Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
| Gemeindestraße: | OT Freisen, Schulstraße |
| Regelplan Nr. | RSA 21 BI/15 Vollsperrung |
| Grund der Sperrung: | Eröffnung Bahnradweg |
| Verantwortlicher: | Frau Barth / Gemeinde Freisen |
| Dauer der Sperrung: | 07.05.2023 von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.