Gemeinde Freisen — 66629 Freisen
Der Bürgermeister — Schulstraße 60
| Sitzungstermin: | Donnerstag, 20.04.2023 |
| Sitzungsbeginn: | 18:10 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:00 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Anwesend
Vorsitz
Karl-Josef Scheer
Mitglieder
Matthias Bottelberger
Daniel Erbes
Peter Berwanger
Jannik Bettinger
Harald Borger
Claudia Hornig
Jörg Janes
Anton Lehnert
Gerald Linn
Matthias Sauer
Thorsten Schmidt
Ernst Später
Alexander Becker
Gerhard Bier
Isolde Born
Wilhelm Ernst
Paul Haupenthal
Stefan Haupenthal
Sandra Morgenstern
Christoph Rudolphy
Jens Scheer
Gerd Peter Werle
Abwesend
Mitglieder
Ralf Alles fehlt entschuldigt
David Kebrich fehlt entschuldigt
Joachim Bonenberger fehlt entschuldigt
Alois Pongratz fehlt entschuldigt
Jochen Schmitt fehlt entschuldigt
Verwaltung
Maiko Stohmann
Andrea Greif-Bausch
Schriftführung
Isabell Schnur
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und FB1-091/23 |
| Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 |
| 3. | Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes ÖKOMPARK Heide-Westrich FB1-095/23 |
| 4. | Abschluss einer Kooperationsvereinbarung "Klimaschutz in kleinen Kommunen FB1-093/23 und Stadtteilen - KlikKS" mit der ARGE SOLAR e.V. |
Protokoll
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
2. Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 FB1-091/23
Sachverhalt:
Durch Allgemeine Verfügung des Ministeriums der Justiz wurden für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 folgende Fristen im Wahljahr 2023 festgesetzt:
| a) | Aufstellung der Vorschlagslisten für die Schöffinnen und Schöffen bis 30.06.2023, |
| b) | Einreichen der Vorschlagslisten beim Amtsgericht bis 31.08.2023. |
Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) stellt die Gemeinde eine Vorschlagsliste für Schöffen auf, in der für die Gemeinde Freisen 6 Personen zu benennen sind.
Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat ist die Vorschlagsliste nach § 36 Abs. 3 GVG eine Woche lang in der Gemeinde zu jedermanns Einsicht auszulegen und der Zeitpunkt der Auslegung vorher öffentlich bekanntzumachen, bevor sie beim Amtsgericht St. Wendel einzureichen ist.
Die Schöffinnen und Schöffen der Jugendgerichte (Jugendschöffinnen und Jugendschöffen) werden auf Vorschlag des Jugendhilfeausschusses gewählt. Frist für das Aufstellen der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss ist ebenfalls 30.06.2023. Daher muss die Vorschlagsliste der Gemeinde spätestens zum 20.05.2023 beim Landkreis St. Wendel - Kreisjugendamt - vorliegen.
Hierzu soll die Gemeinde Personen vorschlagen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind, und zwar 2 Frauen und 2 Männer für die Jugendkammer und 3 Frauen und 3 Männer für das Jugendschöffengericht, also insgesamt 5 Frauen und 5 Männer.
Auf die im Nachrichtenblatt der Gemeinde Freisen veröffentlichten Hinweise zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 haben sich die Personen laut beigefügter Bewerberliste (Anlage 1) beworben.
In der Aufstellung sind die Bewerber mit den erforderlichen persönlichen Angaben entsprechend der Bewerbung als Schöffin/Schöffe bzw. Jugendschöffin/Jugendschöffe aufgeführt.
Ich bitte, in der nächsten Sitzung des Gemeinderates 5 Frauen und 5 Männer als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen und 6 Personen als Schöffinnen und Schöffen auszuwählen, die in die Vorschlagslisten aufgenommen werden sollen.
Hierbei sind die § 33 und § 34 des GVG (in der Anlage 4 beigefügt) zu beachten, wonach bestimmte Personen nicht zu dem Amt der Schöffin bzw. des Schöffen berufen werden sollen. In der Bewerberliste wurden deshalb die Personen unter lfd. Nr. 14 (aufgrund Vollendung des 70. Lebensjahres vor dem 01.01.2024) und unter lfd. Nr. 22 (aufgrund des Berufes) markiert.
Diese wurden in den Vorschlagslisten ausgeschlossen.
Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.
