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Freisener Nachrichten
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche AnordnungAufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße:

OT Haupersweiler, Oberkircher Straße

Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Dorffest Haupersweiler

Verantwortlicher:

Danneck Franz-Josef

Dauer der Sperrung:

Oberkircher Straße ist am 17.06.2023 in der Zeit von 15:30 Uhr – 17:00 Uhr gesperrt.

Die Ostertalstraße ist vom 17.06.23 – 18.06.23 gesperrt.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer