Titel Logo
Freisener Nachrichten
Ausgabe 16/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße:

OT Haupersweiler, Eichbachstraße

Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Straßen- und Gehwegsanierung

Verantwortlicher:

Christoph Geimer Tel.: 01754350969

Dauer der Sperrung:

15.04.2024 bis 30.04.2024

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer