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Freisener Nachrichten
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Schöffenwahl

Auslegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2023

(Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028)

Am 20.04.2023 hat der Gemeinderat gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen beschlossen.

Die Vorschlagsliste wird gemäß § 36 Absatz 3 GVG in der Zeit vom 12.05.2023 bis 19.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Freisen, Schulstraße 60, Ordnungsamt, Zimmer 1, eine Woche lang öffentlich ausgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach § 33 und § 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Ein Auszug aus dem GVG mit den vorstehend genannten Paragraphen liegt ebenfalls zur Einsicht aus.

Freisen, den 08.05.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer