Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid“ beschlossen hat.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um die Errichtung einer Agriphotovoltaik-Freiflächenanlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan eine Fläche für die Landwirtschaft, eine Waldfläche, eine Biotopfläche, sowie eine Fläche und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Sinne des § 18 BNatSchG dar, überlagert mit einer Entwicklungskonzeption im Landschaftsplan. Es handelt sich z.T. um zeichnerische Abweichungen. Es werden durch die Planung keine gesetzlich geschützten Biotope, Landschaftsschutzgebiete oder Waldflächen in Anspruch genommen.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 13 ha.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung, dem Umweltberichtsentwurf und der Begründung, in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.Freisen.de) unter folgendem Pfad: https://www.freisen.de/bauen/bauleitplaene/
veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schulstraße 60, Zimmer Nr. 9, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: lucille.alles@freisen.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.