Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Biogasanlage Trautzberger Hof“ in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes, Sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 29.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Biogasanlage Trautzberger Hof“ beschlossen hat.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer „Sonderbaufläche für Anlagen zur energetischen Verwertung von Biomasse“, um die Errichtung der Anlage zur Erzeugung von Biogas und Strom planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Biogasanlage Trautzberger Hof“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,6 ha.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.freisen.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schulstraße 60, 66629 Freisen, Zimmer Nr. 05, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: maiko.stohmann@freisen.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES, Sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 29.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Trautzberger Hof“ beschlossen hat.
In der Gemeinde Freisen sollen in unmittelbarer Nähe zum Trautzberger Hof, ca. 750 m östlich der Autobahnanschlussstelle „5 Freisen“ der A 62 im Ortsteil Freisen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer gewerbliche Anlagen zur energetischen Verwertung von Biomasse (Biogasanlage) geschaffen werden. Neben einem geringen Maß an Strom (primär für den Betrieb der Anlage), soll die Anlage ca. 10 GWh Biogas zum Heizen erzeugen. Bei einem Durchschnittsverbrauch von ca. 20.000 kWh pro Haushalt und Jahr genügt dies für ca. 500 Haushalte.
Biogasanlagen, deren Biomasse nicht überwiegend aus einem im räumlich-funktionalen Zusammenhang stehenden Betrieb oder aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben stammt, zählen nicht zu den privilegierten Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 lit. a-d BauGB. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,6 ha.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.freisen.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schulstraße 60, 66629 Freisen, Zimmer Nr. 05, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: maiko.stohmann@freisen.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Lageplan, o. M.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Biogasanlage Trautzberger Hof“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen
Quelle und Stand Katastergrundlage: Geobasisdaten, @ LVGL ONL 7020/2024, Stand 17.01.2024; Bearbeitung: Kernplan