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Freisener Nachrichten
Ausgabe 27/2026
Aus dem Rathaus
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Anlage

zur Satzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

Mit Beschluss vom 18.06.2026 hat der Gemeinderat die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen ab 01.08.2026 wie folgt festgesetzt:

Verzeichnis

über die Festsetzung der Elternbeiträge

(gültig ab 01.08.2026)

1. Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

1.) Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

15,00 €,

b)

für das zweite Kind

11,25 €,

c)

für das dritte Kind

7,50 €,

d)

für das vierte Kind

3,75 €.

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2.) Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

17,50 €,

b)

für das zweite Kind

13,13 €,

c)

für das dritte Kind

8,75 €,

d)

für das vierte Kind

4,38 €.

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3.) Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

25,00 €,

b)

für das zweite Kind

18,75 €,

c)

für das dritte Kind

12,50 €,

d)

für das vierte Kind

6,25 €.

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2. Elternbeitrag für den Besuch der Kinderkrippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

1.) Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

48,00 €

b)

für das zweite Kind

36,00 €

c)

für das dritte Kind

24,00 €

d)

für das vierte Kind

12,00 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2.) Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a)

für das erste Kind

56,00 €

b)

für das zweite Kind

42,00 €

c)

für das dritte Kind

28,00 €

d)

für das vierte Kind

14,00 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3.) Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a

für das erste Kind

80,00 €

b)

für das zweite Kind

60,00 €

c)

für das dritte Kind

40,00 €

d)

für das vierte Kind

20,00 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3. Elternbeitrag für den Besuch des Hortes in der Kindertagesstätte Freisen

Der Elternbeitrag für den Besuch des Hortes in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen bis 17.00 Uhr wird auf monatlich 14,50 € festgelegt.

Hinweis auf § 12 Abs. 6 KSVG:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Freisen, den 18.06.2026
Der Bürgermeister
gez. Karl-Josef Scheer