| Sitzungstermin: | Donnerstag, 04.09.2025 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:05 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Rathauses, Schulstraße 60, 66629 Freisen |
Anwesend
Vorsitz
Karl-Josef Scheer
Mitglieder
Ralf Alles
Jannik Bettinger
Annette Euler
Claudia Hornig
Jörg Janes
David Kebrich
Anton Lehnert
Gerald Linn
Matthias Sauer
Thorsten Schmidt
Alexander Becker
Joachim Bonenberger
Isolde Born
Wilhelm Ernst
Thomas Haßdenteufel
Christian Lange
Rica Schmitt
Matthias Bottelberger
Oliver Kastel
Alois Pongratz
Jochen Schmitt
Ruben Schwan
Gerd Peter Werle
Karsten Haßdenteufel
Eugen Schander
—
Abwesend
Mitglieder
Bernd-Jürgen Kreutz fehlt entschuldigt
Philipp Wagner fehlt entschuldigt
Verwaltung
Andrea Greif-Bausch
Ramona Struck
Maiko Stohmann
Schriftführung
Isabell Schnur
| Tagesordnung | ||
| Öffentlicher Teil | ||
| 1 | Eröffnung der Sitzung | |
| 2 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 03.07.2025 | |
| 3 | Neufassung der Brandschutzsatzung der Gemeinde Freisen | FB1-176/25 |
| 4 | Unterrichtung des Gemeinderates über den Stand des Haushaltsvollzuges zum Stichtag 30.06.2025, gemäß § 23 Abs. 1 KommHVO | FB2-051/25 |
| 5 | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Gemeinde Freisen | FB2-052/25 |
| 6 | Bekanntgabe des Zwischenberichts für das 1. Halbjahr 2025 für das Abwasserwerk der Gemeinde Freisen | AW-002/25 |
| 7 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“- vereinfachtes Verfahren § 13 BauGB | FB3-220/25 |
| 8 | Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden“ im Parallelverfahren zum Bebauungsplan | FB3-222/25 |
| 9 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden“ – umfassendes Verfahren § 8 BauGB | FB3-221/25 |
Protokoll
| Öffentlicher Teil | |
| 1 | Eröffnung der Sitzung |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Er begrüßt alle Anwesenden, die Gäste von Strukturholding Saar, Frau Petersen und Herrn Holzer, Frau Konrad von der Saarbrücker Zeitung und die anwesenden Zuschauer.
Durch die vorgezogene Beratung durch Frau Petersen und Herrn Holzer von Strukur Holding Saar, zu den Punkten 7, 8 und 9, wird über diese Punkte zuerst abgestimmt. Dem stimmen alle Ratsmitglieder zu.
2 | Beratung und Beschlussfassung über die Abnahme des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 03.07.2025 |
Ohne Aussprache wird der öffentliche Teil der Niederschrift genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
3 | Neufassung der Brandschutzsatzung der Gemeinde Freisen | FB1-176/25 |
Sachverhalt:
Die zurzeit gültige Brandschutzsatzung der Gemeinde Freisen wurde im Jahr 2014 rechtskräftig und soll nun der aktuellen Mustersatzung für eine Brandschutzsatzung angepasst werden.
Dementsprechend wurden mehrere redaktionelle Änderungen vorgenommen, die in der Anlage farblich markiert sind.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Er bedankt sich ganz herzlich bei dem Gemeindewehrführer, Herrn Becker, und dem stellvertretenden Gemeindewehrführer, Herrn Reisdorf.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Brandschutzsatzung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
4 | Unterrichtung des Gemeinderates über den Stand des Haushaltsvollzuges zum Stichtag 30.06.2025, gemäß § 23 Abs. 1 KommHVO | FB2-051/25 |
Sachverhalt:
Gemäß § 23 Abs. 1 KommHVO ist nach den örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs (Erreichung der Finanz- und Leistungsziele) zu unterrichten.
Zur Information der Gremien ist jeweils ein Zwischenbericht der Ergebnisrechnung und der Investitionen als Anlage beigefügt.
Wortprotokoll:
Der Tagesordnungspunkt wird vom Vorsitzenden erörtert. Es liegen keine Fragen der Ratsmitglieder vor.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Der Tagesordnungspunkt dient lediglich zur Information des Gemeinderates.
5 | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Gemeinde Freisen | FB2-052/25 |
Sachverhalt:
Auf dem Friedhof in Asweiler wurde zwischenzeitlich die Stele für die Baumbestattung fertiggestellt.
Die Änderung bzw. Ergänzung gegenüber der bisher gültigen Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Freisen u.a. bezüglich der gewünschten Baumbestattung hat der Gemeinderat am 08.12.2022 entsprechend erlassen.
Die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Gemeinde Freisen wurde zuletzt zum 01.01.2017 mit einem Deckungsgrad von ca. 85 % beschlossen. Nach § 6 Absatz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) wurden seitens der Verwaltung die Kosten des Bestattungswesens nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt. Für den Kauf der Urnenbaumgrabstätte wird eine Gebühr in Höhe von € 200,00 eingeführt. Aufgrund der steigenden Kosten für Friedhofsverwaltung und –pflege beläuft sich der Deckungsgrad bei gleichbleibenden Gebühren nur noch auf 72 %.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar. Da keine Fragen vorliegen, ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Satzungsentwurf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Gemeinde Freisen zu.
Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
—
6 | Bekanntgabe des Zwischenberichts für das 1. Halbjahr 2025 für das Abwasserwerk der Gemeinde Freisen | AW-002/25 |
Sachverhalt:
Gemäß § 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 14.11.2023 (Amtsbl. I S. 1097), hat die Werkleitung den Bürgermeister und den Werksausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten.
Die für die Gremien erforderlichen Informationen sind dem beiligenden Zwischenbericht zu entnehmen.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Der Tagesordnungspunkt dient lediglich der Information des Gemeinderates.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt.
7 | Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“- vereinfachtes Verfahren § 13 BauGB | FB3-220/25 |
Sachverhalt:
a) | Anlass und Ziel der Planung |
In der Gemeinde Freisen besteht ein sehr hoher Bedarf an gewerblichen und industriellen Bauflächen.
Bestehende gewerbliche Entwicklungsflächen in der Gemeinde sind fast vollständig besetzt oder vergeben. Das gerade erschlossene GE Schwann 3. BA ist für mittelständische Gewerbe- und Handwerksbetriebe vorgesehen.
Zur Ansiedlung und Erweiterung größerer Gewerbe- und Industriebetriebe stehen in der Gemeinde aktuell keine Flächen zur Verfügung. Der bestehende Bedarf kann daher derzeit nicht gedeckt werden.
Als Schwerpunkt der künftigen gewerblich, industriellen Entwicklung hat die Gemeinde das Gewerbegebiet „Industriestraße Schwarzerden“ vorgesehen. Das Gebiet verfügt über einen optimalen Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz, so dass die umliegenden Ortsteile verkehrlich nicht mehr belastet werden. Zudem ist in dem Gebiet bereits die KNDS, ein wichtiger Arbeitgeber in der Gemeinde, ansässig.
Die Rüstungsindustrie kann als Schlüsselbranche für die Transformation im Saarland gewertet werden. Da in der Gemeinde Freisen bereits ein relevanter Rüstungsbetrieb ansässig ist, soll durch die Schaffung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen im unmittelbaren Umfeld dieses Betriebes die Möglichkeit zum Aufbau eines bedeutsamen Rüstungsclusters geschaffen werden.
Die Schaffung neuer gewerblich industrieller Bauflächen trägt zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde bei.
Ziel der gegenständlichen Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine zeigemäße gewerblich industrielle Nutzung sowie die Bereitstellung ausreichender Flächen für Stellplätze für die Beschäftigten im Umfeld des bestehenden Gewerbegebietes in Freisen Ortsteil Schwarzerden. Weiter soll durch die gegenständliche Planung der infrastrukturelle Anschluss des Gewerbegebietes optimiert werden.
Da sich das bestehende Baurecht in den vergangenen 30 Jahren als nicht marktfähig erwiesen hat, weiterhin allerdings ein sehr hoher Bedarf an Entwicklungsflächen besteht ist die Änderung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ für die Gewährleistung der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung erforderlich.
b) | Lage des Plangebietes und Geltungsbereich |
Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Freisen Ortsteil Schwarzerden im Bereich Flur 4, an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Die Fläche hat einen unmittelbaren Anschluss an die BAB 62 über die Anschlussstelle Reichweiler.
Das Plangebiet wird im Süden begrenzt durch den Gleiskörper der Ostertalbahn und im Norden durch die Landesgrenze, gebildet durch den Weiswieserbach. Im Osten grenzt das Plangebiet an das bestehende Werksgelände der KNDS. Im Westen grenzt das Plangebiet an ein Biotop.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Flächengröße von rd. 3,9 ha.
Der Geltungsbereich umfasst den rechtskräftigen Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ bis zur westlichen Grenze des GE Baufeldes. Zusätzlich wird der nördlich gelegene bestehende Parkplatz in den Geltungsbereich mit einbezogen.
Der Biotop Bereich ist explizit nicht Bestandteil des Bebauungsplans.
Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebiets ergeben sich aus dem Geltungsbereich (Anlage 1).
c) | Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ |
Der Gemeinderat der Gemeinde Freisen hat am 27.09.1989 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ gefasst. Der Beschluss wurde in Folge am 15.11.1989 ortsüblich bekannt gemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 02.03.1990 gemäß § 4 Abs.1 BauGB beteiligt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB erfolgte nach Bekanntmachung im Amtsblatt am 21.03.1990 im Zeitraum zwischen dem 26.03. und dem 12.04.1990. Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend §3 Abs. 2 BauGB erfolgte nach Bekanntmachung am 24.11.1994 im Zeitraum zwischen dem 12.12.1994 und dem 12.01.1995. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 01.12.1994 über die Offenlage benachrichtigt. Der Bebauungsplan wurde am 30.03.1994 als Satzung beschlossen und am 07.12.1995 angezeigt. Die Verletzung von Rechtsvorschriften wird von der oberen Landesplanungsbehörde entsprechend dem Schreiben vom 07.03.1996 nicht geltend gemacht.
Der Bebauungsplan wurde am 28.03.1996 öffentlich bekannt gemacht und ist somit rechtskräftig.
Der Bebauungsplan wurde seitdem baulich nicht umgesetzt.
Es hat sich herausgestellt, dass insbesondere die Festsetzungen, das Maß der baulichen Nutzung sowie die Stellung der Baukörper in den Baufeldern betreffend heute nicht mehr zeitgemäß sind.
Um eine zeitgemäße Bebauung zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan geändert und geringfügig durch bereits bebaute und voll versiegelte Innenbereichsflächen ergänzt werden.
Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderung nicht berührt.
d) | Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs.2 S. 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan |
Die von der Änderung des Bebauungsplans betroffenen Flächen sind im Landesentwicklungsplan als Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung ausgewiesen.
Im Entwurf des LEP 2030 ist die Fläche des Vorranggebietes für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung in Bezug auf den Geltungsbereich vergleichbar.
Die Änderung des Bebauungsplans kann aus der Landesplanung abgeleitet werden.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen stellt für den Bereich der Baufelder des Bebauungsplans gewerbliche Nutzung dar. Der bestehende Parkplatz im Norden ist als Fläche für die Landwirtschaft Zweckbestimmung Parken dargestellt.
Im östlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans, nördlich des Bahnhofes Schwarzerden ist im FNP eine Altlastenverdachtsfläche Nr. 320 verzeichnet.
Die Änderung des Bebauungsplans kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
e) | Schutzgüter |
In den Randbereichen des Geltungsbereichs verläuft eine Gashochdruckleitung der CREOS mit entsprechenden Abstands- und Schutzstreifen.
Weiter verläuft am nördlichen Rand des Plangebietes eine 20 kV Hochspannungsleitung mit einem Schutzstreifen von 14 m.
Auf der Fläche besteht ein Altlastenverdacht (Nr. 320).
Arten- und Naturschutzfachliche Restriktionen sind nicht bekannt.
Im Plangebiet befinden sich keine denkmalgeschützten Anlagen.
f) | Planungsverfahren |
Dem Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens liegt das Baugesetzbuch in der aktuellen Fassung und Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist zu Grunde.
Der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden.
Durch die Änderung und Ergänzung des rechtskräftigen Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Ergänzung betrifft ein derzeitiges Gebiet nach § 34 BauGB bei dem sich die Art der baulichen Nutzung nicht ändern wird.
Der Bebauungsplan begründet oder bereitet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 UVPG oder nach Landesrecht unterliegen vor.
Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) genannten Schutzgüter.
Und es bestehen weiter keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Nach derzeitiger Sachlage kann der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden.
Ein Wechsel in das umfassende Verfahren ist jedoch jederzeit möglich, sofern im weiteren Verlauf der Planung Belange vorgebracht werden, die dies erforderlich machen.
Zur Verfahrensbeschleunigung kann im vereinfachten Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs 1 BauGB abgesehen werden. Weiter wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
g) | Auswirkung der Planung |
a. | Ökonomie |
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von gewerblichen und industriellen Betrieben im unmittelbaren Umfeld des Werksstandortes der KNDS schaffen und dient somit wirtschaftlichen Interessen.
Die Planung dient zur Sicherung bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde Freisen. Die Planung stellt einen wichtigen Beitrag für die Transformation des Wirtschaftsstandortes Saarland durch die Ermöglichung eines Rüstungsclusters da.
b. | Ökologie |
Das Plangebiet ist im Bestand durch einen Parkplatz und das Gebäude des Bahnhof Schwarzerden baulich genutzt, teilweise versiegelt und anthropogen überprägt.
Es besteht bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der eine gewerblich industrielle Nutzung zulässt. Der Bebauungsplan wurde seit seiner Rechtskraft baulich nicht umgesetzt.
Alle durch die Ansiedlung betroffenen Belange werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt und in die Abwägung eingestellt.
c. | Beteiligung Betroffener |
Die Änderung des Bebauungsplans soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen. Im Rahmen der formellen Beteiligung erhalten die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zu Stellungnahme.
Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung entfällt im vereinfachten Verfahren die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB.
d. | Finanzielle Auswirkungen |
Es wird ein Planungskostenübernahmevertrag mit dem Land zur Übernahme aller Planungskosten geschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine öffentlichen Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Freisen verbunden.
Gegebenenfalls sind die im Plangebiet herzustellenden Straßen und Verkehrsanschlüsse an die Baufelder öffentlich zu widmen. Dies wird im weiteren Verfahren geprüft.
e. | Bearbeitung der Planung |
Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens wird die Erstellung des Planentwurfs mit allen Leistungsphasen mit Begründung an ein versiertes Planungsbüro vergeben.
Der öffentliche Vergaberecht wird beachtet. Zur Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird ein Vergabeverfahren durchgeführt. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis des Vergabeverfahrens unterrichtet.
Wortprotokoll:
Zur Vergabe des Großauftrags an die KNDS in Schwarzerden, zur Produktion des Transportpanzers PATRIA, dankt der Vorsitzende dem Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, der Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, dem Wirtschaftsminister Jürgen Barke und den Mitarbeitern der KNDS, insbesondere den Geschäftsführern Christoph Cords und Thomas Kohler ganz herzlich. Deren Zielstrebigkeit ist es zu verdanken, dass der Auftrag nun nach Schwarzerden ging. Dies bringt die Wirtschaft in der Gemeinde Freisen voran und trägt somit auch zur Schaffung vieler neuer Ausbildungs- und Ar-
beitsplätzen bei. Er dankt auch allen anderen, die an dem Projekt mitgearbeitet haben, für die gute Zusammenarbeit.
Anschließend übergibt er das Wort an die Mitarbeiter der Strukturholding Saar, welche das Projekt nun darstellen und alle aufkommenden Fragen beantworten.
Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionen zu den vorgezogenen Tagesordungspunkten Top 7, Top 8 und Top 9.
Erklärung von Gerald Linn, SPD-Fraktion:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Kollegen,
auch wenn die Beschäftigung im Saarland nach einer Mitteilung des Saarländischen Rundfunks im Februar 2025 zuletzt stagnierte: In den vergangenen zehn Jahren sind hier mehrere Tausend neue Jobs entstanden. Die Entwicklung verlief regional aber sehr unterschiedlich. Zu den großen Gewinnern zählen nach dem Bericht Quierschied, Schiffweiler und Freisen.
Gerade in den vergangenen Monaten schienen die schlechten Nachrichten aus der Wirtschaft nicht abzureißen: Ford, ZF, Bosch, Schaeffler - viele große Industriearbeitgeber bauen Arbeitsplätze ab.
Generell geht die Zahl der Industriearbeitsplätze im Saarland schon seit Jahren zurück. Geplante Neuansiedlungen wie SVolt oder Wolfspeed wurden zuletzt verschoben oder ganz aufgegeben. Die Beschäftigung stagnierte oder ging sogar leicht zurück.
Job-Rückgang vermeldet jede dritte saarländischen Kommune. Demgegenüber verzeichneten andere Kommunen Beschäftigungszuwächse von 30 bis über 50 Prozent. In Freisen etwa registrierte die Arbeitsagentur zum Stichtag 30. Juni vergangenen Jahres rund 2250 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – rund 640 und damit gut 40 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Unsere Gemeinde hat sich seit 2014 zu einem Hotspot für zukunftsfähige Arbeitsplätze entwickelt und steht auch hier an der Landesspitze der Kommunen.
Bei uns hat sich zum großen Arbeitgeber Hörmann ein zweites, stetig wachsendes Unternehmen gesellt: die Rüstungsfirma KNDS (Krauss-Maffei-Wegmann und Nexter Defense Systems), ehemals DSL und IWS, die zuletzt Schlagzeilen machte, weil sie nach dem Wunsch des Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius künftig den neuen Bundeswehr-Transportpanzer bauen soll. Bereits in den vergangenen Jahren sind hier mehrere hundert Menschen neu in Lohn und Brot gekommen.
Nun sollen im Zuge der ausgerufenen Zeitenwende viele Millionen in die Wehrindustrie des Landkreises St. Wendel fließen und damit mehrere Hundert zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Gut, dass diese Gelder in unsere Region für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Arbeitsplätze fließen.
Eine wichtige Botschaft für die Menschen in unserer Gemeinde und Umgebung. Herzlichen Dank dabei an alle Beteiligte, auch an die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, Wirtschaftsminister Jürgen Barke und Bürgermeister Karl-Josef Scheer für ihr Engagement, sowie die Beschäftigten und die Geschäftsführung in Schwarzerden.
Die SPD-Fraktion wird die Weiterentwicklung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden“ tatkräftig unterstützen und den geplanten Beschlüssen zustimmen. Sie sind Voraussetzung zur Schaffung der neuen Arbeitsplätze. Die KNDS ist ein Schlüsselstandort im Bereich der Rüstungsindustrie und bedeutsam für die Transformation im Saarland.
Erklärung der CDU-Fraktion, Alexander Becker:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
wir beraten heute über die Entwicklung des Industrie- und Gewerbegebiets in Schwarzerden. Verbunden mit dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans für das Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4 in Schwarzerden, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans sowie dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbege-
biet Schwarzerden“.
Was auf den ersten Blick wie eine rein formale Entscheidung oder ein einfacher Verwaltungsakt wirkt, ist in Wahrheit ein Meilenstein für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gemeinde Freisen.
Zusammengefasst: Das Saarland und die Gemeinde Freisen haben ihre Hausaufgaben gemacht.
Im Namen meiner Fraktion danke ich unserem saarländischen Wirtschaftsminister Jürgen Barke, der Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, unserem Bürgermeister Karl-Josef Scheer sowie den Vertretern von KNDS Schwarzerden für die schnelle Kontaktaufnahme und Abstimmung in dieser Sache. Ihnen allen gebührt unser außerordentlicher Dank. Uns allen ist die Entwicklung unserer Gemeinde Freisen sehr wichtig. Dies müssen wir forcieren, damit der Wirtschaftsstandort Freisen eine lebendige Zu- kunft hat. Das Saarland und die Gemeinde Freisen stehen bereit. Alles andere ist nun Aufgabe des Bundes.
Mit der Entscheidung des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag ist der Weg frei für die Vergabe des Großauftrags an KNDS in Schwarzerden zur Produktion des Transportpanzers PATRIA.
Damit hat unser Standort Schwarzerden die erste und wohl auch größte Hürde genommen. Das bedeutet nicht nur eine historische Chance für unser Werk in Schwarzerden, sondern für die gesamte Gemeinde Freisen und die umliegende Region.
Heute sind es über 600 Menschen, die dort täglich ihrer Arbeit nachgehen. Mit dem neuen Auftrag ist klar: Diese Zahl wird deutlich steigen. Es werden hunderte weitere Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen. Familien in unserer Gemeinde und in der ganzen Region werden davon profitieren. Wir sprechen hier nicht von kurzfristigen Effekten, sondern von einer Perspektive bis weit in die 2040er Jahre hinein.
Das bedeutet: mehr Einkommen, mehr Kaufkraft, mehr Steuereinnahmen – und damit mehr Gestaltungsmöglichkeiten für uns als Kommune. Jeder hier im Raum weiß: Eine starke Gemeinde braucht eine starke Wirtschaft.
Ohne Wertschöpfung vor Ort, ohne solide Gewerbesteuereinnahmen und ohne attraktive Arbeitsplätze können wir weder in unsere Schulen noch in unsere Straßen, weder in unsere Vereine noch in die Daseinsvorsorge investieren. Wer heute für den Aufstellungsbeschluss stimmt, der stimmt auch für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde.
Natürlich – und das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen – wirft ein Rüstungsauftrag dieser Größenordnung Fragen auf. Aufrüstung, Panzerproduktion – das sind Begriffe, die Sorgen und Ängste hervorrufen können. Viele Menschen verbinden damit das Risiko einer Eskalation oder gar den Schrecken von Krieg. Diese Sorgen sind ernst zu nehmen. Und wir dürfen sie nicht einfach weg reden.
Aber wir dürfen die Realität nicht verdrängen. Wir leben in einer Welt, in der Frieden und Freiheit keine Selbstverständlichkeiten mehr sind. Der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine führt uns das täglich vor Augen. Es geht nicht um ein „Mehr an Krieg“, sondern um ein „Mehr an Sicherheit“. Bundeskanzler Friedrich Merz hat es treffend formuliert: „Wir müssen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen.“ Genau das ist der Kern. Und genau dazu leisten die Menschen in Schwarzerden mit ihrer Arbeit einen Beitrag. Sie bauen keine Gefahr auf – sie bauen Sicherheit auf. Für Deutschland. Für Europa. Für uns alle.
Meine Damen und Herren,
bei aller wirtschaftlichen Bedeutung dürfen wir aber auch eines nicht vergessen: Wir tragen als Gemeinde Verantwortung für Natur, Landschaft und für die Menschen in Schwarzerden selbst. Darum ist es wichtig, dass bei der Erweiterung des Gebietes Umweltbelange und Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden. Wir wollen wirtschaftliche Stärke, aber wir wollen sie im Einklang mit unserer Natur erreichen.
Ein weiterer entscheidender Vorteil unseres Standortes ist die direkte Anbindung an die Autobahn.
Das Werk in Schwarzerden liegt unmittelbar an der Anschlussstelle. Das bedeutet: Zufahrten und Abfahrten können ohne Umwege erfolgen – und damit fast ohne zusätzliche Lärmbelästigung im Ort Schwarzerden bzw. in unserer Gemeinde Freisen. Auch das ist ein Beitrag, die Interessen der Anwoh- ner zu schützen und Entwicklung mit Lebensqualität zu verbinden. In diesem Zusammenhang fordern wir im Rahmen der Umsetzung ein Verkehrssicherheitskonzept bzw. Verkehrsberuhigungskonzept welches u.a. die Gartenstraße in Oberkirchen und die St.Wendeller Straße in Schwarzerden betrifft.
Beide Straßen sind die Zubringerstraßen für die Mitarbeitenden des KNDS-Werks in Schwarzerden und sollten über eine entsprechende Verkehrsberuhigung bzw. Maßnahmen in diesem Zusammenhang ausgestattet werden.
Als CDU-Fraktion sagen wir deshalb: Ja, es ist unsere Verantwortung, die vorhandenen Flächen im Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden auszubauen. Ja, es ist unsere Verantwortung, den Industriestandort Gemeinde Freisen zu stärken. Und ja, es ist unsere Verantwortung, unseren Bürgerinnen und Bürgern Perspektiven für Arbeit, Wohlstand und Sicherheit zu geben. Es ist aber auch unsere Verantwortung, dass Entwicklung, Natur und unsere lebens- und liebenswerten Orte berücksichtigt.
Die Gemeinde Freisen steht nicht am Rand – die Gemeinde Freisen steht im Zentrum dieser Entwicklung. Und wir haben die Chance, sie aktiv zu gestalten. Lassen Sie uns diese Chance nutzen. Lassen Sie uns Verantwortung übernehmen – wirtschaftlich, sozial, ökologisch und sicherheitspolitisch.
Darum werden wir den Beschlüssen zum Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden mit voller Überzeugung zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.
Erklärung von Gerd-Peter Werle, Fraktion der FWG:
Sehr geehrter Bürgermeister,
werte RatsmitgliederInnen,
die Fraktion der FWG unterstützt dieses Vorhaben vollumfänglich. Wir sehen für die Zukunft eine erhebliche Entwicklungssteigerung für die Gemeinde Freisen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.
Hoffentlich eine gute Entscheidung für Freisen und die umliegenden Gemeinden. Unser Dank geht an alle daran Beteiligten.
Ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.
Im Anschluss ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
• | Die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens für die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. |
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ wird ortsüblich bekannt gemacht.
Die Verwaltung / der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Plankostenübernahmevertrag / Kostenübernahmeerklärung mit dem Land zum Zweck der Deckung der Planungskosten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
8 | Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden“ im Parallelverfahren zumBebauungsplan | FB3-222/25 |
Sachverhalt:
a) | Anlass und Ziel der Planung |
In der Gemeinde Freisen besteht ein sehr hoher Bedarf an gewerblichen und industriellen Bauflächen.
Bestehende gewerbliche Entwicklungsflächen in der Gemeinde sind fast vollständig besetzt oder vergeben. Das gerade erschlossene GE Schwann 3. BA ist für mittelständische Gewerbe- und Handwerksbetriebe vorgesehen.
Zur Ansiedlung und Erweiterung größerer Gewerbe- und Industriebetriebe stehen in der Gemeinde aktuell keine Flächen zur Verfügung. Der bestehende Bedarf kann daher derzeit nicht gedeckt werden.
Als Schwerpunkt der künftigen gewerblich industriellen Entwicklung hat die Gemeinde das Gewerbegebiet „Industriestraße Schwarzerden“ vorgesehen. Das Gebiet verfügt über einen optimalen Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz, so dass die umliegenden Ortsteile verkehrlich nicht mehr belastet werden. Zudem ist in dem Gebiet bereits die KNDS ansässig.
Die Rüstungsindustrie kann als Schlüsselbranche für die Transformation im Saarland gewertet werden. Da in der Gemeinde Freisen bereits ein relevanter Rüstungsbetrieb ansässig ist, soll durch die Schaffung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen im unmittelbaren Umfeld dieses Betriebes die Möglichkeit zum Aufbau eines bedeutsamen Rüstungsclusters geschaffen werden.
Die Schaffung neuer gewerblich industrieller Bauflächen trägt zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde bei.
Ziel der gegenständlichen Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine zeigemäße gewerblich industrielle Nutzung im Umfeld des Standortes bestehenden Gewerbegebietes „Industriestraße Schwarzeden“ in Freisen Ortsteil Schwarzerden. Es sollen möglichst große zusammenhängende Baufelder geschaffen werden. Weiter soll die Lage der leitungsgebundenen Versorgungsinfrastruktur optimiert werden.
Die relevanten Flächen im Umfeld liegen im unbeplanten Außenbereich. Für die Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
b) | Lage des Plangebietes und Geltungsbereich |
Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Freisen Ortsteil Schwarzerden im Bereich Flur 4, an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Die Fläche hat einen unmittelbaren Anschluss an die BAB 62 über die Anschlussstelle Reichweiler.
Der Bebauungsplan hat einen geteilten Geltungsbereich. Ein Teilbereich liegt östlich der Betriebsfläche der KNDS. Der zweite Teilbereich liegt westlich und südlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ im vorangehenden Tagesordnungspunkt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Flächengröße von rd. 7 ha.
Der westliche Geltungsbereich umfasst den Biotopbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ und die angrenzenden Flächen im Norden bis zur Landesgrenze und im Westen bis zur St. Wendler Straße. Südlich umfasst der Geltungsbereich die Bahnanlage der Ostertalbahn. Im Osten grenzt er an die Straße Industriegelände.
Der östliche Geltungsbereich grenzt im Westen unmittelbar an das Werksgelände an und im Norden an die Fläche der EVS Kläranlage. Südlich und östlich wird der Geltungsbereich durch einen bestehenden Feldwirtschaftsweg begrenzt, der gleichzeitig eine topographische Grenze darstellt.
Er umfasst die heute bewaldeten Flächen der ehemaligen Deponie und die nördlich angrenzende Landwirtschaftsfläche.
Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebiets des Bebauungsplanes ergeben sich aus dem Geltungsbereich (Anlage 1).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist identisch mit dem Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst ebenfalls rd. 7 ha.
Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebiets der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus dem Geltungsbereich (Anlage 2).
c) | Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs.2 S. 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan |
Lediglich der östliche Teil der Bahnfläche im Bereich des Bahnhofes Schwarzerden ist im Landesentwicklungsplan als Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung ausgewiesen. Für die übrigen Flächen im Geltungsbereich liegen in keinem Vorranggebiet.
Im Entwurf des LEP 2030 ist die Fläche des Vorranggebietes für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung in Bezug auf den Geltungsbereich vergleichbar. Abweichend zum aktuellen LEP ist die Bahnlinie der Ostertalbahn im LEP 2030 als Schienenverbindung in Tertiärnetz klassifiziert.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen ist die Fläche der ehemaligen Deponie als Waldfläche und die Flächen der Ostertalbahn als Flächen für Bahnanlagen festgelegt. Die übrigen Flächen im Geltungsbereich sind als Flächen für die Landwirtschaft deklariert.
Im nord-östlichen Randbereich ist ein Wasserschutzgebiet „Schwarzerden“ verzeichnet.
Dieses Wasserschutzgebiet „Schwarzerden (C2)“ wurde am 29.04.1961 zu Gunsten der Wasserversorgung des Truppenübungsplatzes Baumholder festgesetzt. Zum 09. August 2013 wurde mitgeteilt, dass der schützenswerte Brunnen nicht mehr Teil der Wasserversorgung des Truppenübungsplatzes ist.
Entsprechend wurde die Wasserschutzgebietsverordnung „Schwarzerden“ und somit das Wasserschutzgebiet mit Bescheid vom 03.09.2013 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, der Obersten Wasserbehörde, aufgehoben.
Der Bebauungsplan kann nicht unmittelbar aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Festlegung gewerblicher Bauflächen an Stelle der bisherigen Flächenfestsetzungen um die weitere Entwicklung des geplanten „Industrie- und Gewerbegebietes Schwarzerden“ planerisch vorzubereiten. Weiter soll der Flächennutzungsplan in Bezug auf das Wasserschutzgebiet berichtigt werden.
d) | Schutzgüter |
Es werden bislang unbebaute Außenbereichsflächen baulich in Anspruch genommen.
Im Geltungsbereich liegt das geschützte Biotop „Feuchtwiese an der Autobahnauffahrt Reichweiler“ (Nr. GB-6409-07-0063) mit einer Fläche von rd. 0,6 ha.
Der Arten- und Naturschutz wird beachtet. Es wird ein Artenschutzgutachten zur Ermittlung der betroffenen Belange durchgeführt.
Im Geltungsbereich befindet sich mit der ehemaligen Deponie ein Altstandort, weiter ist eine Altlastenverdachtsfläche enthalten. Die daraus resultierenden Belange des Boden- und Grundwasserschutzes werden im Rahmen des Planungsverfahren berücksichtigt.
Weiter enthält insbesondere der östliche Geltungsbereich Waldflächen.
e) | Planungsverfahren |
Dem Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens liegt das Baugesetzbuch in der aktuellen Fassung und Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist zu Grunde.
Der Bebauungsplan wird im umfassenden Verfahren (Regelverfahren) gem. § 8 BauGB aufgestellt.
Es erfolgt mit frühzeitiger gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB und formeller Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB ein zweistufiges Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit, Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange.
Im Regelverfahren erfolgen eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a sowie die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung.
Die durchzuführende Umweltprüfung gem. § 2a BauGB und der Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB werden der Öffentlichkeit, den Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden im Rahmen der formellen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und Stellungnahme gegeben.
Da der Bebauungsplan nach derzeitigem Stand nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird somit gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan im Bereich des gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans geändert.
Es ist vorgesehen, den Bebauungsplan entsprechend der Lösung einzelner Restriktionen und der Nachfragesituation am Markt stufenweise in Kraft zu setzen.
f) | Auswirkung der Planung |
a. | Ökonomie |
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von gewerblichen und industriellen Betrieben im unmittelbaren Umfeld des bestehenden Werksstandortes der KNDS schaffen und dient somit wirtschaftlichen Interessen.
Die Planung dient zur Sicherung bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde Freisen. Die Planung stellt einen wichtigen Beitrag für die Transformation des Wirtschaftsstandortes Saarland durch die Ermöglichung eines Rüstungsclusters da.
b. | Ökologie |
Der Bebauungsplan nimmt Flächen im Außenbereich in Anspruch.
Die Flächen sind in Teilen bewaldet und es soll ein geschützter Biotop in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen des Planverfahrens wird der ökologische, funktionale Ausgleichsbedarf sowie der Waldausgleich ermittelt.
Alle durch die Ansiedlung betroffenen Belange werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt und in die Abwägung eingestellt.
Der Bebauungsplan wird im umfassenden Verfahren mit Umweltprüfung gem. § 2 a BauGB durchgeführt. Es wird gem. § 2 Abs.4 BauGB ein Umweltbericht erstellt. Dieser Umweltbericht wird im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange gem. § 2a BauGB zur Kenntnis und Stellungnahme gegeben.
c. | Beteiligung Betroffener |
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im umfassenden Verfahren gem. § 8 BauGB.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB der interessierten Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Des Weiteren erhält die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Formellen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit zur Stellungnahme.
d. | Finanzielle Auswirkungen |
Es wird ein Planungskostenübernahmevertrag mit dem Land zur Übernahme aller Planungskosten geschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine öffentlichen Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Freisen verbunden.
Gegebenenfalls sind die im Plangebiet herzustellenden Straßen und Verkehrsanschlüsse an die Baufelder öffentlich zu widmen. Dies wird im weiteren Verfahren geprüft.
g) | Bearbeitung der Planung |
Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens wird die Erstellung des Planentwurfs mit allen Leistungsphasen mit Begründung an ein versiertes Planungsbüro vergeben.
Der öffentliche Vergaberecht wird beachtet. Zur Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird ein Vergabeverfahren durchgeführt. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis des Vergabeverfahrens unterrichtet.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende stellt den Tagesordnungspunkt vor. Im Anschluss werden die Fragen der Ratsmitglieder ausführlich beantwortet.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| • | Die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Freisen für das „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden“ gem. § 2 Abs.1 BauGB. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden. |
| • | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
Der Beschluss zur Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans für das „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden“ wird ortsüblich bekannt gemacht.
Die Verwaltung / der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Plankostenübernahmevertrag/Kostenübernahmeerklärung mit dem Land zum Zweck der Deckung der Planungskosten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
9 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden“ – umfassendes Verfahren § 8 BauGB | FB3-221/25 |
Sachverhalt:
a) | Anlass und Ziel der Planung |
In der Gemeinde Freisen besteht ein sehr hoher Bedarf an gewerblichen und industriellen Bauflächen.
Bestehende gewerbliche Entwicklungsflächen in der Gemeinde sind fast vollständig besetzt oder vergeben. Das gerade erschlossene GE Schwann 3. BA ist für mittelständische Gewerbe- und Handwerksbetriebe vorgesehen.
Zur Ansiedlung und Erweiterung größerer Gewerbe- und Industriebetriebe stehen in der Gemeinde aktuell keine Flächen zur Verfügung. Der bestehende Bedarf kann daher derzeit nicht gedeckt werden.
Als Schwerpunkt der künftigen gewerblich industriellen Entwicklung hat die Gemeinde das Gewerbegebiet „Industriestraße Schwarzerden“ vorgesehen. Das Gebiet verfügt über einen optimalen Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz, so dass die umliegenden Ortsteile verkehrlich nicht mehr belastet werden. Zudem ist in dem Gebiet bereits die KNDS ansässig.
Die Rüstungsindustrie kann als Schlüsselbranche für die Transformation im Saarland gewertet werden. Da in der Gemeinde Freisen bereits ein relevanter Rüstungsbetrieb ansässig ist, soll durch die Schaffung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen im unmittelbaren Umfeld dieses Betriebes die Möglichkeit zum Aufbau eines bedeutsamen Rüstungsclusters geschaffen werden.
Die Schaffung neuer gewerblich industrieller Bauflächen trägt zur Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Gemeinde bei.
Ziel der gegenständlichen Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine zeigemäße gewerblich industrielle Nutzung im Umfeld des Standortes bestehenden Gewerbegebietes „Industriestraße Schwarzeden“ in Freisen Ortsteil Schwarzerden. Es sollen möglichst große zusammenhängende Baufelder geschaffen werden. Weiter soll die Lage der leitungsgebundenen Versorgungsinfrastruktur optimiert werden.
Die relevanten Flächen im Umfeld liegen im unbeplanten Außenbereich. Für die Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
b) | Lage des Plangebietes und Geltungsbereich |
Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Freisen Ortsteil Schwarzerden im Bereich Flur 4, an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.
Die Fläche hat einen unmittelbaren Anschluss an die BAB 62 über die Anschlussstelle Reichweiler.
Der Bebauungsplan hat einen geteilten Geltungsbereich. Ein Teilbereich liegt östlich der Betriebsfläche der KNDS. Der zweite Teilbereich liegt westlich und südlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ im vorangehenden Tagesordnungspunkt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Flächengröße von rd. 7 ha.
Der westliche Geltungsbereich umfasst den Biotopbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Flur 4“ und die angrenzenden Flächen im Norden bis zur Landesgrenze und im Westen bis zur St. Wendler Straße. Südlich umfasst der Geltungsbereich die Bahnanlage der Ostertalbahn. Im Osten grenzt er an die Straße Industriegelände.
Der östliche Geltungsbereich grenzt im Westen unmittelbar an das Werksgelände an und im Norden an die Fläche der EVS Kläranlage. Südlich und östlich wird der Geltungsbereich durch einen bestehenden Feldwirtschaftsweg begrenzt, der gleichzeitig eine topographische Grenze darstellt.
Er umfasst die heute bewaldeten Flächen der ehemaligen Deponie und die nördlich angrenzende Landwirtschaftsfläche.
Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebiets des Bebauungsplanes ergeben sich aus dem Geltungsbereich (Anlage 1).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist identisch mit dem Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst ebenfalls rd. 7 ha.
Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebiets der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus dem Geltungsbereich (Anlage 2).
c) | Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs.2 S. 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan |
Lediglich der östliche Teil der Bahnfläche im Bereich des Bahnhofes Schwarzerden ist im Landesentwicklungsplan als Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung ausgewiesen. Für die übrigen Flächen im Geltungsbereich liegen in keinem Vorranggebiet.
Im Entwurf des LEP 2030 ist die Fläche des Vorranggebietes für Gewerbe, Industrie und Dienstleistung in Bezug auf den Geltungsbereich vergleichbar. Abweichend zum aktuellen LEP ist die Bahnlinie der Ostertalbahn im LEP 2030 als Schienenverbindung in Tertiärnetz klassifiziert.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Freisen ist die Fläche der ehemaligen Deponie als Waldfläche und die Flächen der Ostertalbahn als Flächen für Bahnanlagen festgelegt. Die übrigen Flächen im Geltungsbereich sind als Flächen für die Landwirtschaft deklariert.
Im nord-östlichen Randbereich ist ein Wasserschutzgebiet „Schwarzerden“ verzeichnet.
Dieses Wasserschutzgebiet „Schwarzerden (C2)“ wurde am 29.04.1961 zu Gunsten der Wasserversorgung des Truppenübungsplatzes Baumholder festgesetzt. Zum 09. August 2013 wurde mitgeteilt, dass der schützenswerte Brunnen nicht mehr Teil der Wasserversorgung des Truppenübungsplatzes ist.
Entsprechend wurde die Wasserschutzgebietsverordnung „Schwarzerden“ und somit das Wasserschutzgebiet mit Bescheid vom 03.09.2013 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, der Obersten Wasserbehörde, aufgehoben.
Der Bebauungsplan kann nicht unmittelbar aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Festlegung gewerblicher Bauflächen an Stelle der bisherigen Flächenfestsetzungen um die weitere Entwicklung des geplanten „Industrie- und Gewerbegebietes Schwarzerden“ planerisch vorzubereiten. Weiter soll der Flächennutzungsplan in Bezug auf das Wasserschutzgebiet berichtigt werden.
d) | Schutzgüter |
Es werden bislang unbebaute Außenbereichsflächen baulich in Anspruch genommen.
Im Geltungsbereich liegt das geschützte Biotop „Feuchtwiese an der Autobahnauffahrt Reichweiler“ (Nr. GB-6409-07-0063) mit einer Fläche von rd. 0,6 ha.
Der Arten- und Naturschutz wird beachtet. Es wird ein Artenschutzgutachten zur Ermittlung der betroffenen Belange durchgeführt.
Im Geltungsbereich befindet sich mit der ehemaligen Deponie ein Altstandort, weiter ist eine Altlastenverdachtsfläche enthalten. Die daraus resultierenden Belange des Boden- und Grundwasserschutzes werden im Rahmen des Planungsverfahren berücksichtigt.
Weiter enthält insbesondere der östliche Geltungsbereich Waldflächen.
e) | Planungsverfahren |
Dem Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens liegt das Baugesetzbuch in der aktuellen Fassung und Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist zu Grunde.
Der Bebauungsplan wird im umfassenden Verfahren (Regelverfahren) gem. § 8 BauGB aufgestellt.
Es erfolgt mit frühzeitiger gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB und formeller Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB ein zweistufiges Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit, Nachbargemeinden und die Träger öffentlicher Belange.
Im Regelverfahren erfolgen eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, die Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a sowie die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung.
Die durchzuführende Umweltprüfung gem. § 2a BauGB und der Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB werden der Öffentlichkeit, den Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden im Rahmen der formellen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und Stellungnahme gegeben.
Da der Bebauungsplan nach derzeitigem Stand nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird somit gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan im Bereich des gesamten Geltungsbereichs des Bebauungsplans geändert.
Es ist vorgesehen, den Bebauungsplan entsprechend der Lösung einzelner Restriktionen und der Nachfragesituation am Markt stufenweise in Kraft zu setzen.
| f) | Auswirkung der Planung |
| a. | Ökonomie |
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von gewerblichen und industriellen Betrieben im unmittelbaren Umfeld des bestehenden Werksstandortes der KNDS schaffen und dient somit wirtschaftlichen Interessen.
Die Planung dient zur Sicherung bzw. Neuschaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde Freisen. Die Planung stellt einen wichtigen Beitrag für die Transformation des Wirtschaftsstandortes Saarland durch die Ermöglichung eines Rüstungsclusters da.
b. | Ökologie |
Der Bebauungsplan nimmt Flächen im Außenbereich in Anspruch.
Die Flächen sind in Teilen bewaldet und es soll ein geschützter Biotop in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen des Planverfahrens wird der ökologische, funktionale Ausgleichsbedarf sowie der Waldausgleich ermittelt.
Alle durch die Ansiedlung betroffenen Belange werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ermittelt und in die Abwägung eingestellt.
Der Bebauungsplan wird im umfassenden Verfahren mit Umweltprüfung gem. § 2 a BauGB durchgeführt. Es wird gem. § 2 Abs.4 BauGB ein Umweltbericht erstellt. Dieser Umweltbericht wird im Rahmen der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange gem. § 2a BauGB zur Kenntnis und Stellungnahme gegeben.
c. | Beteiligung Betroffener |
Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im umfassenden Verfahren gem. § 8 BauGB.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB der interessierten Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Des Weiteren erhält die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Formellen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit zur Stellungnahme.
d. | Finanzielle Auswirkungen |
Es wird ein Planungskostenübernahmevertrag mit dem Land zur Übernahme aller Planungskosten geschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine öffentlichen Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Freisen verbunden.
Gegebenenfalls sind die im Plangebiet herzustellenden Straßen und Verkehrsanschlüsse an die Baufelder öffentlich zu widmen. Dies wird im weiteren Verfahren geprüft.
g) | Bearbeitung der Planung |
Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens wird die Erstellung des Planentwurfs mit allen Leistungsphasen mit Begründung an ein versiertes Planungsbüro vergeben.
Der öffentliche Vergaberecht wird beachtet. Zur Einhaltung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wird ein Vergabeverfahren durchgeführt. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis des Vergabeverfahrens unterrichtet.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende erläutert den Tagesordnungspunkt. Da keine Fragen vorliegen, bedankt sich der Vorsitzende, auch im Namen der Fa. KNDS, dass der Rat so einstimmig hinter diesem Verfahren steht.
Er dankt auch den Mitarbeitern der Strukurholding Saar für die ausführliche Darstellung der Tagesordnungspunkte und verabschiedet diese.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
| • | Die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden“ gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB. |
| • | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Industrie- und Gewerbegebiet Schwarzerden“ wird ortsüblich bekannt gemacht.
Die Verwaltung / der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Plankostenübernahmevertrag / Kostenübernahmeerklärung mit dem Land zum Zweck der Deckung der Planungskosten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
| 25 | 0 | 0 |
Der Vorsitzende verabschiedet die Zuschauer und Frau Konrad von der Presse und bittet um wohlwollende Berichterstattung.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern für die gute Zusammenarbeit und schließt die Sitzung um 19:05 Uhr.