| Sitzungstermin: | Donnerstag, 25.04.2024 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 20:30 Uhr |
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen
| Anwesend | |
| Vorsitz | |
| Karl-Josef Scheer | |
| Mitglieder | |
| Ralf Alles | |
| Daniel Erbes | |
| David Kebrich | anwesend ab Top 2 |
| Peter Berwanger | |
| Jannik Bettinger | |
| Harald Borger | |
| Claudia Hornig | |
| Jörg Janes | |
| Anton Lehnert | |
| Gerald Linn | |
| Matthias Sauer | |
| Thorsten Schmidt | |
| Ernst Später | |
| Alexander Becker | |
| Gerhard Bier | |
| Joachim Bonenberger | |
| Volker Dewes | |
| Wilhelm Ernst | |
| Paul Haupenthal | |
| Sandra Morgenstern | anwesend ab Top 3 |
| Jens Scheer | |
| Alois Pongratz | |
| Jochen Schmitt | |
| Gerd Peter Werle | |
| Abwesend | |
| Mitglieder | |
| Isolde Born | fehlt entschuldigt |
| Stefan Haupenthal | fehlt entschuldigt |
| Matthias Bottelberger | fehlt entschuldigt |
| Verwaltung | |
| Andrea Greif-Bausch | |
| Christian Alles | |
| Timo Fleisch | |
| Maiko Stohmann | |
| Schriftführung | |
| Isabell Schnur | |
Tagesordnung | ||
| Öffentlicher Teil | ||
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
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| 2 | Vorstellung Agri-Photovoltaik (Agri-PV) | FB1-127/24 |
| 3 | Vorstellung Foto-Museum im Landkreis St. Wendel - ehemaliges Schulgebäude in der Schulstraße 35 | FB1-126/24 |
| 4 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 29.02.2024 |
|
| 5 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 21.03.2024 |
|
| 6 | "Resolution: Demokratie stärken - Gemeinsam gegen Rechts!" (Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG) | FB1-125/24 |
| 7 | Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2024 des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land | FB1-123/24 |
| 8 | Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 - 2027 | FB2-038/24 |
| 9 | Beratung und Beschlussfassung über die Stellenpläne der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2024 | FB1-114/23 |
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| A) Stellenplan der Beamten, |
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| B) Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) sowie |
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| C) Anlage zum Stellenplan (Beamtenanwärter und Auszubildende) |
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| 10 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 | FB2-036/24 |
| 11 | Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Investitionszuweisungen (gemäß § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt) für das Jahr 2024 sowie über ihre Verwendung | FB2-037/24 |
Protokoll
Öffentlicher Teil
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
| 2 | Vorstellung Agri-Photovoltaik (Agri-PV) | FB1-127/24 |
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Thomas Nägler, Geschäftsführer der Ökostrom Saar GmbH, eingeladen.
Wortprotokoll:
Herr Nägler, Geschäftsführer der Ökostrom Saar GmbH, stellt die Agri-Photovoltaik-Anlage vor.
Danach beantwortet er die Fragen der Ratsmitglieder.
Herr Gerald Linn erklärt für die SPD-Fraktion, die Idee einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage am Heinzelberg (Solarstrom im Windpark) zu unterstützen. Er bittet um Prüfung einer Neuausrichtung der 4,5 ha großen nördlichen Fläche, ggf. eine alternative Fläche für eine Ost-West-Ausrichtung der Modulflächen, zu suchen.
| 3 | Vorstellung Foto-Museum im Landkreis St. Wendel - ehemaliges Schulgebäude in der Schulstraße 35 | FB1-126/24 |
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde ein Vertreter des planenden Ingenieurbüros eingeladen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Es folgt die Vorstellung des Foto-Museums im Landkreis St. Wendel durch Herrn Josef Simon, Vertreter des planenden Ingenieurbüros. Die Fragen der Ratsmitglieder werden von Herrn Simon und dem Vorsitzenden detailliert beantwortet.
Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Gerald Linn, dass sich der Gemeinderat mit den Planungen des Vereinshauses grundsätzlich zufrieden zeigt. Die SPD-Fraktion wird das Projekt positiv begleiten. Es trage allen Rechnung und verknüpfe Tradition und Moderne. Mit dem altehrwürdigen Haus sind viele Emotionen verbunden. Es war der SPD-Fraktion unheimlich wichtig, dass es erhalten bleibt. Den Dank richtet er neben Karl-Josef Scheer an Josef Simon, der von Anfang an bei den Planungen mitwirkte.
| 4 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 29.02.2024 |
Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
| 5 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 21.03.2024 |
Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
| 6 | "Resolution: Demokratie stärken - Gemeinsam gegen Rechts!" (Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG) | FB1-125/24 |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 28.03.2024 beantragt die SPD-Fraktion im Gemeinderat gemäß § 41 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes „Resolution: Demokratie stärken – Gemeinsam gegen Rechts!“
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Gerald Linn von der SPD-Fraktion, der eine Rede zur Resolution der Fraktionen von SPD, CDU und FWG im Gemeinderat Freisen hält. Alle Fraktionen sollen das Ziel verfolgen: Keine Zusammenarbeit mit der AFD auf kommunaler Ebene.
Erklärung von Herrn Gerald Linn, SPD-Fraktion zum Antrag der Resolution:
Herr Gerald Linn von der SPD-Fraktion erklärt zur Niederschrift:
„Seit Jahresbeginn haben Hunderttausende von Menschen bundesweit an Protesten gegen die wachsende Gefahr des Rechtsextremismus teilgenommen. Die Protestwelle wurde durch ein Treffen von AfD-Politikern, Neonazis und Unternehmern in Potsdam ausgelöst, bei dem nach Recherchen des Netzwerks Correctiv die Deportation von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund geplant wurde. Die demokratischen Parteien waren an den folgenden Demonstrationen und Kundgebungen beteiligt.
Nun ist die Katze aus dem Sack. Die AfD tritt auch in unserer Gemeinde an. Da es die Diskussion um den richtigen Zeitpunkt für diese Resolution gab, kann ich nur sagen: Wann, wenn nicht jetzt, benötigen wir eine gemeinsame Resolution gegen Rechts.
Wir verteidigen die Demokratie und stellen klar, dass die AfD nicht irgendeine Partei wie jede andere ist. Die AfD ist richtig gefährlich. Die Geschichte lehrt uns, wie wichtig es ist, gegen rechtsextreme Bewegungen zusammenzuhalten. Die Zerschlagung der Vielfalt der Parteienlandschaft nach Hitlers Machtergreifung 1933 steht als düsteres Mahnmal dafür, wie bedrohlich rechtsextreme Ideologien für unsere Freiheiten und Rechte sind.
Wir treten für Haltung, Toleranz und Demokratie sowie für Solidarität statt Spaltung ein. Bei den anstehenden Wahlen am 9. Juni 2024 bietet sich die Möglichkeit, die Stimme zu erheben, der AfD die rote Karte zu zeigen und für eine demokratische Partei zu stimmen.“
Herr Alexander Becker, CDU-Fraktion erklärt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Ratsmitglieder,
Unsere Fraktion begrüßt den Resolutionsentwurf der SPD-Fraktion und trägt diesen mit. In Abstimmung mit den beiden im Rat vertretenen Fraktionen SPD und FWG haben wir uns auf eine gemeinsame Stellungnahme verständigt. Für meine Fraktion erkläre ich, dass dieser gemeinsamen Stellungnahme nach der gemeinsamen Beratung auch zustimmen.
Die AFD vertritt nicht die Interessen Deutschlands, die AFD verrät sie. Für unsere Fraktion ist die AFT auch keine Alternative für Deutschland, auch nicht für Europa.
Das starke wachsen der AFD-Fraktion in Deutschland geht allerdings auf den Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Volksparteien zurück. Wir müssen als Volksparteien zusammenarbeiten und nicht gegeneinander versuchen Spielchen zu spielen. Uns ist bewusst, dass dies zuerst einmal auf der großen politischen Bühne auf Bund und/oder Land ein Thema ist.
Aber wir müssen aufpassen! Der Wähler und seine Bedürfnisse müssen zu jeder Zeit ernst genommen werden. Wir dürfen nicht naiv sein! Der Wähler möchte, dass man wahr- und ernstgenommen wird. Mit dieser Ausgangslage müssen wir demokratischen Parteien zusammenarbeiten und das Beste für die Menschen in unserer Gemeinde herausholen.
Ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
| 7 | Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2024 des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land | FB1-123/24 |
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 21.09.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Freisen den Beitritt zu dem zu gründenden Feuerwehrzweckverband St. Wendeler Land beschlossen.
Die Gründungsversammlung fand am 22.01.2024 statt.
In der Verbandsversammlung am 22.03.2024 wurde der Wirtschaftsplan 2024 vorab unter der Bedingung verabschiedet, dass alle Gemeinderäte diesem zustimmen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Herr Alexander Becker ist bei der Abstimmung nicht anwesend. Es ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem beiliegenden Wirtschaftsplan 2024 des Feuerwehrzweckverbandes St. Wendeler Land zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 23 | 0 | 0 |
| 8 | Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 - 2027 | FB2-038/24 |
Sachverhalt:
Die Ortsräte der Gemeinde Freisen wurden schriftlich gebeten, die investiven Maßnahmen, die sie in den Jahren 2024 bis 2027 durchführen wollen, der Verwaltung zu melden. Bei der Aufstellung des Investitionsprogramms konnten die meisten der gemeldeten Maßnahmen berücksichtigt werden.
Ein sehr großes Lob gilt allen Ortsräten, die bei der Aufstellung ihrer Maßnahmenpakete, entsprechend der gemeindlichen Finanzsituation, maßvoll vorgegangen sind und nur die aus ihrer Sicht wichtigen Maßnahmen gemeldet haben.
Im beigefügten Investitionsprogramm sind nur die Maßnahmen enthalten, welche in den Jahren 2024 bis 2027 zur Durchführung gelangen sollen.
Wesentliche Maßnahmen sind:
| 1. | Erschließung "Gewerbegebiet Schwann-Teil 3". |
| 2. | Sanierung „Kolpinghaus Freisen“. |
| 3. | Weiterführung Städtebauförderprogramm „Außensanierung Festhalle Oberkirchen”, sowie die Innensanierung. |
| 4. | Modernisierung der Straßenbeleuchtung mit LED Leuchtmitteln. |
| 5. | Ausfinanzierung Straßenendausbau in der Reihenfolge des Vorstufenausbaus. |
| 6. | Fahrzeug-Ersatzbeschaffung für den Fuhrpark und die Feuerwehr der Gemeinde. |
| 7. | Anbau von 4 Klassenräumen und Umbau des Altbaus für die Ganztagsbetreuung an der Grundschule Oberkirchen |
| 8. | Fotomuseum im alten Schulgebäude in Freisen |
| 9. | Planung 3 weiterer Gruppen in der Kinderkrippe Sonnenschein in Freisen |
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erörtert ausführlich den Sachverhalt und dankt den Mitarbeitern, die an der Erstellung des Investitionsprogrammes mitgearbeitet haben, insbesondere dem Kämmerer, Herrn Fleisch.
Die Fragen der Ratsmitglieder werden vom Vorsitzenden ausführlich beantwortet.
Die Fraktion der FWG Freisen erklärt:
Sg Ratskolleginnen und Kollegen!
Sg Herr Bürgermeister!
Dem vorliegenden Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 könnten wir im Großen und Ganzen zustimmen, allerdings gibt es hier ein paar eklatante Punkte, die uns vehement stören.
Ich nenne die zwei Wichtigsten:
- ADAC-Radübungsplatz auf der Freizeitanlage Freisen:
Wir halten den ausgewählten Standort grundsätzlich für falsch!
Die Freizeitanlage gehört zum OT Freisen, wie auch die Plätze in anderen OT der Gemeinde Freisen,beispielsweise Asweiler und Eitzweiler.
Wir engagieren uns seit 10 Jahren für eine Verbesserung der dortigen Situation und einer Attraktivitätssteigerung der Freizeitanlage.
Daß nun ein größenmäßig bisher nicht genannter Teil der Fläche verplant und bebaut werden soll und somit dauerhaft nicht genutzt werden kann, halten wir für keine gute Lösung.
Auch wurde der Ortsrat von Freisen bisher dazu nicht gehört - auch deshalb werden wir hier nicht zustimmen können.
(Aufgaben der Ortsräte!)
- Anbau an das Feuerwehrgerätehaus in Grügelborn:
Seit mehr als 30 Jahren existiert der Antrag dort anzubauen um die Möglichkeiten der Jugendfeuerwehr, also dem Nachwuchs gerecht zu werden und vor allem endlich eine Umkleidemöglichkeit für die weiblichen Feuerwehrangehörigen zu schaffen.
Die Aussage und das Versprechen in diesem Jahr die entsprechenden Planungen vorzunehmen, sind obsolet, da sich im vorliegenden Investitionsprogramm der nächsten vier Jahre kein Anbau finden lässt.
Da wir diesen Anbau für eminent wichtig halten, was die erneute Platzierung der Notwendigkeit durch den Grügelborner Ortsrat erneut auf Platz 1 dokumentiert (siehe Anhang), hoffen wir auf ein Umdenken der Verwaltung.
Für jedes Problem gibt es Lösungen - wir sind bereit dazu.
Unser Vorschlag lautet, den Vorschlag des Grügelbornes Ortsrates über 100.000 € aufzunehmen.
Gerne können wir uns auch eine Streckung vorstellen, indem man evtl. in diesem Jahr 50.000 € und im nächsten 100.000 € einstellt.
Sollte sich jedoch hierfür keine entspechende Lösung finden, können wir diesem Entwurf des Investitionsprogramms 2023 bis 2027 nicht zustimmen.
Wir bitten um Beratung und Beschlußfassung!
Der Vorsitzende erklärt daraufhin: „Im Haushalt 2024 sind für Sanierungen im Feuerwehrhaus Grügelborn Mittel zur Planung bis HU-Bau in Höhe von 20.000 € vorgesehen. Sobald die notwendigen Daten für eine Zuschussbeantragung bereit stehen, wird die Maßnahme weiter voran gebracht und erst bei positivem Zuschussbescheid werden investive Mittel veranschlagt.“
Es folgt ein kurzer Meinungsaustausch.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf zum Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 bis 2027 mehrheitlich zu.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 3 | 0 |
| 9 | Beratung und Beschlussfassung über die Stellenpläne der Gemeinde Freisen für das Haushaltsjahr 2024 |
| A) | Stellenplan der Beamten, | FB1-114/23 |
| B) | Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) sowie |
|
| C) | Anlage zum Stellenplan (Beamtenanwärter und Auszubildende) |
|
Sachverhalt:
Der Stellenplan der Beamten und Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2024 wurde unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG) und des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erarbeitet und erstellt.
A Stellenplan der Beamten
Im Stellenplan der Beamten für das Haushaltsjahr 2024 wird von der Verwaltung folgende Änderung vorgeschlagen:
Stelle lfd. Nr. 6:
Die Stelleninhaberin ist beim Bürgeramt der Gemeinde Freisen seit 01.07.2021 als Tariflich Beschäftigte und seit 01.07.2022 als Beamtin auf Probe in der Besoldungsgruppe A 6 (Gde.-Sekretärin) beschäftigt. Nach Ablauf der Probezeit von 3 Jahren sollte eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 7 (Gde.-Obersekretärin) vorgesehen werden.
B Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte)
Im Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2024 werden von der Verwaltung folgende Änderungen vorgeschlagen:
Schaffung von 2 neuen Stellen unter lfd. Nr. 8 und 108:
Aufgrund einer zu geringen Personaldecke ist im Fachbereich 1 die Schaffung einer Stelle nach Entgeltgruppe 5 und im Fachbereich 3 die Schaffung einer Stelle nach Entgeltgruppe 6 TVöD notwendig.
Schaffung von 2 neuen Stellen unter lfd. Nr. 60 und 64:
Aufgrund der vom Ministerium für Bildung und Kultur geforderten Personalisierung, der Auslagerung des Hortes sowie der geplanten Erweiterung der Kinderkrippe „Sonnenschein“ sind hier 2 zusätzliche Stellen für eine/n Erzieher/in nach Entgeltgruppe S 8a und für eine/n Kinderpfleger/in nach Entgeltgruppe S 3 auszuweisen.
Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 73:
Aufgrund der gestiegenen Zahl der zu betreuenden Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde ist auch die Anzahl der Mittagessen und somit der Zeitaufwand der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten gestiegen. Eine Unterstützung mit ca. 20 Stunden wöchentlich ist dringend erforderlich.
Deshalb wurde hier eine neue Stelle für eine Hauswirtschaftskraft nach Entgeltgruppe 4 TVöD geschaffen.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 20:
Bei dieser Stelle handelt es sich um die Leitung der Kinderkrippe „Sonnenschein“ Freisen.
Sobald die tatsächliche Durchschnittsbelegung im Vorjahr 40 Kinder beträgt, ist die Leitung der Einrichtung ab dem Folgejahr in Entgeltgruppe S 13 einzugruppieren.
Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 136:
Um geeignetes Personal mit entsprechender Berufsausbildung einstellen zu können, sollte diese Stelle von Entgeltgruppt 4 nach 5 TVöD angehoben werden.
C Anlage zum Stellenplan: Beamtenanwärter und Auszubildende
Hier wird folgende Änderung vorgeschlagen:
Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 8:
Da beim Bauhof der Gemeinde in absehbarer Zeit Mitarbeiter wegen Rentengewährung ausscheiden werden, sollte hier eine zusätzliche Stelle zur Ausbildung eines zweiten Straßenwärters in Kooperation mit dem Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) geschaffen werden.
Der LfS hat der Ausbildung bereits zugestimmt.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar. Es folgt eine Erkläung der FWG Freisen.
Erklärung der FWG Freisen:
Sg Kolleginnen und Kollegen!
Sg Herr Bürgermeister!
Bei Durchsicht des Stellenplanes darf einem Auffallen, daß sich zwischen dem 30.06.23 und dem vorliegenden Entwurf sage und schreibe 18 offene Stellen befinden.
Wir sind erfreut, daß sogar kurz vor der Beschlussfassung des Stellenplanes eine Stellenausschreibung für einen weiteren Azubiplatz als Straßenwärter veröffentlicht wurde - leider viel zu spät!
Meist wird sich mit dem Halbjahreszeugnis oder sogar früher beworben - nicht an Ostern!
Wir hören seit mehreren Jahren aus den 3 Teilbereichen Bauhof, Verwaltung und Kita´s unterschiedlichste Klagen in Bezug auf längere Fehlzeiten von recht vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sowie dem Nichtersetzen von ausgeschiedenen Kollegen bzw. freien Stellen. Dieser Zustand sollte geändert und vor allem verbessert werden. Den Willen dazu vermissen wir im vorliegenden Stellenplan, trotz der vielen freien Stellen, denn es fehlen die passenden Ausschreibungen dazu - nicht erst
seit heute.
Auch haben wir schon im letzten Jahr, zum selben Anlass, darum gebeten die Stelle der Jugendbeauftragten auf eine volle Stelle anzuheben - dies ist nicht zu erkennen.
Die Notwendigkeit dieser Maßnahme müssen wir nicht nochmal lang und breit erklären. Das ist eine Tatsache!
Wer sich damit beschäftigt, weiß daß wir richtig liegen.
Auch haben wir im letzten Jahr zu diesem Anlass zwei Stellen für´s Ordnungsamt vorgeschlagen um den Problemen im ruhenden Verkehr begegnen zu können - beste, eigentlich schlimmste Beispiele, kann man tagtäglich vor den Schulen und Kindergärten beobachten und miterleben.
Allerdings konnten wir auch hier nichts dazu im Stellenplan finden - leider.
Wir bitten die Verwaltung auch hier, nochmals in sich zu gehen und unsere Vorschläge mit einfliessen zu lassen.
Wenn wir hierzu keine Einigung bzw. einen Kompromiss finden, werden wir dem vorliegenden Stellenplan nicht zustimmen können und wollen.
Herr Bürgermeister Scheer erklärt, dass in der Vergangenheit zum Teil Stellen geschaffen wurden, um Neueinstellungen bereits vornehmen zu können, obwohl die „alten“ Mitarbeiter noch im Dienst waren. Diese Stellen hat man anschließend nicht wegfallen lassen, sondern als freie Stellen ausgewiesen, um zukünftig handlungsfähig zu sein.
Einige Stellen wurden auch vorsorglich geschaffen für Auszubildende sowie z. B. für einen Energiemanager.
Im Bereich der KiTas sind alle freien Stellen besetzt mit befristet Beschäftigten, die danach auf Dauer übernommen werden sollen.
Es folgt ein kurzer Meinungsaustausch.
Beschluss:
A Stellenplan der Beamten
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich den Stellenplan der Beamten für das Haushaltsjahr 2024 in der von der Verwaltung vorgelegten Form und stimmt gleichzeitig nachstehender Änderung zu:
| - | Stelle lfd. Nr. 6: Ausweisung der Stelle nach Besoldungsgruppe A 7 (Gde.-Obersekretärin). |
B Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte)
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich den Stellenplan der Arbeitnehmer (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2024 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form und stimmt gleichzeitig folgenden Änderungen zu:
| - | Schaffung von 2 neuen Stellen unter lfd. Nr. 8 nach Entgeltgruppe 5 und lfd. Nr. 108 nach Entgeltgruppe 6 TVöD, |
| - | Schaffung von 2 neuen Stellen unter lfd. Nr. 60 nach Entgeltgruppe S 8a und lfd. Nr. 64 nach Entgeltgruppe S 3, |
| - | Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 73 nach Entgeltgruppe 4 TVöD, |
| - | Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 20 nach Entgeltgruppe S 13 und |
| - | Anhebung der Stelle unter lfd. Nr. 136 nach Entgeltgruppe 5 TVöD. |
C Anlage zum Stellenplan: Beamtenanwärter und Auszubildende
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Anlage zum Stellenplan 2024 (Beamtenanwärter und Auszubildende) in der von der Verwaltung vorgelegten Form und stimmt gleichzeitig folgender Änderung zu:
| - | Schaffung einer neuen Stelle unter lfd. Nr. 8. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 3 | 0 |
| 10 | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 | FB2-036/24 |
Sachverhalt:
Gemäß § 84 Abs. 1 KSVG hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
| 1. | des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages |
|
| a) der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo, |
|
| b) der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit des Finanzhaushaltes sowie jeweils deren Saldo, |
|
| c) der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung), |
|
| d) der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen, |
| 2. | der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der allgemeinen Rücklage, |
| 3. | des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung, |
| 4. | der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind. |
Sie kann weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan und den Haushaltssanierungsplan oder den Sanierungshaushalt beziehen.
Die Gesamtaufwendungen des Ergebnishaushaltes des Jahres 2024 (26.436.550 €) übersteigen die Gesamterträge (25.851.550 €) um 585.000 €.
Der Saldo aus Ein- (1.659.800 €) und Auszahlungen (2.834.200 €) aus Investitionstätigkeit beträgt - 1.174.400 €, der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung für Investitionen wird auf 474.400 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 2.191.000 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 16.000.000 €.
Zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird die Verringerung der allgemeinen Rücklage auf 585.000 € festgesetzt.
Für die Realsteuern gelten die vom Gemeinderat am 05.12.2019 festgesetzten Hebesätze.
Über den Stellenplan und das Investitionsprogramm wird am 25.04.2024 beraten und beschlossen.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Kämmerer, Herrn Fleisch, der seine Päsentation zu der Haushaltssatzung zum Haushaltsjahr 2024 vorstellt.
Im Anschluss gibt der Vorsitzende noch einige Erklärungen zur Präsentation. Da keine Fragen der Ratsmitglieder vorliegen, folgt die Haushaltsrede des Bürgermeisters.
Haushaltsrede des Bürgermeisters:
Liebe Ratsmitglieder,
Ihnen liegt nun der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 der Gemeinde Freisen zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Wie in den Vorjahren machen steigende Energie- und Rohstoffpreise Firmen, Gemeinden und Privatleuten stark zu schaffen. Die Verwaltung hat versucht, für das Jahr 2024 einen Haushaltsplan aufzustellen, der eine gute Balance zwischen Investieren und Sanieren schafft und außerdem eine solide Grundlage für die Rückführung von Altschulden bietet.
Im Folgenden möchte ich Ihnen die vorliegenden Zahlen des Haushaltsplanes etwas näher bringen:
Der Ergebnishaushalt, dessen Ergebnis letztlich eine Erhöhung oder Minderung des Eigenkapitals der Gemeinde bewirkt, weist bei Erträgen von 25.851.550 € und Aufwendungen von 26.436.550 € ein Minus von 585.000 € auf. Gegenüber der Planung des Vorjahres bedeutet dies eine Verbesserung von rund 181 T€. Dies ist durch verschiedene Faktoren begründet – sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite. Die Entwicklung bewegt sich jedoch, in Anbetracht der Regelungen des Saarlandpaktes, absolut im „grünen“ und somit auch im genehmigungsfähigen Bereich. Im Laufe der mittelfristigen Finanzplanung können sogar positive Jahresergebnisse erwirtschaftet werden, wobei in den Jahren 2025 - 2027 noch keine größeren baulichen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden im Haushalt veranschlagt wurden.
Positiv zu Buche schlägt auch in diesem Haushaltsjahr wieder die Gewerbesteuer mit einem Rekordhoch von 13,5 Mio. € und einer Verbesserung von 2.350.000 €. Diese Mehreinnahmen werden jedoch leider durch eine andere Negativ-Rekordsumme nahezu getilgt.
Die Kreisumlage ist mittlerweile auf ein neues Rekordhoch von 8.744.700 € im Ansatz angestiegen, wobei dies eine Erhöhung um sagenhafte 1.983.900 € darstellt. Das Gebot der Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden zu nehmen, wie es im Kommunalselbstverwaltungsgesetz verankert ist, wird seit Jahren nicht gewahrt.
