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Freisener Nachrichten
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum ergeht durch das Kreisordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landkreises St. Wendel gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 StVO folgende, jederzeit ohne Angabe von Gründen, widerrufliche verkehrsrechtliche Anordnung:

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr wie folgt geregelt:

Ort der Maßnahme:

L 122 Oberkirchen

Haupersweilerstraße 1-8

Regelplan Nr.

BI/6 geändert

Grund der Sperrung:

Kabelverlegung

Verantwortlicher:

Firma V.A.S.S. GmbH

Dauer der Sperrung:

Vom 15.06. - 09.07.2023

Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe Juli 1995) abzusichern.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes.