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Freisener Nachrichten
Ausgabe 28/2022
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 Abs. 1-3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Gemeinde Freisen ordnet als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 1 Nr. 8 und § 47 Abs. 2 Nr. 4 der StVO vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der derzeit geltenden Fassung folgende Verkehrsbeschränkung an.

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Verkehr wie folgt geregelt:

Gemeindestraße:

OT Grügelborn, Roschberger Straße

Regelplan Nr.

BI/17 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Straßensanierung

Verantwortlicher:

Firma Juchem

Dauer der Sperrung:

Vom 06.07.2022 bis 28.07.2022

Die Straße ist unter Beachtung der Bestimmungen der StVO und den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten an Straßen (RSA, Ausgabe Juli 1995) abzusichern.

Diese Anordnung wird mit dem Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Zuwiderhandlungen sind nach § 45 Abs. 4 Nr. 3-5 StVO Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Karl-Josef Scheer