Wie auch im Vorjahr liegt der Sanierungsstandard des Landkreises bei seinen eigenen Immobilien weit über dem der kreisangehörigen Gemeinden, da diese finanziell selbst kaum noch in der Lage sind, einem Sanierungsstau entgegenzuwirken. Alleine für das Jahr 2024 sind im Finanzhaushalt des Kreishaushaltes 19 Sanierungsmaßnahmen in einer Gesamthöhe von rund 3,5 Mio. geplant. Statt Einsparpotentiale zu nutzen, wird hier aus den „Vollen geschöpft“! Die Kreisumlage hat schon lange eine Dimension erreicht, welche den Gemeinden den „Hals“ finanziell zuschnürt.
Wenn man die kreisangehörigen Gemeinden anhand der Finanzkraft miteinander vergleicht, steht die Gemeinde Freisen, gemessen an der Finanzkraft pro Einwohner, auf Platz 1 mit 2.012 € je Einwohner. Dieser eigentlich positiven Entwicklung ist die enorm hohe Summe bei der Kreisumlage geschuldet. Hier liegt die Gemeinde Freisen ebenfalls pro Kopf mit 1.109 € vorne.
-Zurück zum Gemeindehaushalt-
Der Finanzhaushalt, in dem alle Ein- und Auszahlungen dargestellt werden, informiert über die Kassenlage und die Investitionstätigkeit der Gemeinde.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit beläuft sich in diesem Jahr auf -1.174.400 €. Der vom Ministerium für die Gemeinde Freisen festgelegte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt 474.400 €.
Das verbleibende Delta von -700.000 € wird im laufenden Haushaltsjahr mit dem Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgeglichen.
Auf die bedeutendsten Positionen des Finanzhaushaltes möchte ich kurz eingehen. Die größten Projekte im Haushaltsjahr 2024 sind die Sanierungsprojekte Kolpinghaus Freisen und Festhalle Oberkirchen. Auch werden die Erweiterung der Kinderkrippe Sonnenschein und der An- und Umbau der Grundschule Oberkirchen im Rahmen der Ganztagsbetreuung in den Fokus gerückt. Wichtig für die Infrastruktur ist auch der Straßenendausbau in der Gemeinde und ein Austausch von veralteten Leuchtmitteln der Straßenbeleuchtung in LED-Technik. Außerdem sieht das Investitionsprogramm noch neue Projekte wie ein ADAC Radübungsplatz, ein Olympiaspielplatz und den Neubau eines Fo-
tomuseums vor. Auch wird Geld in die Ausrüstung und in die Fahrzeuge von Feuerwehr und Bauhof investiert. All diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Gemeinde Freisen auch weiterhin eine liebens- und lebenswerte Gemeinde bleibt. Die Verwaltung war, wie in jedem Jahr, darum bemüht, dass sich jeder Ortsteil im Investitionsprogramm wiederfinden kann.
Auch in diesem Jahr möchte ich Ihnen kurz erläutern, welche Auswirkungen der Saarlandpakt auf den aktuellen Haushalt hat:
Das Grundprinzip ist mittlerweile jedem im Rat bekannt - das Land übernimmt einen Teil der Kassenkredite und die Gemeinde muss dafür den Rest der Schulden nach einem festen Tilgungsplan zurückzahlen und sich an Spar-Vorgaben halten, um keine neue Schulden mehr anzuhäufen.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist es gemäß § 9 Absatz 3 des Gesetzes über den Saarlandpakt erstmals erlaubt, Überschüsse aus dem Vorvorjahr zu verwenden. Die Berechnung des Überschusses richtet sich zwingend nach dem vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport herausgegebenen „Exceltool“. Die vorläufigen Überschüsse aus den Ergebnissen der Jahre 2020 bis 2022 betragen insgesamt rund +13,87 Mio. €. Hier besteht ab dem Jahr 2024 die Möglichkeit, die Überschüsse zunächst zum Ausgleich von Fehlbeträgen zu verwenden. Danach stehen sie für Investitionen oder für die Tilgung von Liquiditätskrediten zur Verfügung.
Die Tilgung der verbleibenden Liquiditätskredite ist für die Gemeinde Freisen vorrangig!
Im aktuellen Haushalt 2024 deckt der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit den Fehlbetrag aus dem Investitionsprogramm in Höhe von 700.000 €. Es muss also nicht auf Überschüsse der Vorjahre zurückgegriffen werden. Die Gemeinde Freisen kann ihre verbleibenden Liquiditätskredite vertragsbedingt erst ab dem Jahr 2025 zurückzahlen.
Es wird angestrebt, möglichst schnell „schuldenfrei“ zu werden. Dafür wird in den Jahren 2025 bis 2027 der maximal mögliche Rückzahlungsbetrag für die Tilgung der Kassenkredite abzüglich der Restübernahme durch das Land eingeplant. Die Gemeinde Freisen wäre somit ab dem Jahr 2028 frei von sämtlichen Kassenkredit-Schulden!
Wie sie anhand der dargestellten Schuldenübersicht ersehen können, wurde der Schuldenstand der Kassen- und Investitionskredite bereits zum 31.12.2023 fast halbiert. Bis zum 31.12.2027 wird sich der Schuldenstand, bei stabil bleibender Finanzlage, von ehemals 26,3 Mio. € auf 1,2 Mio. € reduzieren. Dies ist eine Leistung, bei der keine andere Kommune im Saarland mithalten kann.
Abschließend möchte ich zusammenfassen:
Es wurde im vorliegenden Haushaltsplan mittelfristig gewährleistet, dass alle vorhandenen Mittel sinnvoll verplant wurden und kein zahlungsbezogenes Defizit entsteht. Auch wird ein Puffer aufgebaut, welcher eventuelle zukünftige Fehlbeträge auffangen kann. Das Sanierungsziel wurde im Planungsjahr 2024 erreicht. Dieses muss jetzt jedoch auch im Jahresergebnis eingehalten und der Kommunalaufsicht nachgewiesen werden.
Die finanzielle Lage der Gemeinde hat sich durch die positiven Ergebnisse der vergangenen Jahre weiter entspannt. Bricht jedoch eine Einnahmequelle, wie z.B. die Gewerbesteuer, unerwartet weg oder werden Rohstoffe und Energie unverhältnismäßig teuer, wird es wahrscheinlich nicht mehr möglich sein, die Sanierungsziele einzuhalten. Von einer nachhaltigen Entspannung der Finanzlage kann erst die Rede sein, wenn die Gemeinde ihre gesamten Kassenkredite zurückgezahlt hat.
Liebe Ratsmitglieder,
der Haushaltsplan für das Jahr 2024 liegt Ihnen nun zur Beratung und Beschlussfassung vor. Mein besonderer Dank gilt zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Finanzen sowie der zuarbeitenden Fachbereiche. Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen mit meinem Personal selbstverständlich für weitere Einzelheiten zur Verfügung. Ich bitte Sie um sinnvolle und sachorientierte Haushaltsberatungen und um Annahme des vorliegenden Entwurfes. Die Verwaltung wird wie immer bestrebt sein, die allgemeinen Haushalts- und Planungsgrundsätze zu beachten und einzuhalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Herr Gerald Linn, erklärt zur Niederschrift:
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,
die Gemeinde Freisen bleibt weiter auf Kurs. Unser Haushalt ist fast saniert. Wir haben seit Amtsbeginn unseres Bürgermeisters vor 12 Jahren keinerlei neue Kassenkredite angehäuft, den Bestand sogar – auch mit Hilfe des Saarlandpaktes – auf 12 Mio. € mit Stand vom 31.12.2023 abgebaut. Ende 2027 werden wir schuldenfrei sein. Dabei zeigt sich die langjährige Erfahrung unseres Bürgermeisters in Kommunalpolitik und Verwaltung – ein Glücksfall für die Gemeinde.
Trotz der Haushaltssanierung und zahlreicher Krisen haben wir in allen Ortsteilen investiert, somit unsere Heimat weiter gestaltet und für den notwendigen Zusammenhalt gesorgt. Wir haben unsere Gemeinde sozial, wirtschaftlich erfolgreich, finanziell stabil und ökologisch nachhaltig gestaltet. Die Gemeinde Freisen bleibt eine familienfreundliche und leistungsstarke Kommune mit hoher Lebens- und Wohnqualität, sie ist erfolgreich, lebenswert sowie solidarisch und fit für die Zukunft.
Unsere Gemeinde lebt von der Vielfalt ihrer acht Dörfer. Jedes hat seine Eigenheiten, seine Stärken und seinen Stolz. Diese Besonderheiten gilt es zu erhalten und zu fördern. Freisen und Oberkirchen haben eine attraktive Infrastruktur und bieten Leistungen und Angebote auch für die umliegenden Dörfer. Aber auch die kleineren Dörfer wollen mehr sein als reine Wohn- und Schlaforte.
Hier hat unsere Gemeinde die Verantwortung, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den örtlichen Vereinen, Einrichtungen und Infrastruktur zu erhalten und in die Zukunft zu investieren. Dass die Gemeinde Freisen insgesamt richtig gut da steht sowie wirtschaftlich stark und erfolgreich ist, zeigt sich daran, dass die Kreisumlage erneut auf nun 8.744.700 steigt.
Hier waren es 2020 noch 5.321.400 €, 2021 hohe 5.819.400 €, 2022 6.723.300 € und 2023 6.760.800 €. Die Kreisumlage erhöht sich wieder aufgrund der guten Finanzkraftmesszahl der Gemeinde um sagenhafte 2 Mio €. Bei der Finanzkraft pro Einwohner liegt Freisen mit 2.012 € pro Einwohner deutlich vor Nonnweiler und der Kreisstadt St. Wendel. Die Kreisumlage beträgt nun hohe 1.109 € pro Einwohner.
Die gesunkenen Schlüsselzuweisungen des Landes in Höhe von 537.000 € - 2020 waren es noch 2.458.356 € - beeinflussen massiv die Einnahmeseite unseres Haushalts. Die Pauschale Investitionszuweisungen liegen erneut bei 117.900 €. Im Ergebnishaushalt betragen die Erträge 25.851.550 € und die Aufwendungen 26.436.550 €. Es bleibt ein Minus von 585.000 €.
Wir blicken, liebe Kolleginnen und Kollegen, auf einen steinigen Weg zurück, der unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie unseren Vereinen und Organisationen einiges abverlangt hat. Aber die Menschen sehen, dass wir anpacken, und verstehen, dass wir auch unbequeme Themen nicht scheuen. Das verdient ein herzliches Dankeschön an die Bewohnerinnen und Bewohner in unserer Gemeinde, aber auch an die drei Fraktionen im Rat.
Die Luft zum Atmen ist weiterhin dünn für alle Kommunen. Das Land hat mit dem Saarlandpakt in einem finanziellen Kraftakt einen großen Schritt geleistet, um den klammen Kommunen wieder Spielräume zu geben, denn es übernahm rund die Hälfte der Kassenkredite. Die SPD-geführte Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz möchte nun als Bund auch seinen Beitrag leisten. Hier muss die CDU endlich ihre Blockadehaltung aufgeben.
Es ist wichtig, dass die öffentliche Hand ihrer Verpflichtung nachkommen kann, eine ordentliche Daseinsvorsorge für alle weiterhin gleichmäßig zu organisieren, die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und den ländlichen Raum attraktiv zu halten. Eine Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, vor allem in der Lösung der Altschulden, ist aus unserer Sicht aber immer noch erforderlich.
Die Gemeinde Freisen investiert in diesem Jahr inkl. der Maßnahmen des Abwasserwerkes rund 4,1 Millionen €, die schwerpunktmäßig vorgesehen sind:
- im Bereich der Infrastruktur und Daseinsvorsorge die Sanierung der beiden Dorfgemeinschaftshäuser in Freisen (Kolpinghaus) und Oberkirchen (Festhalle), sowie das Dorfgemeinschaftshaus Schwarzerden, den Olympiaspielplatz Oberkirchen, den inklusiven ADAC-Fahrradübungsplatz am Freizeitplatz Freisen, den neuen Mountainbike-Trailpark sowie Pumptrack als Ergänzung zum Höllodrom und die Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze – alleine dort stehen wieder rd. 1 Mio € zur Verfügung,
- im Bereich der Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Erschließung des Gewerbegebietes Schwann, Teil 3,
- im Bereich des Tourismus die Einrichtung eines Kreisfotomuseums im alten Schulgebäude Freisen,
- im Bereich der Bildung für Grundschule Oberkirchen wegen Ganztagsbetreuung sowie Kinderkrippe Sonnenschein in Freisen,
- im Bereich der Feuerwehrangelegenheiten die Fahrzeugersatz-beschaffung sowie Feuerwehrausrüstung, wie im Brandschutzbedarfsplan vorgesehen,
- im Bereich des Fuhrparks unserer Gemeinde die Fahrzeugersatzbeschaffung,
- im Bereich unserer Friedhöfe (Urnenwände und Baumbestattung),
- und im Straßenendausbau die Ausfinanzierung des Vorstufen-ausbaus in der chronologischen Reihenfolge.
Die Investitionsquote liegt mit 359 Euro pro Einwohner deutlich höher als die durchschnittliche Quote der saarländischen Kommunen. Der vorgelegte Haushalt ist ein Zukunftshaushalt und steht in diesem Jahr unter der Schlagzeile „Arbeitsplätze, Infrastruktur und Daseinsvorsorge, Sanfter Tourismus und Erlebnis“.
Er berücksichtigt die Interessen aller Dörfer. Es stehen zahlreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen in allen Ortsteilen und beim Gemeindebauhof in Höhe von mehr als 1 Mio. € auf der Agenda. Es ist uns weiterhin ein besonderes Anliegen, alle Dörfer, auch die kleinen, mitzunehmen, ohne den größeren Orten etwas abzunehmen. Wir haben die gesamte Gemeinde im Blick. Ein besonderer Dank geht an unsere Ortsräte, die im Wissen der sehr prekären gemeindlichen Finanzsituation zurückhaltend waren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Haushalt 2024 ist erneut der gelungene Spagat zwischen Konsolidieren, Sparen und Investieren. Er ist ausgewogen und steht auf soliden Füßen und wäre wieder aus kameralistischer Sicht ausgeglichen. Die bilanzielle Abschreibung hat eine Größenordnung von mittlerweile über 2,4 Mio. € erreicht. Dagegen stehen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen in Höhe von 544.700 €. Es bleibt weiterhin schwierig für die Gemeinde, diese Differenz von rund 1,8 Mio. € jährlich im Rahmen des Jahresergebnisses auszugleichen.
Wir danken unserem Bürgermeister Karl-Josef Scheer und der Verwaltung, insbesondere dem Kämmerer Timo Fleisch, für die umfangreiche und sorgfältige Arbeit im Zuge der Haushaltsvorbereitungen. Die SPD-Fraktion wird der Haushaltssatzung 2024 und dem damit verbundenen Investitionsprogramm sowie Stellenplan zustimmen."
Gerald Linn
Erklärung von Alexander Becker für die CDU-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Ratsmitglieder,
mit der heutigen letzten Haushaltsberatung der aktuellen Legislaturperiode möchte ich zurückblickend für meine Fraktion festhalten, dass wir in den vergangenen fünf Jahren den Haushalt der Ge-
meinde Freisen stets mitgetragen haben. Wir identifizieren uns mit den Leitprojekten unserer Gemeinde Freisen und übernehmen Verantwortung für diese.
Bevor ich auf den aktuellen Haushalt eingehe, bedanke ich mich stellvertretend für meine Fraktion bei unserem Kämmerer Timo Fleisch und dem Team der Gemeindeverwaltung Freisen. Ein Haushalt unter den aktuellen Bedingungen aufzustellen ist Jahr für Jahr ein Kraftakt.
Zum Haushalt der Gemeinde gehören neben einem umfangreichen Zahlenwerk auch der Stellenplan.
Beim Betrachten des Stellenplans der Gemeinde Freisen stellen wir fest, dass wir gegenwärtig über 10 freie Stellen in der Gemeinde Freisen haben. Gleichzeitig sollen wir im Stellenplan zusätzliche Stellen schaffen um das Arbeitsaufkommen bei Verwaltung, Bauhof und Kindergärten zu erledigen. Vor dem Hintergrund der Stellenentwicklung bei der Gemeinde Freisen begrüßen wir es, dass man nun auch in Freisen gelernt hat mit Weitsicht Personalplanung zu betreiben. Bei anderen Gebietskörperschaften wird dieses Verfahren seit Jahren als Problem gesehen. Hinsichtlich des Stellenplan der Gemeinde Freisen fordern wir konkret, dass die offenen Stellen dort wo sie sind nachbesetzt werden.
Ein sparen auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Gemeinde Freisen sehen wir als sehr gefährlich an. Die Entwicklung der Langzeitkranken spricht eine deutliche Sprache.
Sparen auf der einen Seite ist wichtig, sparen auf dem Rücken der Menschen die Tage für Tag die Belange in unserer Gemeinde Freisen bearbeiten müssen ist dagegen der falsche Weg. Der Weg über die Beschäftigten in Verwaltung, Bauhof oder Kindergarten dagegen der absolut falsche Weg! Vielmehr müssen wir auch vor dem Hintergrund der Personalfürsorge dafür Rechnung tragen, dass adäquates Personal vorgehalten wird und die Aufgaben auf alle Rücken gleichermaßen verteilt wird.
Dennoch haben wir dem Stellenplan zugestimmt, da wir es als wichtig erachten Verantwortung zu übernehmen.
Hinsichtlich des Investitionsprogrammes unserer Gemeinde Freisen nehmen wir zur Kenntnis, dass die Meldungen der Ortsräte zwar mitleiweile zur den Tagungsunterlagen gehören, aber die Maßnahmen der kleineren Orte nicht im Investitionsprogramm Berücksichtigung finden. Klar, wird vieles über das Jahr verteilt über andere Wege möglich gemacht. Dies begrüßen wir auch. Wir sollten uns allerdings mittelfristig überlegen, ob wir gerade für unsere kleineren Ortsteile ein Investitionskostenbudget einrichten, wo Maßnahmen vor Ort für die Bürger auch über das Investitionsprogramm umgesetzt werden können. Auch müssen wir dafür Sorge tragen, dass wir in allen Orten aber besonders auch in den kleineren Orten Baugebiete & Bauplätze bedarfsgerecht vorhalten.
Zu den großen Leitprojekten der Gemeinde Freisen,
Ankauf und Sanierung Kolpinghaus Freisen
Sanierung Festhalle Oberkirchen
Anbau Grundschule Oberkirchen
Erschließung GWG Auf der Schwann in Grügelborn
Bau eines Fotomuseums am alten Schulgebäude in Freisen
Planung von drei weiteren Gruppen in der Kita Sonnenschein Freisen
Ersatzbeschaffung Feuerwehr & Bauhof
stehen wir außerordentlich und unterstützen hierzu auch die Finanzplanung im Haushalt der Gemeinde Freisen. Wenngleich wird es begrüßen würden, dass wir früher als bisher in die Maßnahmen eingebunden werden uns unsere Fraktion, sofern es möglich erscheint, auch früher informiert wird.
Bereits im letzten Jahr haben wir die Aufstockung der Mittel die Beschleunigung des Endstufenausbaus in der Reihenfolge des Vorstufenausbaus beantragt. Leider findet sich unsere Überlegungen aus
dem letzten Jahr nicht im Haushalt der Gemeinde Freisen wieder.
Auch die von uns geforderte schriftliche Liste der Reihenfolge des Vorstufenausbaus haben wir nach über zwei Jahren bis dato nicht erhalten. In diesem Zusammenhang fordern wir den Bürgermeister der Gemeinde Freisen erneut auf, uns diese Planungen zur Verfügung zu stellen.
Für die neue Legislaturperiode sollten wir weiterhin im Rahmen von gemeinsamen Beratungen das Beste für die Gemeinde Freisen auf den Weg bringen um unsere acht Ortsteile weiter lebens- und liebenswert zu erhalten.
Lassen Sie mich zu guter Letzt noch auf das Zahlenwerk des Haushaltes eingehen. Dank es Saarlandpaktes aus den Zeiten der Großen Koalition in Saarbrücken konnten wir ein großes Stück unserer Altschulden abbauen und sozusagen vergessen. In vielen medialen Auftritten und Berichten wird dieser Kraftakt aus Saarbrücken gemeinsam mit unseren Gemeinden im Saarland vergessen. Ohne den Saarlandpakt stünden wir weiter mit dem Rücken zur Wand.
Der von CDU, SPD und FWG beschlossene Weg der Haushaltssanierung der Gemeinde Freisen trägt Früchte. Keine der im Rat vertretenen Fraktionen hat eine absolute Mehrheit. Die Haushaltsbeschlüsse der letzten fünf Jahre wurden im Einvernehmen, zwar immer mit großer Diskussion bei CDU Anliegen, aber im Endeffekt einvernehmlich beschlossen und auf den Weg gebracht. Unsere Fraktion ist stolz, dass wir den Haushalt der Gemeinde Freisen auf dem Weg zur Schuldenfreiheit haben. Wir wollen unseren künftigen Generationen nicht die Last der Vergangenheit aufbürden und sie mit den Problemen von „damals“ stehen lassen. Auch aus diesem Grunde übernehmen wir Verantwortung für unsere Gemeinde Freisen und beteiligen uns am Sparkurs der Gemeinde Freisen. Wie bereits eingangs erwähnt, jedoch mit Maß und Ziel. Sparen um jeden Preis hat zwar den Effekt zu einem möglichst frühen Zeitpunkt schuldenfrei zu sein, ist jedoch bspw. auf dem Rücken von fehlenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern in der Verwaltung der falsche Weg. Darüber hinaus brauchen wir Spielräume um Maßnahmen in allen Orten auf den Weg zu bringen.
Unsererseits wollen wir in der kommenden Legislaturperiode auch das Augenvermerk verstärkt auf unser ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde Freisen legen. Dieses ist der Kitt unserer Gesellschaft. Durch stetig steigende Preise müssen wir als Gemeinde in diesem Zusammenhang neue Wege gehen.
Zusammenfassend danke ich den beiden Fraktionen im Gemeinderat für den konstruktiven Austausch. Wir stehen einer offenen Zusammenarbeit in der kommenden Legislaturperiode offen gegenüber.
Die CDU Fraktion hat dem Stellenplan und dem Investitionsprogramm zugestimmt. Die CDU-Fraktion stimmt auch dem Haushalt 2024 zu.
Ich danke für Eure Aufmerksamkeithast und bitte um Aufnahme in die Niederschrift.
Erklärung von Gerd-Peter Werle für die Fraktion der FWG:
Sg Kolleginnen und Kollegen!
Sg Herr Bürgermeister!
In logischer Konsequenz zu den vorherigen beiden TOP
werden wir dem vorliegenden Entwurf des HH-Planes bzw. der HH-Satzung nicht zustimmen!
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 84 KSVG mehrheitlich die vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 21 | 3 | 0 |
| 11 | Beratung und Beschlussfassung über die Beantragung von Investitionszuweisungen (gemäß § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt) für das Jahr 2024 sowie über ihre Verwendung | FB2-037/24 |
Sachverhalt:
Am 30. Oktober 2019 wurde das Gesetz zur nachhaltigen Sicherstellung der finanziellen kommunalen Handlungsfähigkeit im Rahmen des Saarlandpaktes durch den Landtag des Saarlandes beschlossen.
Die Maßnahmen nach diesem Gesetz unterstützen die nachhaltige Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinden im Wege der vollständigen und verbindlichen Rückführung der kommunalen strukturellen Liquiditätskredite und dem dauerhaften Haushaltsausgleich. Gleichzeitig tragen sie zur Deckung der kommunalen Investitionsbedarfe bei.
Das Gesetz über den Saarlandpakt sieht ab dem Jahr 2020 vor, den Gemeinden zwei allgemeine Zuweisungen zukommen zu lassen.
Zum einen erhält die Gemeinde Freisen eine pauschale Investitionszuweisung gemäß § 11 des Gesetzes über den Saarlandpakt, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis nach den §§ 4 bis 9 des Gesetzes über den Saarlandpakt im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachtet. Die Investitionszuweisungen können zurückgefordert werden, wenn der strukturelle zahlungsbezogene Fehlbetrag auf Basis des Jahresabschlusses die zugelassene Obergrenze übersteigt. In den Jahren 2020 bis 2024 werden jährlich 15 Millionen Euro als allgemeine Investitionszuweisungen auf alle Gemeinden verteilt.
Zum anderen erhielt die Gemeinde bis zum Jahr 2022 Mittel nach dem Gesetz über den Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) gemäß § 12 des Gesetzes über den Saarlandpakt. Diese Mittel waren den Gemeinden zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen und für die Unterhaltung des Anlagevermögens zur Verfügung gestellt.
Die Mittel müssen gemäß § 13 des Gesetzes über den Saarlandpakt zweckentsprechend verwendet werden. Die Verwendung zur zusätzlichen Tilgung struktureller Liquiditätskredite ist zulässig. Die zweckentsprechende Verwendung ist dem Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde spätestens bis 31. März des zweiten auf das Bewilligungsjahr folgenden Jahres nachzuweisen.
Nach § 14 des Gesetzes über den Saarlandpakt sind die Bewilligungsanträge über die oben genannten Zuweisungen spätestens bis zum 31. Juli des Bewilligungsjahres mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Mit dem Antrag auf Bewilligung der Zuweisungen ist, unter anderem, ein Beschluss des Gemeinderates über die Beantragung der Zuweisungen und über ihre Verwendung vorzulegen.
Im Haushaltsjahr 2024 ist die pauschale Investitionszuweisung zur Finanzierung von Auszahlungen für Investitionen veranschlagt. Somit ist der Vorgabe zur zweckentsprechenden Verwendung genüge getan.
Wortprotokoll:
Der Sachverhalt wird vom Vorsitzenden erörtert.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Beantragung der Investitionszuweisungen für das Jahr 2024 sowie die zweckentsprechende Verwendung gemäß § 13 des Gesetzes über den Saarlandpakt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
Der Vorsitzende verabschiedet Frau Konrad von der Presse und bittet um wohlwollende Berichterstattung.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 20:30 Uhr.