmung zu geben und die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen im Bereich der Erstattung barer Auslagen zu ändern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Erklärung von Herrn Gerald Linn, SPD-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,
auf Grundlage des § 51 KSVG erhalten die Mitglieder des Gemeinderates und Ortsrates zur Abgeltung der mit ihrer Tätigkeit verbundenen baren Auslagen einen monatlichen Grundbetrag in angemessener Höhe. Den Mitgliedern steht auch eine Gewährung von Geldern für die Teilnahme an Sitzungen der Gremien (Gemeinderat, Ausschuss, Ortsrat) zu.
Die Mitglieder des Gemeinderat prüfen am Anfang der neuen Wahlperiode die Angemessenheit der Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder im Rahmen der aktuellen Gegebenheiten. Eine Geldleistung sieht die Kommunalverfassung in dem oben angeführten Paragrafen vor.
Das ehrenamtliche Engagement der vielen kommunalen Mandatsträger in den Ortsräten und dem Gemeinderat der Gemeinde Freisen kann grundsätzlich nicht mit Geld gewürdigt werden. Der unermüdliche Einsatz für die Menschen in unserer Gemeinde und in unseren Dörfern ist zum Teil mit großem Aufwand und viel Engagement verbunden. Aufgrund diverser Kostensteigerungen und Anpassungen sowie Inflationsausgleich ist eine moderate Erhöhung der Monatspauschale und der Sitzungsgelder notwendig. SPD- und CDU-Fraktion im Gemeinderat Freisen schlagen eine Monatspauschale und Sitzungsgeld für die Gemeinderatsmitglieder künftig in Höhe von 25 € und eine Monatspauschale und Sitzungsgeld für die Ortsratsmitglieder in Höhe von 15 € vor. Wir liegen hier gut im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis.
Den restlichen Passagen der bisherigen Geschäftsordnung, die unverändert bleiben sollen, stimmt die SPD-Fraktion zu.
Gerald Linn
Erklärung von Herrn Jochen Schmitt, Fraktion der FWG:
Sehr geehrte Ratskollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister.
Der gemeinsame Antrag der CDU und SPD Fraktion im Gemeinderat setzt ein völlig falsches Signal in Richtung unserer Mitbürger.
In Zeiten, in denen man von Rezession spricht, über Lohnverzicht nachdenkt und selbst große Firmen wie VW vor großen finanziellen Problemen stehen, da geniert man sich nicht, ganz offen und unverhohlen sich die eigenen Taschen zu füllen.
Und das eigentlich ohne jeden wichtigen Grund.
Da hilft es auch nicht, wenn man das mit dem Hinweis auf Preissteigerungen oder die hohe Inflation schön zu reden versucht.
Der Monatliche Grundbetrag im Gemeinderat soll um 9 € steigen, also um satte 56 %.
Der Monatliche Grundbetrag im Ortsrat steigt um 10 €, also eine Erhöhung um 200 %.
Und bei den Zahlen spricht man in dem gemeinsamen Antrag der CDU und SPD doch tatsächlich noch von einer angemessenen Erhöhung? Ist das wirklich euer Ernst?
Vor gut 5 Jahren haben es die Freien Wähler verhindert, dass schon damals die entsprechenden Gelder erhöht wurden. Dadurch, dass die Freien Wähler im Vorfeld der Gemeinderatssitzung signalisierten, dass man bei der damaligen geplanten Erhöhung nicht mitgehen würde, wurde der Antrag nochmals abgeändert. Lediglich der Erhöhung der Ortsrat Entgelte haben wir damals mittragen können. Damals war man sich aber auch noch in allen Fraktionen einig, dass ein solcher Antrag gemeinsam und der Beschluss nur einstimmig gefasst werden sollte.
Aber, das war ja damals ...
Heute stehen wir wieder an diesem Punkt. Unsere Meinung dazu hat sich nicht geändert. Wir sehen nach wie vor keinen Anlass dazu, die Geschäftsordnung zu ändern, schon gar nicht um die genannten, aus unserer Sicht mehr als unangemessenen, Erhöhungen.
Wir sind alle Ehrenämtler und haben uns freiwillig dazu entschieden, hier mitzumachen. Keiner von uns muss von diesen Geldern seinen Lebensunterhalt bestreiten. Jetzt mal Hand aufs Herz, die wenigsten unter uns, wenn überhaupt einer dabei ist, kommt mit dem monatlichen Grundbetrag und den Sitzungsgeldern nicht zurecht? Stellt euch doch mal jetzt gerade diese Frage selber.
Das Geld, was hier unnötig verpulvert wird, könnte man in unserer Gemeinde an anderer Stelle viel besser für Zwecke einsetzen, die der Allgemeinheit zugutekämen und nicht nur dem Einzelnen. Als Beispiel kann man den eben genannten Punkt 10 nennen, z.B. der Judoclub.
Damit wäre diese ganze Geschichte gerade schon vom Tisch.
Bei der gleich folgenden Abstimmung hat jeder von uns die Möglichkeit NEIN zu sagen, und sich mit seiner eigenen Meinung im schlimmsten Falle auch mal gegen die Meinung der restlichen Fraktion zu stellen. Schließlich wurden wir ja alle einmal verpflichtet mit dem Hinweis, dass man bei den Abstimmungen nicht an die Weisungen anderer gebunden ist.
Denn, es ist doch so, nach der Sitzung dürft ihr dann den Bürgern unserer Gemeinde Rede und Antwort stehen, warum ihr solche Erhöhungen allen Ernstes nach für angemessen haltet.
Das Verständnis der Bürger dafür dürfte sich, vorsichtig gesagt, wohl eher in Grenzen halten.
Danke, ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mehrheitlich zu. Als Ergänzung wird festgelegt, dass alle Ratsmitglieder die dem Antrag nicht zustimmen, auf die Auszahlung der Erhöhung verzichten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 16 | 9 | 0 |
Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:20 Uhr.