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Freisener Nachrichten
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Anlage zur Satzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

Mit Beschluss vom 05.06.2025 hat der Gemeinderat die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen ab 01.08.2025 wie folgt festgesetzt:

Verzeichnis über die Festsetzung der Elternbeiträge

(gültig ab 01.08.2025)

1. Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

1.)

Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

30,00 €

b)

für das zweite Kind

22,50 €

c)

für das dritte Kind

15,00 €

d)

für das vierte Kind

7,50 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2.)

Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

35,00 €

b)

für das zweite Kind

26,25 €

c)

für das dritte Kind

17,50 €

d)

für das vierte Kind

8,75 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3.)

Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

50,00 €

b)

für das zweite Kind

37,50 €

c)

für das dritte Kind

25,00 €

d)

für das vierte Kind

12,50 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2. Elternbeitrag für den Besuch der Kinderkrippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

1.)

Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

84,00 €

b)

für das zweite Kind

63,00 €

c)

für das dritte Kind

42,00 €

d)

für das vierte Kind

21,00 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2.)

Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

98,00 €

b)

für das zweite Kind

73,50 €

c)

für das dritte Kind

49,00 €

d)

für das vierte Kind

24,50 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3.)

Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

140,00 €

b)

für das zweite Kind

105,00 €

c)

für das dritte Kind

70,00 €

d)

für das vierte Kind

35,00 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3. Elternbeitrag für den Besuch des Hortes in der Kindertagesstätte Freisen

Der Elternbeitrag für den Besuch des Hortes in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen bis 17.00 Uhr wird auf monatlich 29,00 € festgelegt.

Hinweis auf § 12 Abs. 6 KSVG:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Freisen, den 05.06.2025

Der Bürgermeister
gez. Karl-Josef Scheer