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Freisener Nachrichten
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Niederschrift Nr. 3/2025

über die öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates von Freisen

Sitzungstermin:

31.03.2025

Sitzungsbeginn:

19.03 Uhr

Sitzungsende:

19.40 Uhr

Ort, Raum:

Kolpinghaus Freisen, kleiner Saal

Anwesend sind die Mitglieder:

Matthias Bottelberger, Vorsitzender

Benno Schmitt, Schriftführer

Karin Keller

Horst Peter Müller

Dieter Schmidt

Thorsten Schmidt

Rica Schmitt

Ruben Schwan

Bernhard Werle

Entschuldigt fehlen:

Katharina Kulla

Peter Schmitt

Gäste: anwesend

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende beantragt nach §41 Abs. 5 KSVG die Aufnahme folgender Punkte in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung: TOP 6 Grundstücksangelegenheiten, TOP 7 Grundstücksangelegenheiten, TOP 8 Kirmes 2025 - Fahrgeschäft, TOP 9 Sachstand Kirmes 2025, TOP 10 Kirmes 2025 - Verkaufsstand. Mitteilungen und Anfrage verschiebt sich daher auf TOP 11.

Die Anwesenden Mitglieder stimmen der neuen Tagesordnung einstimmig zu.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift 02/2025 vom 19.02.2025
  2. Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen
  3. Beratung und Beschlussfassung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen

Öffentlicher Teil:

TOP 1: Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift 02/2025 vom 19.02.2025

Beschluss:

Der Ortsrat beschließt die Abnahme der Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Niederschrift Nr. 02/2025 vom 19.02.2025.

Abstimmungsergebnis:

8 Ja, 1 Enthaltung, 0 Nein

TOP 2: Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen

Sachverhalt:

Seit 1999 existiert der Naturwildpark im Ortsteil Freisen und hat sich im Laufe der Jahre zu einem touristischen Highlight mit überregionaler Strahlkraft entwickelt. Zur weiteren Entwicklung werden zusätzliche Anlagen und Flächen benötigt. Zudem finden Veranstaltungen im unmittelbaren Umfeld des Naturwildparks statt. Insbesondere die jährlich stattfindenden Märkte (Mittelalterlicher Frühlings- und Sommermarkt) stellen absolute Besuchermagnete dar. Ein Beleg hierfür sind die Besucherzahlen der vergangenen Jahre. Der Naturwildpark verzeichnete in den vergangenen Jahren jährlich ca. 60 - 80.000 Besucher aus jeder Altersstufe. Zu den Veranstaltungen werden jährlich bis zu 8.000 Besucher erwartet. Während der Veranstaltungen werden angrenzende Landwirtschaftsflächen temporärer als Veranstaltungs- und Stellplatzflächen sowie zur Unterbringung weiterer Anlagen und Einrichtungen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind, in Anspruch genommen. Diese befinden sich im Eigentum der Antragsteller. Die baulichen Anlagen des Naturwildparks und Veranstaltungen wurden bisher ausschließlich gem. § 35 BauGB genehmigt. Es existiert kein Bebauungsplan. Zur Genehmigung weiterer baulichen Anlagen und Entwicklungen bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan soll die vorhandenen Nutzungen und Anlagen sowie den wachsenden Bedarf an Stellplätzen und temporären Stellplätzen planungsrechtlich sichern und Erweiterungsoptionen ermöglichen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von 70,5 ha. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes L 02.05.06 „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis St. Wendel - in der Gemeinde Freisen“. Es wird zu prüfen sein, ob der ca. 53,2 ha große Teilbereich parallel zum vorliegenden Bauleit-planverfahren auszugliedern ist. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für den Geltungsbereich eine Sonderbaufläche „Naturwildpark“, Flächen für die Landwirtschaft und für Wald sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft „Geschützte Biotope“ dar. Darüber hinaus ist nachrichtlich die Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit in Teilen dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächen-nutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behör-den und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Beschluss:

Der Ortsrat stimmt der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen

Sachverhalt:

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen soll parallel zur Aufstellung des Bebauungs-planes teilgeändert werden. Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist zum einen die Darstellung einer Sonderbaufläche „Naturwildpark“, um die weitere Entwicklung des Naturwildparks und der Veranstaltungen planerisch vorzubereiten. Zum anderen werden durch die vorliegende Teiländerung die angrenzenden Land- und Forstwirtschaftsflächen sowie die zwischenzeitlich kartierten Biotope in ihrem Bestand gesichert werden. Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 70,5 ha. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Ein Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes L 02.05.06 „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis St. Wendel - in der Gemeinde Freisen“. Es wird zu prüfen sein, ob der ca. 53,2 ha große Teilbereich parallel zum vorliegenden Bauleit-planverfahren auszugliedern ist. Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hin-gewiesen.

Beschluss:

Der Ortsrat stimmt der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Naturwildpark Freisen / Veranstaltungs-, Land- und Forstwirtschaftsfläche“ in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen zu

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür

Matthias Bottelberger, Vorsitzender
Benno Schmitt, Schriftführer