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Freisener Nachrichten
Ausgabe 22/2026
Aus dem Rathaus
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Grundhafte Erneuerung des Radwegs zwischen der L 311 und dem Fritz-Wunderlich Rad- und Wanderweg in Freisen-Reitscheid

Bekanntmachung – Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb

a)

Gemeinde Freisen, Schulstraße 60, 66629 Freisen

b)

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB/A

c) 

Schriftlich an die Vergabestelle

Bieterfragen können bis einschließlich 26.05.2026 (7 Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.

d) 

Ausführung von Bauleistungen

e)

Gemeinde Freisen, Ortsteil Reitscheid

f)

550  m³  Ungebundenen Oberbau lösen und verwerten

995  m³  Boden lösen und verwerten

575  m³  Untergrundverbesserung 0/56 in Verkehrsflächen herstellen, Stärke 25 [cm]

480  m³  Frostschutzschicht 0/32 in Verkehrsflächen herstellen, Stärke 25 [cm]

290  m³  Schottertragschicht 0/32 in Verkehrsflächen herstellen, Stärke 15 [cm]

350  to  Asphalttragdeckschicht AC 16 TD herstellen

g)

-

h) 

Keine Vergabe in Lose

i) 

Beginn der Ausführung: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens, Ende der Ausführung: 20.11.2026!

Weitere Fristen: Siehe Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

j) 

Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

k)

 Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen

l) 

Die Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt und können ab dem 18.05.2026 kostenlos angefordert werden bei:

 ToSh Bauingenieur GmbH

 Koßmannstraße 1

 66571 Eppelborn

 Email: info@tosh-bauingenieure.de

o)

Ablauf der Angebotsfrist: Dienstag, 02.06.2026, 10:00 Uhr, Ablauf der Bindefrist: 02.10.2026

p)

 Anschrift für schriftliche Abgabe: Gemeinde Freisen, Schulstraße 60, 66629 Freisen

q) 

deutsch

r) 

Zuschlagskriterien: siehe Vergabeunterlagen

s)

Eröffnungstermin: Dienstag, 02.06.2026, 10:00 Uhr

Gemeinde Freisen, Schulstraße 60, 66629 Freisen, Rathaus, Zimmer 7

t) 

Geforderte Sicherheiten:

Die Sicherheit für die Vertragserfüllung, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt, ist in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

u) 

Zahlungen nach § 16 VOB/B und den Besonderen Vertragsbedingungen

v)

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

w) 

Eignungsnachweise nach §6a VOB/A

x)

   -

Der Bürgermeister
Karl-Josef Scheer