Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
| Gemeindestraße: | OT Freisen, Ringstraße und Burgstraße |
| Regelplan Nr.
| RSA 21 BI/15 Vollsperrung |
| Grund der Sperrung:
| Tag der offenen Tür / Feuerwehr Freisen |
| Verantwortlicher: | Frank Müller |
| Dauer der Sperrung: | 18.05.2023 bis 19.05.2023
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Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.