Da die o.g. Zahlen der vorzuschlagenden Schöffen und Jugendschöffen lediglich Mindestzahlen darstellen und in die Vorschlagsliste auch alle Bewerber aufgenommen werden dürfen, schlägt die Gemeindeverwaltung vor, alle Bewerber, die nicht unter die Ausschlusskriterien nach § 33 und § 34 des GVG fallen, in die Vorschlagsliste zu übernehmen. Aufgrund der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln stellt diese Vorgehensweise sicher, dass die Gemeinde genügend Bewerber melden kann.
Die endgültige Auswahl der Schöffen und Jugendschöffen wird sowieso beim Amtsgericht bzw. beim Landkreis getroffen.
Sollte diese Vorgehensweise vom Gemeinderat nicht gewünscht werden, muss per Stimmzettel entschieden werden. Eine Mehrheit von zwei Dritteln für die geforderte Anzahl von Schöffen ist dabei voraussichtlich nicht zu erreichen.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden ausführlich erläutert.
Auf Wunsch findet eine geheime Wahl per Stimmzettel statt.
Als Wahlhelfer sind bestimmt:
- Gerald Linn, SPD Fraktion
- Christoph Rudolphy, CDU Fraktion
- Gerd-Peter Werle, Fraktion der FWG
- Andrea Greif-Bausch, Verwaltung
Beschluss:
Nach Auszählung der Stimmen teilt der Vorsitzende folgendes Ergebnis mit:
Als Jugendschöffinnen und Jugendschöfffen werden folgende 9 Personen vorgeschlagen:
- Becker Alexander
- Bonenberger Denise
- Bonenberger Tanja
- Frese Andrej
- Krämer Anna
- Lange Christian
- Schinnen Konrad
- Schneider Jennifer Eva
- Staub Ursula
Als Schöffinnen und Schöfffen werden folgende 6 Personen vorgeschlagen:
- Bläs Denis
- Huwer Sandra Maria
- Kreutz Bernd
- Sauer Katharina
- Schnur Juliane
- Will Martin
3. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes ÖKOMPARK Heide-Westrich
FB1-095/23
Sachverhalt:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ökompark Heide-Westrich hat in ihrer Sitzung am 15.03.2023 beschlossen, die Verbandsordung zu ändern.
Die Änderungen sind erforderlich, da die bisherige Verbandsordnung nicht zum Erlass von Vorkaufsrechtssatzungen ermächtigte. In Zusammenhang mit der ebenfalls beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplanes „Zweckverband Ökompark Heide-Westrich Nord“ wird der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung allerdings als erforderlich angesehen.
Gleichzeitig soll den Verbandsmitgliedern, die den Zweckverband verlassen wollen, das Ausscheiden erleichtert werden.
Bei den Änderungen in § 4 der Verbandsordnung werden die Aufgaben des Zweckverbandes berührt.
Daher ist gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) die Zustimmung von zwei Dritteln der Verbandsmitglieder erforderlich.
Es wird daher um Zustimmung durch Beschluss des Gemeinderates gebeten.
Die Änderungen der Verbandsordnung sind in der Anlage beigefügt.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende informiert zum Sachverhalt. Es ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes ÖKOMPARK Heide-Westrich in der vorliegenden Form zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 22 | 0 | 0 |
4. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung "Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen - KlikKS" mit der ARGE SOLAR e.V.
FB1-093/23
Sachverhalt:
Die ARGE SOLAR e.V. unterstützt Kommunen im Rahmen des Projektes „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen – KlikKS“ dabei, mit Hilfe ehrenamtlicher Klimaschutzpaten die örtlichen kommunalen Klimaschutzpotenziale zu aktivieren.
Ziel ist die Umsetzung von Klimaschutzprojekten, die gemeinschaftlich durch Klimaschutzpaten, Kommune und weitere Akteure mit dem Ziel entwickelt werden, Treibhausgasemissionen einzusparen. Während dieses Prozesses stehen den Klimaschutzpaten die Regionalmanager der ARGE SOLAR e.V. beratend und unterstützend zur Seite.
Die Bürger-Energie-Genossenschaft (BEG) e.G. St. Wendeler Land unterstützt dieses Programm der ARGE SOLAR e.V.. Die beiden Geschäftsführer der BEG, Herr Dr. Uwe Rosenberger und Herr Wolfgang
Klein, haben bereits zugesagt, die Aufgaben der Klimaschutzpaten zu übernehmen und als kompetente Ansprechpartner die örtlichen Initiativen zu unterstützen.
Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist beigefügt.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden dargestellt. Da keine Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister der Gemeinde Freisen damit zu beauftragen, eine Kooperationsvereinbarung „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen - KlikKS“ mit der ARGE SOLAR e.V. abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 22 | 0 | 0 |
Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:00 Uhr.