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Freisener Nachrichten
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum

55469 Simmern, 21.04.2023

DLR

Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Schloßplatz 10

Abteilung Landentwicklung

und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06761-9402-66

Telefax: 0671-92896549

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren

Gimbweiler

E-Mail:

Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 61033-HA10.2.

Internet: www.dlr.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Gimbweiler

Ladung

zur Bekanntgabe des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungsplanes

I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Gimbweiler Landkreis Birkenfeld wird den Beteiligten der durch Nachtrag 2 geänderte Flurbereinigungsplan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),

am Freitag 12. Mai 2023 von 10:00 - 11:00 Uhr

im Mehrgenerationenhaus, Hauptstraße 3, 55767 Gimbweiler

bekannt gegeben.

Der durch Nachtrag 2 geänderte Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die Änderungen erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag Termine zur örtlichen Einweisung in die neuen Grundstücke vereinbaren. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Jeder vom Nachtrag 2 betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.

II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf

Freitag, 12. Mai 2023 um 11:00 Uhr

im Mehrgenerationenhaus, Hauptstraße 3, 55767 Gimbweiler

zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag 2 geänderten Flurbereinigungsplanplanes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 13.05.2023 schriftlich, in elektronischer Form nach §3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück,

Schloßplatz 10, 55469 Simmern

oder

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück,

Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach

eingegangen sein.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung) amtlich beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.

Vollmachtsvordrucke können bei dem DLR in Simmern in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle/V61033 zum Download zur Verfügung.

Im Auftrag
gez. Joshua Zimmermann
(Gruppenleiter)