Der Feiertag am 1. Mai 2024 macht folgende Vorverlegung erforderlich:
Annahmeschluss für die KW 18 ist der
Donnerstag, 25. April 2024, 12:00 Uhr
Der Feiertag am 09. Mai 2024 (Christi Himmelfahrt) macht folgende Vorverlegung erforderlich:
Annahmeschluss für die KW 19 ist der
02. Mai 2024, 12:00 Uhr.
Wir bitten Sie, Ihre Beiträge rechtzeitig zu o. g. Termin einzureichen. Später eingehende Berichte können nicht mehr veröffentlicht werden!
Um Beachtung wird gebeten!