Die 17 Spielplätze und Freizeitanlagen der Gemeinde Freisne wurden im Zuge der jährlichen Prüfung von einem qualifizierten Spielplatzprüfer und Fachkraft für Arbeitssicherheit kontrolliert und nach DIN 79161-1 und 2 abgenommen.
Die Sicherheit aller Anlagen der Gemeinde - besonders die für unsere Kinder - ist eine vorrangige Aufgabe. Die Gemeindespielplätze, die Spielplätze an den Kindertagesstätten und Kindergärten sowie die sonstigen Freizeitanlagen wurden ausführlich geprüft und abgenommen. Der Zustand unserer Spielgeräte sowie auch sonstige Gefahrenstellen (Fangstellen, Fallschutz, Zäune, Zugänge usw.) entsprechen den DIN-Vorschriften. Kleinigkeiten, die die Sicherheit nicht beeinträchtigen, werden selbstverständlich durch den Gemeindebauhof umgehend behoben.