Gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) i. V. m. § 12 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz in der jeweils zurzeit gültigen Fassung wird folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Gemeindestraße: Ortsteil Freisen, Im Klopp und anliegende Feldwege
Art der Sperrung / Maßnahmen: Halteverbotszone „im Klopp“ und Vollsperrung der Feldwege laut Verkehrszeichenplan
Grund der Maßnahmen: Absicherung der Weinwanderung am 25.04.2026
Dauer der Maßnahmen: Halteverbot vom 20.04.2026 bis 26.04.2026, Vollsperrung der Feldwege vom 24.04.2026 bis 26.04.2026
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 49 StVO darstellen und entsprechend geahndet werden.