| Sitzungstermin: | Mittwoch, 29.05.2024 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:15 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen |
| Anwesend | |
| Vorsitz | |
| Karl-Josef Scheer | |
| Mitglieder | |
| Daniel Erbes | |
| David Kebrich | |
| Peter Berwanger | |
| Harald Borger | |
| Claudia Hornig | |
| Jörg Janes | |
| Anton Lehnert | |
| Gerald Linn | |
| Thorsten Schmidt | |
| Ernst Später | |
| Alexander Becker | |
| Gerhard Bier | |
| Joachim Bonenberger | |
| Isolde Born | |
| Volker Dewes | |
| Wilhelm Ernst | |
| Paul Haupenthal | |
| Stefan Haupenthal | |
| Sandra Morgenstern | |
| Jens Scheer | |
| Matthias Bottelberger | |
| Alois Pongratz | |
| Jochen Schmitt | |
| Gerd Peter Werle | |
| Abwesend | |
| Mitglieder | |
| Ralf Alles | fehlt entschuldigt |
| Jannik Bettinger | fehlt entschuldigt |
| Matthias Sauer | fehlt entschuldigt |
| Verwaltung | |
| Andrea Greif-Bausch | |
| Maiko Stohmann | |
| Schriftführung | |
| Isabell Schnur | |
| Öffentlicher Teil | ||
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
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| 2 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Biogasanlage Trautzberger Hof" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen | FB3-150/24 |
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| Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes | |
| 3 | Bebauungsplan "Biogasanlage Trautzberger Hof" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen | FB3-149/24 |
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| Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes | |
| 4 | Aktueller Sachstandsbericht zur Konzeptionierung eines Jugendtreffs "Alte Feuerwache" für die Gemeinde Freisen (Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG) | FB1-133/24 |
| Öffentlicher Teil | ||
| 1 | Eröffnung der Sitzung | |
| Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er beantragt die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf Punkt 2 und 3 und den Tagesordnungspunkt 2 auf Punkt 4 zu verlegen. Dem stimmen alle Ratsmitglieder zu. | ||
| 2 | Teiländerung des Flächennutzungsplanes "Biogasanlage Trautzberger Hof" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen | FB3-150/24 |
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| Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes | |
Sachverhalt:
Das Büro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen, wurde von ABO Kraft & Wärme Bioenergie GmbH, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden mit der Planung der o.g. Teiländerung des Flächennutzungsplanes beauftragt.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt und übergibt das Wort an Herrn Lommel von der Firma ABO Kraft & Wärme Bioenergie GmbH, der eine Präsentation vorbereitet hat. Im Anschluss beantwortet er die Fragen der Ratsmitglieder. Es findet ein reger Meinungsaustausch statt.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 25.05.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Biogasanlage Trautzberger Hof“. Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer „Sonderbaufläche für Anlagen zur energetischen Verwertung von Biomasse“, um die Errichtung der Anlage zur Erzeugung von Biogas und Strom planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Biogasanlage Trautzberger Hof“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,6 ha.
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Der Beschluss, den Flächennutzungsplan teilzuändern, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
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| 3 | Bebauungsplan "Biogasanlage Trautzberger Hof" in der Gemeinde Freisen, Ortsteil Freisen | FB3-149/24 |
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| Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes | |
Sachverhalt:
Das Büro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen, wurde von ABO Kraft & Wärme Bioenergie GmbH, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden mit der Planung des o.g. Bebauungsplanes beauftragt.
Wortprotokoll:
Dieser Tagesordnungspunkt ist den Ratsmitgliedern aus dem vorangehenden Punkt bekannt und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung am 29.05.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Trautzberger Hof“.
In der Gemeinde Freisen sollen in unmittelbarer Nähe zum Trautzberger Hof, ca. 750 m östlich der Autobahnanschlussstelle „5 Freisen“ der A 62 im Ortsteil Freisen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer gewerblichen Anlage zur energetischen Verwertung von Biomasse (Biogasanlage) geschaffen werden. Neben einem geringen Maß an Strom (primär für den Betrieb der Anlage), soll die Anlage ca. 10 GWh Biogas zum Heizen erzeugen. Bei einem Durchschnittsverbrauch von ca. 20.000 kWh pro Haushalt und Jahr genügt dies für ca. 500 Haushalte.
Biogasanlagen, deren Biomasse nicht überwiegend aus einem im räumlich-funktionalen Zusammenhang stehenden Betrieb oder aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben stammt, zählen nicht zu den privilegierten Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 lit. a-d BauGB. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2,6 ha.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 24 | 0 | 0 |
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| 4 | Aktueller Sachstandsbericht zur Konzeptionierung eines Jugendtreffs "Alte Feuerwache" für die Gemeinde Freisen (Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 41 Abs. 1 KSVG) | FB1-133/24 |
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 06.05.2024 beantragt die SPD-Fraktion im Gemeinderat gemäß § 41 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt ausführlich dar und übergibt das Wort an Herrn Gerald Linn von der SPD-Fraktion.
Erklärung von Gerald Linn, SPD-Fraktion
Aktueller Sachstand zur Konzeptionierung eines Jugendtreffs „Alte Feuerwache“ für die Gemeinde Freisen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,
in der Gemeinde Freisen gibt es derzeit keinen Ort, der Jugendlichen Raum bietet, um sich zu treffen, auszutauschen und aktiv am Gemeindeleben teilzuhaben, insbesondere seit der ehrenamtliche Jugendtreff „Alte Feuerwache“ geschlossen ist.
Mit einem neuen Konzept für den Jugendtreff soll diese Bedarfslücke geschlossen werden. Unter Anleitung einer hauptamtlichen Kraft kann ein niedrigschwelliger Treffpunkt geschaffen werden, der Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren aus der gesamten Gemeinde ansprechen wird.
Dieser Wunsch nach einem Jugendtreff äußerten die anlässlich der Jugendversammlung 2022 von der Jugendbeauftragten befragten Jugendlichen in der Gemeinde Freisen. Aktuell ist die Grüne Hölle Nutzer der „Alten Feuerwache“. Mit ihr ist der nun geplante Jugendtreff mit professioneller Betreuung abzustimmen.
Dieses Projekt soll nach unserer Ansicht nicht nur ein Ort einer bedarfsorientierten Freizeitgestaltung dienen, sondern vor allem als ein Ort der Integration, der Unterstützung und der Förderung junger Menschen. Der Jugendtreff richtet sich an Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Freisen sowie Schülerinnen und Schüler der benachbarten Gemeinschaftsschule. Die „Alte Feuerwache“ befindet sich in der Ortsmitte und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Als Träger könnten wir uns die Idee.on gGmbH vorstellen. Idee.on ist derzeit Träger des Projektes „Jugendbüro“ in der Gemeinde Freisen sowie der Kita-Fachberatung. Ziel ist heute, das Thema anzustoßen und die Einrichtung des geplanten Jugendtreffs im Rat zu besprechen.
Im Anschluss findet eine eingehende Diskussion statt. Alle Fraktionen stimmen dem Antrag der SPD- Fraktion zur Konzeptionierung eines Jugendtreffs „Alte Feuerwache“ zu.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:15 Uhr.