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Freisener Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird für die Gemeinde Freisen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Gemeindestraße:

OT Oberkirchen, Im Unterdorf

Regelplan Nr.

RSA 21 BI/15 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Feuerwehrfest

Verantwortlicher:

Niclas Baldes

Dauer der Sperrung:

14.06.2024 – 16.06.2024

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes geahndet.

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer