zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BaugB
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Agri-PV Wendalinushof, Reitscheid“ beschlossen hat.
Die Vorhabenträgerin, die Next2Sun Projekt GmbH, Trierer Straße 22, 66663 Merzig hat mit Schreiben vom 29.01.2025 die Einleitung eines Satzungsverfahrens nach § 12 BauGB beantragt.
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) kombiniert Landwirtschaft und Stromproduktion auf derselben Fläche, wobei der landwirtschaftliche Nutzflächenverlust minimal ist. Ein Großteil des Gebietes wird weiterhin primär für die Landwirtschaft genutzt, gleichzeitig soll jedoch die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen als Nebennutzung ermöglicht werden. Diese Anlagen sollen bodennah und vertikal aufgeständert sein, um die landwirtschaftliche Nutzbarkeit zu gewährleisten, wobei ein Modulreihenabstand von mindestens 8 m, entsprechend der Lichtverfügbarkeit und -homogenität, für optimale techno-ökologische Synergieeffekte angestrebt wird. Der Verlust der landwirtschaftlichen Nutzfläche ist gering, ebenso wie der Ertragsverlust. Zur Sicherstellung dieser Annahmen ist eine Einhaltung der DIN SPEC 91434 für Agri-PV vorgesehen.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans derzeit noch eine Fläche für die Landwirtschaft, eine Waldfläche, eine Biotopfläche, sowie eine Fläche und Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Sinne des § 18 BNatSchG dar, überlagert mit einer Entwicklungskonzeption im Landschaftsplan. Es handelt sich z.T. um zeichnerische Abweichungen. Es werden durch die Planung keine gesetzlich geschützten Biotope, Landschaftsschutzgebiete oder Waldflächen in Anspruch genommen.
Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird für die landwirtschaftliche Fläche im Umfeld des Wendalinushofes aufgestellt. Das Plangebiet wird im Norden von der L 133, östlich von der L 310 und im Süden und Westen von Gehölzen begrenzt. Das Plangebiet liegt ca. 115 m südwestlich des Siedlungskörpers von Reitscheid
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 13 ha. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.freisen.de) unter folgendem Pfad: https://www.freisen.de/bauen/bauleitplaene/ veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Schulstraße 60, Zimmer Nr. 9, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025.
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: lucille.alles@freisen.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.