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Freisener Nachrichten
Ausgabe 16/2026
Aus dem Rathaus
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) i. V. m. § 12 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße: Ortsteil Freisen, Im Klopp und anliegende Feldwege

Art der Sperrung / Maßnahmen: Halteverbotszone „im Klopp“ und Vollsperrung der Feldwege laut Verkehrszeichenplan

Grund der Maßnahmen: Absicherung der Weinwanderung am 25.04.2026

Dauer der Maßnahmen: Halteverbot vom 20.04.2026 bis 26.04.2026, Vollsperrung der Feldwege vom 24.04.2026 bis 26.04.2026

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 49 StVO darstellen und entsprechend geahndet werden.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer