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Freisener Nachrichten
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße: OT Freisen, Zum Klopp

Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Weinwanderung

Verantwortlicher:

Christian Haupenthal

Dauer der Sperrung:

29.04.2023 von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde,
Karl-Josef Scheer