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Freisener Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift

Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Freisen

Sitzungstermin: Donnerstag, 06.03.2025

Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr

Sitzungsende: 19:03 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen

Anwesend

Vorsitz

Karl-Josef Scheer

Mitglieder

Ralf Alles

Jannik Bettinger

Annette Euler

Claudia Hornig

Jörg Janes anwesend ab Top 3

Bernd-Jürgen Kreutz

Gerald Linn

Matthias Sauer

Thorsten Schmidt

Alexander Becker

Joachim Bonenberger

Isolde Born

Wilhelm Ernst

Thomas Haßdenteufel

Christian Lange

Rica Schmitt

Matthias Bottelberger

Oliver Kastel

Alois Pongratz

Jochen Schmitt

Philipp Wagner

Gerd Peter Werle

Karsten Haßdenteufel

Eugen Schander

Abwesend

Mitglieder

David Kebrich

fehlt entschuldigt

Anton Lehnert

fehlt entschuldigt

Ruben Schwan

fehlt entschuldigt

Verwaltung

Andrea Greif-Bausch

Schriftführung

Isabell Schnur

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der

Niederschrift vom 06.02.2025

3

Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Freisen zum 01.01.2025, hier: § 27 - Ersatz barer Auslagen nach § 51 KSVG (Antrag der CDU-und SPD-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG)

FB1-161/24-1

4

Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2025 des Feuerwehrzweckverbandes

Wendeler Land

St. FB1-166/25

Protokoll

Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Er beantragt, folgenden Punkt nach § 41 Abs. 5 KSVG nachträglich in die Tagesordnung aufzunehmen: Top 8 Vergabe der Fliesenarbeiten (Stahlankerplatten) für Fahrspuren und Tornischen im Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Freisen.Der folgende Punkt verschiebt sich entsprechend. Es wird einstimmig zugestimmt.

2

Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 06.02.2025

Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

23

0

0

3

Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Freisen zum 01.01.2025, hier: § 27 - Ersatz barer Auslagen nach § 51 KSVG (Antrag der CDU-und SPD-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG)

FB1-161/24-1

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 31.10.2024 beantragten die CDU- und SPD-Fraktion im Gemeinderat gemäß § 41 Abs. 1 KSVG die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes.

In der Sitzung am 05.12.2024 hat der Gemeinderat dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion mehrheitlich zugestimmt. Aufgrund des gewünschten Verzichts auf die Erhöhung durch die FWG-Fraktion wurde als Ergänzung in den Beschluss aufgenommen, dass alle Ratsmitglieder, die dem Antrag nicht zustimmen, auf die Auszahlung der Erhöhung verzichten.

Diese Ergänzung der Beschlussfassung ist nach Auffassung der Kommunalaufsichtsbehörde nicht rechtmäßig.

Der saarländische Gesetzgeber schließt zwar den Verzicht auf eine Aufwandsentschädigung durch das Gemeinderatsmitglied nicht grundsätzlich aus, allerdings bedarf es hierzu einer Verzichtserklärung (Willenserklärung) durch das Gemeinderatsmitglied gegenüber dem Bürgermeister. Allein durch das Abstimmungsverhalten im Zuge der Beschlussfassung über die Anhebung des Ersatzesbarer Auslagen nach § 51 KSVG kann nicht automatisch auf einen Verzicht geschlossen werden.

Daher ist der Beschluss vom 05.12.2024 aufzuheben und ein neuer Beschluss zu fassen.

Die bereits ab 01.01.2025 geänderte Geschäftsordnung ist beigefügt.

Für diejenigen, die auf die Erhöhung verzichten möchten, sind vorbereitete Verzichtserklärungen beigefügt.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erläutert detailliert den Sachverhalt. Er erklärt nochmal, dass, lt. Kommunalaufsicht, der Beschluss vom 05.12.2024 aufzuheben ist und ein neuer Beschluss gefasst werden muss.

Es folgt eine Erklärung von Gerald Linn, SPD-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,

unser Gemeinderat muss sich erneut mit dieser Angelegenheit beschäftigen. Wir haben im Dezember des letzten Jahres mit den Stimmen der SPD- und CDU-Fraktion den monatlichen Grundbetrag und

das Sitzungsgeld für die Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsräte angehoben, da uns die Beträge angesichts diverser Kostensteigerungen, gestiegener Lebenshaltungskosten, Inflation und sonstiger Anpassungen nicht mehr angemessen erschienen. Wir liegen nach der Erhöhung im Mittelfeld aller Gemeinden im Landkreis.

Wir sind bei dem Beschluss davon ausgegangen, dass die Mitglieder der beiden Fraktionen auf die Erhöhung verzichten, wenn sie dagegen stimmen. Ist auch nur konsequent. Sie haben sogar auf Nachfrage des Herrn Bürgermeisters den Verzicht bejaht. Auch mit der Befragung der Ortsratsmitglieder war man einverstanden.

Von einer Spende des Erhöhungsbetrages für karitative Zwecke war in der Gemeinderatssitzung kei-

ne Rede. Es ist heute schon grundsätzlich jedem Gemeinderatsmitglied unbenommen, zu spenden, unabhängig von einer Erhöhung. Davon wird auch schon Gebrauch gemacht.

Die SPD-Fraktion bleibt bei der im Dezember beschlossenen moderaten Erhöhung der Monatspau-

schale und der Sitzungsgelder für die Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsräte. Die restlichen

Passagen der bisherigen Geschäftsordnung sollen unverändert bleiben.

Gerald Linn

Erklärung von Alexander Becker, CDU-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister.

Werte Kolleginnen und Kollegen.

Wir nehmen den Punkt und die Anpassung des Beschlusses aus der Gemeinderatssitzung vom Dezember zur Kenntnis und werden dem angepassten Beschluss zustimmen.

Erlauben Sie mir jedoch bitte eine Anmerkung zu diesem Verfahren und zu diesem Punkt.

Man kann schlichtweg streiten ob das was im Gesetz steht korrekt ist oder nicht. Nicht ohne Grund haben wir in Deutschland einen dreigliedrigen Staatsaufbau. Dies hat Vorteile, aber auch Nachteile.

Auch der Föderalismus ist ein Thema über das wir gerne in anderer Runde diskutieren können und man unterschiedliche Meinungen dazu haben kann. Jedoch ist es das, wozu uns viele europäische und außereuropäische Länder beneiden! Als CDU-Fraktion akzeptieren wir die Gesetze und den Föderalismus, der uns gegeben ist.

Wenn man jedoch die Anwendung dieser Gesetze schlichtweg rein populistisch nach außen transportiert und dem vielleicht nicht umfassend informierten Menschen vermitteln möchte, dass dies eine reine Steuerverschwendung ist, dann lässt das für mich den Eindruck als nahliegend erscheinen, dass dies reiner Populismus ist und man sich sonst nicht mehr austauschen kann oder keine Argumente mehr hat.

An Dreistigkeit nicht zu überbieten, kommt dann noch hinzu, dass man in einer Formalanfrage an die Kommunalaufsicht plötzlich das caritative Herz erkennt und Gelder die aus einer reinen gesetzlichen Grundlage kommen, spenden will.

Liebe FWG-Fraktion, entscheidet Euch bitte mal was ihr wollt. Wollt Ihr die von Euch dem Gemeinderat vorgeworfene Steuerverschwendung akzeptieren und die Gelder einen caritativen Zweck spenden und dann möglichst noch eine Spendenquittung dafür erhalten oder wollt ihr auf diesen Ersatz barer Auslagen verzichten und damit Wort halten, was ihr im Dezember rein populistisch betrachtet in dieser Runde vorgetragen habt. Umgangssprachlich nennt man dies Rückgrat.

Was aber nicht geht ist, in der Gemeinderatssitzung den Wächter der Bürger zu spielen und der CDU/SPD Fraktion vorzuwerfen man verschwendet Steuergelder und dann in einem zweiten Schritt

bei der Kommunalaufsicht nachzufragen ob der Beschluss so wie er getroffen wurde rechtmäßig ist und darin zu behaupten, man wolle das Geld einem sozial-caritativen Zweck spenden. Wer für sich den Slogan „Die anständige Alternative“ hat, der sollte dann auch so handeln.

Unsere CDU-Fraktion spendet seit je her ein Teil der Sitzungsgelder an sozial-caritative Zwecke oder andere Institutionen und das ohne dies groß zu proklamieren oder öffentlich zu feiern. Auch so nach der Erhöhung des Ersatzes barer Auslagen vom Dezember letzten Jahres. Die CDU-Fraktion hat dabei auch kein schlechtes Gewissen. Wir stehen zu unserer Verantwortung für die Gemeinde Freisen und werden weiter ohne Populismus für die Belange der Bürgerinnen und Bürger einstehen.

Unsere Anmerkung zu diesem Punkt spiegelt eine Meinung wider. Unsere Meinung kundzutun erlauben wir uns als Recht des Grundgesetzes.

Erklärung von Jochen Schmitt, Fraktion der FWG:

Sehr geehrte Ratskollegen, sehr geehrter Herr Bürgermeister.

Heute beschäftigen wir uns nun zum zweiten Male mit diesem Thema. Statt diese den Bürgern nicht vermittelbare Erhöhung fallen zu lassen, bestehen die Vertreter der SPD, Gerald Linn und die Vertreter der CDU, Alexander Becker, weiterhin auf die Änderung der Geschäftsordnung und die damit verbundenen Erhöhungen der Entgelte der Ratsmitglieder.

Wir können nur nochmals betonen, dass wir die geplante Erhöhung für ein völlig falsches Signal gegenüber unseren Mitbürgern halten. Nach wie vor spricht man von einer Rezession in der Wirtschaft, man spricht in Unternehmerkreisen laut von Lohnverzicht für die Mitarbeiter aber selbst Vertreter von Gewerkschaften, die hier im Rat sitzen, laufen dagegen nicht sturm, sondern wollen sich ganz offensichtlich diese Erhöhung, sagen wir mal, „gönnen“.

Man fordert von Anderen Verzicht, selbst macht man mit diesem Beschluss aber genau das Gegenteil.

Ein Beschluss wie dieser ist mit unter einer der Gründe dafür, dass es immer mehr Politikverdrossenheit bei den Bürgern gibt. Von andern etwas zu fordern, was man selbst nicht bereit ist zu tun, dass gehört leider in der Politik mittlerweile wohl zum Standard.

Jeder der heute hier mit „Ja“ stimmt, erkennt leider nicht, dass er nicht nur das vorgenannte Problem mit verursachts, sondern auch Teil dieses Problems ist.

Wir haben viele Stellen in der Gemeinde, an der die jetzt verpulverten Steuergelder besser verwendet werden könnten.

Der monatliche Grundbetrag im Gemeinderat soll um 9 € steigen, also um gut 56 %.

Der monatliche Grundbetrag im Ortsrat steigt um 10 €, also eine Erhöhung um stolze 200%

Die jährliche Belastung des Haushalts dürfte ~15.000€ betragen.

Ja, uns wird man gleich wieder, wie das letzte Mal auch, Polemik vorwerfen, aber Zahlen sind nun mal Zahlen und die genannten Zahlen sind nun mal Fakt.

Und bei diesen Zahlen sprechen die Antragssteller Gerald Linn (SPD) und Alexander Becker (CDU) bei ihrer Begründung doch tatsächlich von einer „notwendigen, gerechtfertigten und angemessenen“ Erhöhung. Sehen wir mal, wie die Bürger das Beurteilen werden, denen könnt ihr dann in der nächsten Zeit zu dem Thema Rede und Antwort stehen.

Weiterhin gilt festzustellen, dass die Geschäftsordnung letztmalig schon 2019 geändert wurde und nicht wie in der Stellungnahme zur Sitzung vom 05.12.2024 von Alexander Becker behauptet Zitat:

„…nach 15 Jahren erstmalig angehoben…“ werden soll. (Nachzulesen im Sitzungsprotokoll, Seite 15)

2019 haben die Freien Wähler erfolgreich verhindert, dass die schon damals für uns nicht nachvollziehbare Erhöhung, wie sie damals von den alten Parteien vorgeschlagen wurde, umgesetzt wurde.

Lediglich die Anpassung der Entgelte für die Ortsräte fand damals unsere Zustimmung.

Wir stimmen aber heute nicht nur gegen diesen Beschluss und stecken uns dann, wie das Vertreter von Parteien im Landes- und Bundestag gerne machen, das Geld dann doch in die eigene Tasche.

Nein, jeder unserer Mandatsträger verzichtet freiwillig auch tatsächlich darauf, das Geld für sich persönlich zu verwenden! Da wir der Meinung sind, dass diese Steuermittel innerhalb der Gemeinde

Freisen an anderer Stelle benötigt und sinnvoller verwendet werden können, haben wir uns einstimmig dazu entschlossen, einmal im Jahr die komplette Erhöhung für einen sozialen Zweck innerhalb unserer Gemeinde zu spenden! Dieses Jahr unterstützen wir damit die ehrenamtliche Tätigkeit der First Responder in der Gemeinde Freisen. Die First Responder müssen für viele Aufwendungen bei ihrem Ehrenamt, selbst aufkommen. Daher sehen wir hier diese Steuermittel gut aufgehoben und sie kommen damit allen Bürgern zugute. Wir laden heute schon alle Ratsmitglieder aller Fraktionen der Orts- und Gemeinderäte herzlich dazu ein, es uns gleichzutun. Dieser kleine persönliche Verzicht von jeden Einzelnen Ratsmitglied stärkt das Ehrenamt und damit die Gemeinschaft unserer Gemeinde im gesamten.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Darstellung in der Erklärung der FWG nicht richtig ist. Es handele sich in keinem Fall um eine Steuerverschwendung, zumal dieser Punkt auf einer gesetzlichen Grund-

lage basiert. Auch der Fraktionsvorsitzende der CDU meldet sich zu Wort und verbittet sich ein unter Druck setzen für das Abstimmungsverhalten. Jedes Ratsmitglied habe ein freies Abstimmungsrecht.

Die Aussagen der FWG sei reiner Populismus, um die Bürger zu beeinflußen und zu verunsichern. Die FWG soll ihre Aussage in der Erklärung korrigieren.

Wortmeldung zur Niederschrift von Thorsten Schmidt, SPD-Fraktion:

Zunächst möchte ich etwas dazu sagen, da ich ja indirekt als Gewerkschafter angesprochen wurde.

Die Gewerkschaften stehen für ein funktionierendes Ehrenamt. Denn das Ehrenamt stärkt unsere Gesellschaft und gehört zur Demokratie. Zu diesem Ehrenamt gehört zum einen Respekt und Wertschätzung, aber eben auch ein monetärer Ausgleich. Eine Aufwandsentschädigung gehört selbstverständlich mit dazu, dass Menschen sich auch zukünftig engagieren und ihre Zeit opfern.

Zu meinen eigentlichen Punkten in der Sache.

In meinen Augen ist es so, dass ich entweder zu meiner Meinung stehe, dass dies Steuerverschwendung ist, dann unterzeichnet ihr den Vorschlag der Verwaltung und verzichtet auf die Aufwandsentschädigung oder ihr seid Trittbrettfahrer, die wir als Gewerkschaften auch gar nicht so gerne sehen, die erst politisches Kapital daraus schlagen wollen (wir sind dagegen), das Geld nehmen, spenden und über die Spendenquittung dann noch Steuererleichterungen einstreichen möchten.

Darüber hinaus polemische Posaunerei á la Alice Weidel brauchen wir nicht in unserem Gemeinderat in Freisen. Diese überspitzte Polemik, 200%ige Erhöhung und die bekommen den Hals nicht voll, dabei passen wir uns an den Durchschnitt der Gemeinden im Landkreis an.

Und uns immer wieder Steuerverschwendung vorzuwerfen, obwohl wir den Haushalt saniert haben und trotzdem jährlich über eine Million in Straßensanierung investieren können, entbehrt jeglicher Grundlage. All unsere Projekte bleiben im Kostenrahmen. Wir haben keine skandalösen Überschreitungen der Investitionssummen. Hier wird seriös und sachlich fundiert geplant. Darum hier auch nochmal ein Dankeschön an den Kämmerer und sein Team sowie das Bauamt.

Erklärung von Gerd Peter Werle, Fraktion der FWG:

Sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Ratsmitglieder!

Wir sind froh, dass wir von unseren Vorrednern so tolle Tipps bekommen, wie wir uns verhalten sollen. Was würden wir nur ohne euch machen?

Die Altparteien im Rat berufen sich auf freie Meinungsäußerung, das ist richtig. Aber das gilt nicht nur für euch, auch wir haben das Recht unsere Meinung frei zu äussern, auch wenn es euch nicht passt. Der CDU-Fraktionsvorsitzende erweckt den Eindruck, dass es eine gesetzliche Vorgabe gibt, um die Sizungsgelder zu erhöhen. Dies stimmt nicht.

Wir haben bereits an der GR-Sitzung im Dezember unseren Standpunkt hierzu in einer Stellungnahme kund getan. Damals hat man versucht die Fraktion der FWG umzustimmen, um der Erhöhung zuzustimmen, was nicht gelang.

Heute liegt uns allen der TOP erneut zur Abstimmung vor!

Aber nicht wie in den Unterlagen als "nicht rechtmäßig" beschrieben, sondern das damalige Vorgehen des Bürgermeisters wurde als "rechtswidrig" bezeichnet!

Wir benötigen in diesen Zeiten mit Inflation, Bedrohung von Arbeitsplätzen oder sogar schon von Arbeitsplatzverlusten, keinerlei Erhöhungen der Sitzungsgelder oder Monatspauschalen; ihr allerdings auch nicht!

Da dies zu keinem Konsens geführt hat und mit eurer Mehrheit die Erhöhungen durchgedrückt wurden, werden wir die Erhöhungen zum Ende eines jeden Jahres für einen guten Zweck in der Gemeinde Freisen verwenden.

Wir werden selber darüber bestimmen, wer das Geld bekommen soll!

Im Übrigen möchte ich daran erinnern, was Gerald Linn in Corona-Zeiten damals sagte - auf unseren Vorschlag hin, auf die Sitzungsgelder ein Jahr zu verzichten, zugunsten der Helferinnen- und Helfer -

O-Ton: "Das bringt doch nichts, die Gelder versickern im Haushalt und werden dann doch anderweitig verwendet."

Zum Ende wollen wir noch sagen, dass wir der Erhöhung erneut nicht zustimmen.

Es folgt eine hitzige Diskussion zu diesem Punkt.

Anschließend eine Wortmeldung von Gerald Linn, SPD-Fraktion:

Die FWG soll nun auch konsequent sein und auf die erhöhten Beiträge verzichten. Bitte niemanden unter Druck setzen, diese Gelder auch zu spenden. Den Gemeinderatsmitgliedern kann nicht vorgeschrieben werden, was sie mit ihren Geldern zu machen haben. Es soll durch diese Aussagen kein falsches Bild in der Öffentlichkeit entstehen. Sein Hinweis in Corona-Zeiten hat sich darauf bezogen, dass im Haushalt für das geplante Unterfangen keine konkrete Zuweisung möglich war. Die Aufwendungen für die Ratsmitglieder liegen nun im Vergleich zu anderen Kommunen absolut im mittleren Bereich, deshalb gehen die Freien Wähler völlig falsch an die Sache heran, in dem eine hohe prozentuale Erhöhung kritisiert wird.

Der Vorsitzende erklärt nochmal, dass, lt. Kommunalaufsicht, die Erklärung des Verzichts über die Erhöhung nicht in den Beschluss aufgenommen werden darf, sie können lediglich eine Verzichtserklärung unterschreiben. In der Sitzung im Dezember habe er vor der Abstimmung, über den Verzicht der Erhöhung, die Mitglieder der FWG und der AFD gefragt, ob so beschlossen werden kann. Da niemand dagegen war, habe er über den formulierten Beschlussvorschlag abstimmen lassen. Nun wurde gegenüber der Kommunalaufsicht behauptet, dass man das Geld einem karikativen Zweck zuführen will, obwohl in der letzten Gemeinderatssitzung keine Rede davon war.

Es ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 05.12.2024 auf und fasst folgenden neuen Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der CDU- und SPD-Fraktion bzgl. der Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Freisen zum 01.01.2025, hier: § 27 – Ersatz barer Auslagen nach § 51 KSVG, in der vorgeschlagenen Form zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

6

2

4

Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2025 des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land

Sachverhalt:

Aufgrund der §§ 10 und 145 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) haben sich die Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal und Tholey sowie die Kreisstadt St. Wendel und der Landkreis St. Wendel zum „Feuerwehrzweckverband St. Wendeler Land“ zusammengeschlossen.

Mit Beschluss vom 21.09.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Freisen den Beitritt zu diesem Feuerwehrzweckverband beschlossen.

Die Verbandssatzung wurde ordnungsgemäß am 11.01.2024 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht. Die Gründungsversammlung fand am 22.01.2024 statt.

Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, auf dessen Wirtschaftsführung die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) Anwendung finden.

Entsprechend § 12 der EigVO wurde der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 erstellt.

Die Verbandsversammlung bittet um Zustimmung.

Wortprotokoll:

Der Vorsitzende erörtert den Sachverhalt. Es ergeht folgender

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem beiliegenden Wirtschaftsplan 2025 des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land zu.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

24

0

0

Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:03 Uhr.

Vorsitz:

Schriftführung:

Die Mitglieder

Karl-Josef

Scheer Isabell Schnur