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Freisener Nachrichten
Ausgabe 29/2024
Amtlicher Teil
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A N L A G E zur Satzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

Mit Beschluss vom 27.06.2024 hat der Gemeinderat die Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen ab 01.08.2024 wie folgt festgesetzt:

Verzeichnis über die Festsetzung der Elternbeiträge

(gültig ab 01.08.2024)

1. Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

1.)

Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a) für das erste Kind  — 43,00 €,

b) für das zweite Kind  —  32,25 €,

c) für das dritte Kind  —  21,50 €,

d) für das vierte Kind  —  10,75 €.

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2.)

Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a) für das erste Kind  —  50,00 €,

b) für das zweite Kind  —  37,50 €,

c) für das dritte Kind  —  25,00 €,

d) für das vierte Kind  —  12,50 €.

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3.)

Der Elternbeitrag für den Besuch des Kindergartens in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a) für das erste Kind  — 71,00 €,

b) für das zweite Kind  —  53,25 €,

c) für das dritte Kind  —  35,50 €,

d) für das vierte Kind  —  17,75 €.

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2. Elternbeitrag für den Besuch der Kinderkrippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen

1.)

Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a) für das erste Kind  — 117,00 €

b) für das zweite Kind  —  87,75 €

c) für das dritte Kind  —  58,50 €

d) für das vierte Kind  —  29,25 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

2.)

Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a) für das erste Kind  —  137,00 €

b) für das zweite Kind  —  102,75 €

c) für das dritte Kind  —  68,50 €

d) für das vierte Kind  — 34,25 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3.)

Der Elternbeitrag für den Besuch der Krippe in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr wird wie folgt festgelegt:

a) für das erste Kind  — 196,00 €

b) für das zweite Kind  —  147,00 €

c) für das dritte Kind  —  98,00 €

d) für das vierte Kind  —  49,00 €

Für jedes weitere Kind besteht Beitragsfreiheit.

3. Elternbeitrag für den Besuch des Hortes in der Kindertagesstätte Freisen

Der Elternbeitrag für den Besuch des Hortes in den Kindertagesstätten der Gemeinde Freisen bis 17.00 Uhr wird auf monatlich 41,00 € festgelegt.

Hinweis auf § 12 Abs. 6 KSVG:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Freisen, den 27.06.2024
Der Bürgermeister
gez. Karl-Josef Scheer